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❗️Nachlassplanung und Vorsorge für eine Situation, in der man selbst nicht mehr entscheiden könnte❗️


❗️Einleitung


Wie ich in meiner Fragestellung vor einigen Tagen herausgefunden habe, besteht hier ein großes Interesse für dieses Thema. Da ich an Ostern zwischendurch etwas Zeit finden konnte, ist es nun soweit.

Besonders bei jüngeren Menschen ist es häufig, dass diese meiner Meinung nach nicht gut oder gar nicht für Situationen wie ein plötzlicher Tod oder auch für ein Ereignis, weshalb man selbst nicht mehr in der Lage ist, wichtige Entscheidungen bezüglich des eigenen Lebens zu treffen, vorbereitet sind. Natürlich sind dies Ereignisse, die oft weit entfernt liegen. Zudem ist der Gedanke an das eigene Ableben nicht besonders angenehm. Trotzdem erachte ich es für wichtig, sich damit zu beschäftigen, sodass die eigenen Wünsche bestmöglich Beachtung finden. Dies erfordert oft nicht viel Zeit.

Ich möchte vorab darauf hinweisen, dass ich grundsätzlich aufgrund meiner Kenntnisse von der Richtigkeit ausgehe und es möglichst einfach halten möchte. Jedoch besteht hier keine Garantie auf Vollständigkeit. Zudem wird darauf hingewiesen, dass ich nicht zu den rechtsberatenden Berufen gehöre, sodass jeder für sich selbst verantwortlich ist.


❗️Vorsorge für eine Situation, in der man selbst nicht mehr entscheiden kann


Stellt euch die folgende Situation vor: Person X hat einen schweren Autounfall. Er überlebt schwer verletzt und wird nun in das künstliche Koma versetzt. Da X aufgrund seiner (vorübergehenden) Geschäftsunfähigkeit nicht für seine Angelegenheiten entscheiden kann, muss dies ein anderer erledigen. Aber wer?

Viele gehen davon aus, dass dies automatisch die Ehefrau oder die Eltern erledigen. Das ist falsch. Sofern X keine Vorkehrungen getroffen hat, müsste eine gerichtliche Betreuung eingerichtet werden. Zwar kann dies auch ein Angehöriger übernehmen, jedoch dauert es einige Zeit, kostet unter Umständen Geld und bedeutet für den Angehörigen dazu noch viel Papierverkehr mit dem Gericht. Zudem muss der Betreuer nach Beendigung eventuell Rechenschaft ablegen und sämtliche Ausgaben, die er im Namen des Betreuten vorgenommen hat, durch Rechnungen belegen.

Um das zu verhindern, könnte X vorher bestimmen, wer ihn in solchen Fällen vertreten kann bzw. wie seine Wünsche Berücksichtigung finden. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten: Betreuungsverfügung, Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht. Da die Vorsorgevollmacht sozusagen das Komplettpaket ist, wird darauf näher eingegangen.


❗️ Vorsorgevollmacht:

Dort kann bestimmt werden, wer stellvertretend im eigenen Namen entscheidet. Es kann für sämtliche Aufgabengebiete gesondert festgelegt werden, beispielsweise Gesundheitsangelegenheiten oder der Aufenthalt. Sofern der Bevollmächtigte Grundstücksgeschäfte vornehmen soll, empfiehlt es sich, eine notarielle Vollmacht zu erteilen. In anderen Fällen ist es vollkommen ausreichend, sich die Vorlage des BMJV runterzuladen und diese auszufüllen (siehe hier: https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Vorsorgevollmacht.html). Dies auszufüllen dauert keine 5 min, erspart jedoch den Angehörigen viel Zeit. Möglich wäre zudem, diese Vollmacht im Vorsorgeregister (vorsorgeregister.de) gegen kleines Geld zu registrieren, sodass die Vollmacht im Fall der Fälle gefunden wird.

Wichtig wäre noch zu erwähnen, dass man die Vollmacht einer Person erteilen sollte, der man diesbezüglich vertraut. Da der Bevollmächtigte ohne Kontrolle viele Handlungen vornehmen kann, ermöglicht dies Spielraum für Betrug und Untreue.


❗️Nachlassplanung

Vorab ist zu sagen, dass es wichtig ist, die eigene Nachlassplanung bei verändernden Lebensumständen immer zu überprüfen und ggf. abzuändern.

Meines Erachtens ist eine Nachlassplanung wichtig, sodass der eigene Willen bestmöglich Beachtung findet und somit Streitigkeiten im Familienumfeld vermieden werden können.


1. Wer bestimmt was ich erbe?

Sofern selbst keine Anordnungen getroffen wurden, regelt sich das Erbe nach den Vorschriften der §§ 1922 ff. BGB. Bei einem Erblasser mit Kind und Ehefrau (gesetzlicher Güterstand) ergibt sich beispielsweise eine Quote von je ½ des Nachlasses.

Möglich ist jedoch, dass man eigene Anordnungen trifft. Dies kann beispielsweise in einem Einzeltestament, Ehegattentestament oder in einem Erbvertrag geschehen.


2. Wie schreibe ich ein Testament?

Wichtig ist, die Formvorschriften einzuhalten (§ 2247 BGB). Also: eigenhändig (nicht!! ausgedruckt), Datum, Ort, Unterschrift mit Vorname und Nachname. Zudem muss zum Zeitpunkt Testierfähigkeit (=Geschäftsfähigkeit) vorliegen. Ein Testament kann auch bei einem Notar errichtet werden, der das Testament dann in die Verwahrung beim Amtsgericht gibt. Sofern es sich um ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten handelt, reicht es, dass einer das Testament verfasst und der andere mit unterschreibt. Auch dieses kann notariell errichtet werden. Der Preis eines notariellen Testaments richtet sich nach der Höhe des Vermögens, kann aber schnell vierstellig werden.


3. Was steht drinnen?

Im Testament werden die Erben benannt. Möglichst genau mit Name, Vorname, Geburtsdatum und evtl. auch der Wohnort. Es können Quoten vergeben werden (kein Muss, im Zweifel gilt, dass die Einsetzung zu gleichen Teilen erfolgt ist). Pflichtteilsentziehungen sind grundsätzlich nicht möglich. Zudem könnte man einen Testamentsvollstrecker bestimmen, der sich darum kümmert, dass die Anordnungen durchgesetzt werden.


4. Und dann?

Nachdem das Testament erstellt wurde, sollte man es an einem sicheren Ort aufbewahren. Selbstverständlich ergibt es keinen Sinn, das Testament unter dem Teppich zu verstecken. Es sollte an einem Ort gelagert werden, an dem es von den Erben gefunden werden kann. Diese sind bei dem Fund eines Testaments dazu verpflichtet, es dem Nachlassgericht zukommen zu lassen. Sodann wird es im zuständigen Nachlassgericht „eröffnet“ und sofern die Erben einen Erbschein benötigen (beispielsweise um Zugriff auf ein Depot zu bekommen), müsste durch die Erben ein Erbschein beantragt werden.


Mehr ist es tatsächlich nicht. Da ich es einfach halten möchte und auch keine Vorlesung zum Nachlassrecht halten möchte (könnte ich auch sicherlich nicht, da seit dem Studium schon einige Jahre vergangen sind), belasse ich es insoweit.

Bei einigen Familienkonstellationen wäre es für einen Laien sicherlich zu kompliziert, ein eigenhändiges Testament zu errichten, sodass ich in diesen Fällen immer an die Notare verweisen würde. Diese geben bei der Beurkundung Hinweise und juristischen Rat.

Sofern Fragen sind, versuche ich gerne, auf diese einzugehen.

Ich habe meinen Teil erledigt. Jetzt seid ihr (die noch keine Vorkehrungen getroffen haben) dran. Hoffentlich konnte ich damit einige anregen, sich um diese Dinge zu kümmern.

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60 Kommentare

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@ccf

Das Thema schiebe ich leider auch schon viel zu lange vor mir her.
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@six dann ran an das Thema wenn du Zeit hast 👍🏼
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@tim1 ja auf jeden Fall. Der Freund meiner Schwägerin hatte mit Mitte 30 plötzlich mehrere Schlaganfälle im Hirn. Beide haben eine kleine Tochter. Es gab keine Patienten Verfügung. Das war eine richtig schwere Angelegenheit.
Ist jetzt auch schon wieder ne Weile her. Wollte es danach eigentlich auch unbedingt erledigen.
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Sehr interessant, danke für den tollen Beitrag @ccf
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Einige Dinge sind in der Schweiz gut geregelt, wieder andere nicht. Wenn ich sterben würde, habe ich ein grosser Teil bereits geregelt. Was mir wiederum Sorgen macht und ein riesiges Thema darstellt, ist der digitale Nachlass.

Was passiert mit meinen Wallets (verloren?), Meinen Fotos (fast ein Film des Lebens) und Dateien (Cloud). Dazu Social Media uä.

Das habe ich bisher noch nicht geregelt. Ich tendiere Richtung Bankfach mit Passwörtern und "Bedienungsanleitung". Was meint ihr?
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@Andimoneych entweder den/die Erben vorher in alles einweihen. Oder so wie du es gesagt hast. Kommt natürlich auf die Situation an. Sofern man diejenigen vertraut, beispielsweise Kinder etc., dürfte sich eine Kombination aus beidem anbieten.
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@tim1 Macht absolut Sinn. Wenn man in einem gewissen Alter ist, fährt man gewisse Dinge bestimmt zurück oder überträgt sie. In den nächsten 50 Jahren lebe ich hoffentlich noch.

Ich gehe nur davon aus, wenn etwas plötzliches sein sollte. Natürlich ist auch ein verschlossener Brief in der Wohnung eine gute Lösung. Kann aber auch leichter manipuliert werden im Worst Case.
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@Andimoneych vielleicht ins Testament aufnehmen. Das sollte ja in der Regel verschlossen sein.
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@Andimoneych at least with Apple, to help a family member recover access to iCloud (including photos) after a loved one's passing, they can follow these steps: https://support.apple.com/en-us/102431
Hope it helps!
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Ist es möglich seine eigene Erbschaft zu Lebzeiten zu verkaufen?
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@EnjoyCapitalism da es vor dem Tod kein Anwartschaftsrecht und auch keinen Anspruch gibt, geht das nicht. Nach dem Tod kann man seinen Erbteil abtreten (veräußern). Vor dem Tod wäre ein Erbverzichsvertrag zugunsten einer anderen Person denkbar, die dann dementsprechend Geld dafür bietet.
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@EnjoyCapitalism hoffe ich habe die Frage richtig verstanden.
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@tim1 also wenn ich vertraglich festlege dass mir jemand eine Summe X zahlt und dafür Anspruch auf mein volles Ebe hat, sofern keim Pflichterbe existiert, wäre das rechtskräftig?
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@EnjoyCapitalism das wäre ein Erbvertrag. Durch den Vertrag entsteht Bindung und derjenige wäre dann dein Erbe. Wäre auch denkbar, sofern Pflichtteilsberechtigte vorhanden sind. Die müssten ihren Pflichtteil gegen den Erben geltend machen.
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@ccf und DANKE! ❤️
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@ccf Leute und jetzt nicht nur lesen und liken sondern auch handeln! Für euch und eure Angehörigen!
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Cooler Beitrag. Ein Thema was ich mal so garnicht beachtet habe die letzten Jahre. Wird vielleicht mal Zeit 🤔
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@CryptoClothingForEveryone sollte man sich definitiv mal Gedanken drüber machen.
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Sehr guter Artikel! Vielleicht wäre es sinnvoll die ganze Geschichte noch um eine Patientenverfügung und Konto/Depotvollmachten etc. zu ergänzen? Dann hätte man es für viele in einem Artikel abgefrühstückt.
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@TradingmitIdee danke dir. Patientenverfügung hätte noch reingepasst, ist aber vielen bekannt und nicht zwingend erforderlich. Wegen der Übersichtlichkeit habe ich es weggelassen. Und eine Bankvollmacht erübrigt sich, sofern man eine notarielle Vorsorge- oder Generalvollmacht erstellt.
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Wichtiges Thema und danke für die Aufklärung ! @ccf
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Danke für diesen Beitrag!
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Mein Mann und ich haben unsere Unterschriften auf den Vorsorgevollmachten (den einfachen Vordruck des BMJ) bei der Betreuungsbehörde beglaubigen lassen (10€ pro Beglaubigung), da unser zuständiges Grundbuchamt das akzeptiert. 😍
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@FrauAnna gibt leider noch einige ältere Rechtspfleger, die anscheinend der Meinung sind, dass das nicht ausreichend für 29 I GBO ist 🥴 Obwohl das ja im Wortlaut des BtBG klar geregelt ist. Insofern mittlerweile eine gute und kostengünstige Alternative zum Notar.
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Vielen Dank, das mit der Vorsorgevollmacht hab ich mir auch anders vorgestellt. 👌🏻
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@DenisSt das freut mich, dass es dir geholfen hat. Wie hast du es dir vorgestellt?
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@tim1 ich ging davon aus, dass meine Ehefrau automatisch die entsprechenden Befugnisse hat. Ich denke das empfindet man als nicht Jurist auch als logisch.
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@DenisSt ja da stimmt. Gibt leider viele Dinge, die man als Laie als gerecht ansieht, die aber im Endeffekt anders sind.
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@tim1 mir hast du jedenfalls geholfen, danke!
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Ein sehr wichtiges Thema, das viel zu oft vergessen wird. Danke für diesen wichtigen Beitrag!
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Etwas mies finde ich das Menschen die nicht daran denken, in jeglichen Punkten vom gesetzlichen Betreuer abhängig sind. Und wenn der Partner, die Mutter o.ä. auch bei medizinischen Fragen anderer Meinung sind, weiß ich nicht Mal ob die Entscheidung des gesetzlichen Betreuers angefochten werden kann?
Verstehe zwar die Grundidee, aber die Umsetzung ist ne Katastrophe.
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@leveragegrinding sofern Angehörige vorhanden sind und diese geeignet sind, werden diese grundsätzlich vorrangig als Betreuer bestellt (da ehrenamtlich). Falls doch ein Berufsbetreuer bestellt wird, muss dieser, wie jeder andere, die Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich berücksichtigen. Sofern es ständig missachtet wird, kommt eventuell eine Entlassung in Betracht. Ansonsten ist der Betreuer im Rahmen seiner Aufgabenkreise entscheidungsbefugt. Angefochten kann grundsätzlich aufgrund der Rechtssicherheit nachträglich nichts. Bestimmte Handlungen, beispielsweise Abhebungen von Sparbuch etc., müssen immer vom Betreuungsgericht genehmigt werden.
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Ab welchem Alter empfiehlst du das denn? 🙈 Ich weigere mich eigentlich jetzt schon darüber Gedanken zu machen, aber da ja auch plötzlich immer was passieren kann ist das ja eigentlich ein Thema was man früh genug angehen sollte, oder?
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@Jenmadness gilt für jedes Alter finde ich.. Du hast wünsche wie mit dir umgegangen wird wenn du nicht mehr in der Lage bist das mitzuteilen? Dann brauchst du das.. Wenn dir alles egal ist dann brauchst du es nicht, es wurde aber deinen Verwandten helfen also brauchst du das
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@Jenmadness eine Vorsorgevollmacht grundsätzlich immer sobald man geschäftsfähig ist.
Testament ist nicht unbedingt notwendig. Kommt halt auf die Konstellation an. Sofern du Single (jedenfalls nicht verheiratet) bist und keine Kinder hast, würden deine Eltern zu gleichen Teilen erben. Da wäre es nicht unbedingt notwendig, ein Testament zu errichten und deine Eltern als Erben einzusetzen.
Wenn du aber einen Freund hast, mit dem du nicht verheiratet bist, und du willst, dass er dich beerbt, müsstest du ihn testamentarisch als Erbe einsetzen.
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@GoDividend ja ich hatte diesen Fall tatsächlich schon durch einen Op Fehler, aber da war ich tatsächlich froh, dass trotzdem ich selbst entscheiden konnte ob ich eine Not Op zustimme oder in vier Monaten daran verstorben wäre, seit diesem Vorfall streube ich mich tatsächlich ein bisschen, weil ich nicht wirklich jemanden diesbezüglich vertraue.

Edit: aber wahrscheinlich ist das auch nicht dasselbe, geht wahrscheinlich darum wenn ich dann nicht mehr aus dem Koma erwacht wäre oder?
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@Jenmadness sofern du selbst handeln kannst, muss ja keine Vertretung erfolgen. Aber gibt eben auch eilige Situationen, wo man selbst nicht handeln kann aber es zu lange dauern würde, bis ein Betreuer bestellt wird. Nicht unbedingt medizinisch betrachten. Kann auch sein, dass etwas finanzielles zu erledigen wäre.
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@Jenmadness so meine Auffassung.. Wenn du dich nicht äußern kannst(nicht geschäftsfähig bist) dann springt das ein was du festgelegt hast. Zum Beispiel willst du aus dem Komma raus noch x Operationen ja Nein
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@GoDividend @tim1 also wäre das dann definitiv sinnvoll… 🥲 Mehh… also wenn ich dann nicht mehr operiert werden will falls solch ein Fall nochmal wiederkehren sollte muss ich das dann schriftlich festlegen.
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@Jenmadness sofern du niemanden vollständig vertraust, könntest du die Aufgabenkreise einschränken oder genaue Anordnungen treffen, die unmissverständlich gelten sollen.
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@tim1 kann man sich da irgendwie Hilfe holen, wenn man so etwas verfassen möchte?
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@Jenmadness Notar (etwas teurer) oder Betreuungsbehörde. Die können es gegen eine kleine Gebühr auch beglaubigen. Gibts eigentlich in jeder größeren Stadt.
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Pflichtteil kann entzogen werden, leider sind die Hürden dafür sehr hoch gelegt. Kann aber über einen Nachlassverwalter etwas ausgehebelt werden. Bin grad in der Ausgestaltung als Scheidungskind 🤯
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@Spoony1986 das ist mir bewusst, deshalb steht da ja „grundsätzlich“ 😅 Die Anforderungen in 2333 BGB sind sehr hoch, da hast du Recht.
Du meinst sicherlich einen Testamentsvollstrecker oder? Ein Nachlassverwalter kommt nur in Betracht, sofern die Erben unbekannt sind und ein Sicherungsbedürfnis besteht.
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@tim1 japp, korrekt. War zu früh für meinen kleinen Geist 🙈
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Also ich und meine Frau haben ne BU die auch in Todesfall ausgezahlt wird oder alles auf einmal wenn wir in Rente gehen. Dazu ne Pflegeversicherung die dann einen Pfleger zahlen soll ... Und die Option das sie mich umbringt sobald ich Demenz, Alzheimer oder sonst der gleichen bekomme, was sie leider nie machen wird, aber ein Grund ist warum ich Sterbehilfe befürworte.
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Danke dir, ich hoffe in Österreich geht das genauso einfach!
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Gelöschter Nutzer
2J.
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