Die BaFin prüft den Jahresabschluss 2023 der Mutares SE & CO KGAA $MUX (+0,9 %). Eigentlich kaum mehr als eine Belehrung, gleichwohl Adhoc-pflichtig und stets gut für Kursverluste.
Kommen wir zur Einordnung der bekanntgemachten Einleitung einer Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023, sowie des zugehörigen zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts durch die BaFin (das gab Beteiligungsholding Mutares am heutigen Morgen bekannt)
Gegenstand sind ausschließlich bestimmte Angaben im Anhang und Lagebericht – Die Prüfung betreffe ausdrücklich keine Finanzkennzahlen der Gesellschaft aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung und habe insbesondere keine Auswirkungen auf den im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn.
Sowohl der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 als auch der zugehörige zusammengefasste Lage- und Konzernlagebericht wurden vom Abschlussprüfer der Gesellschaft, der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit Datum vom 27. März 2024 mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken testiert.
Die BaFin sehe aber Anhaltspunkte für einen möglichen Verstoß gegen § 268 Abs. 4 Satz 1 HGB, da in der Bilanz kein separater Vermerk zur Restlaufzeit der Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten sei.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 hatten sämtliche Forderungen eine vertraglich vereinbarte Laufzeit von unter einem Jahr. Die im Anhang enthaltene Formulierung, wonach ein Teil der Forderungen möglicherweise erst nach zwölf Monaten vereinnahmt werde, bezog sich auf Unsicherheiten im Restrukturierungsfortschritt einzelner Portfoliounternehmen.
Bereits im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 hat Mutares ergänzend quantitative Angaben aufgenommen – sowohl retrospektiv für Forderungen zum 31. Dezember 2023 als auch prospektiv für Forderungen zum 31. Dezember 2024. Damit seien die Informationsinteressen der Abschlussadressaten aus Sicht der Gesellschaft nunmehr vollumfänglich erfüllt.
Die BaFin kritisiere jedoch, dass sich die Prognosen im Lagebericht ausschließlich auf Ertragskennzahlen beziehen und keine Aussagen zur Vermögens- und Finanzlage enthalten seien.
Aus Sicht von Mutares seien die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren – Umsatzerlöse, EBITDA, Adjusted EBITDA für den Konzern sowie der handelsrechtliche Jahresüberschuss der Gesellschaft – vollständig prognostiziert.
Die Finanzlage der Gesellschaft sei maßgeblich von M&A- und Restrukturierungsaktivitäten geprägt, deren Entwicklung naturgemäß mit erheblichen Unsicherheiten behaftet ist. Diese indes werden im Risikobericht umfassend adressiert und ausgeführt.
Mutares ist weiterhin der Auffassung, dass die Abschlussadressaten auf dieser Grundlage ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erhalten und die Rechnungslegung ordnungsgemäß erfolgt sei, so wie das die gesetzlichen Anforderungen erfüllt wurden.
Fazit:
Betroffene Gesellschaften müssen Sonderprüfungen der BaFin bekanntgeben, seien es Stichproben oder durch Hinweise, dürfen diese aber auch kommentieren, sogar widersprechen. Am Ende setzt sich stets der Beamtenapparat durch: Der Emittent passt seinen Bericht an. Strafen sind aber selten, denn es handelt sich fast immer um Auslegungsunterschiede, die leicht behoben werden können.
So wird Mutares wohl am Ende, nach Belehrung der BaFin, seinen Bericht korrigieren und das war es 😉👍