❗️Einleitung
Wie ich in meiner Fragestellung vor einigen Tagen herausgefunden habe, besteht hier ein großes Interesse für dieses Thema. Da ich an Ostern zwischendurch etwas Zeit finden konnte, ist es nun soweit.
Besonders bei jüngeren Menschen ist es häufig, dass diese meiner Meinung nach nicht gut oder gar nicht für Situationen wie ein plötzlicher Tod oder auch für ein Ereignis, weshalb man selbst nicht mehr in der Lage ist, wichtige Entscheidungen bezüglich des eigenen Lebens zu treffen, vorbereitet sind. Natürlich sind dies Ereignisse, die oft weit entfernt liegen. Zudem ist der Gedanke an das eigene Ableben nicht besonders angenehm. Trotzdem erachte ich es für wichtig, sich damit zu beschäftigen, sodass die eigenen Wünsche bestmöglich Beachtung finden. Dies erfordert oft nicht viel Zeit.
Ich möchte vorab darauf hinweisen, dass ich grundsätzlich aufgrund meiner Kenntnisse von der Richtigkeit ausgehe und es möglichst einfach halten möchte. Jedoch besteht hier keine Garantie auf Vollständigkeit. Zudem wird darauf hingewiesen, dass ich nicht zu den rechtsberatenden Berufen gehöre, sodass jeder für sich selbst verantwortlich ist.
❗️Vorsorge für eine Situation, in der man selbst nicht mehr entscheiden kann
Stellt euch die folgende Situation vor: Person X hat einen schweren Autounfall. Er überlebt schwer verletzt und wird nun in das künstliche Koma versetzt. Da X aufgrund seiner (vorübergehenden) Geschäftsunfähigkeit nicht für seine Angelegenheiten entscheiden kann, muss dies ein anderer erledigen. Aber wer?
Viele gehen davon aus, dass dies automatisch die Ehefrau oder die Eltern erledigen. Das ist falsch. Sofern X keine Vorkehrungen getroffen hat, müsste eine gerichtliche Betreuung eingerichtet werden. Zwar kann dies auch ein Angehöriger übernehmen, jedoch dauert es einige Zeit, kostet unter Umständen Geld und bedeutet für den Angehörigen dazu noch viel Papierverkehr mit dem Gericht. Zudem muss der Betreuer nach Beendigung eventuell Rechenschaft ablegen und sämtliche Ausgaben, die er im Namen des Betreuten vorgenommen hat, durch Rechnungen belegen.
Um das zu verhindern, könnte X vorher bestimmen, wer ihn in solchen Fällen vertreten kann bzw. wie seine Wünsche Berücksichtigung finden. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten: Betreuungsverfügung, Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht. Da die Vorsorgevollmacht sozusagen das Komplettpaket ist, wird darauf näher eingegangen.
❗️ Vorsorgevollmacht:
Dort kann bestimmt werden, wer stellvertretend im eigenen Namen entscheidet. Es kann für sämtliche Aufgabengebiete gesondert festgelegt werden, beispielsweise Gesundheitsangelegenheiten oder der Aufenthalt. Sofern der Bevollmächtigte Grundstücksgeschäfte vornehmen soll, empfiehlt es sich, eine notarielle Vollmacht zu erteilen. In anderen Fällen ist es vollkommen ausreichend, sich die Vorlage des BMJV runterzuladen und diese auszufüllen (siehe hier: https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Vorsorgevollmacht.html). Dies auszufüllen dauert keine 5 min, erspart jedoch den Angehörigen viel Zeit. Möglich wäre zudem, diese Vollmacht im Vorsorgeregister (vorsorgeregister.de) gegen kleines Geld zu registrieren, sodass die Vollmacht im Fall der Fälle gefunden wird.
Wichtig wäre noch zu erwähnen, dass man die Vollmacht einer Person erteilen sollte, der man diesbezüglich vertraut. Da der Bevollmächtigte ohne Kontrolle viele Handlungen vornehmen kann, ermöglicht dies Spielraum für Betrug und Untreue.
❗️Nachlassplanung
Vorab ist zu sagen, dass es wichtig ist, die eigene Nachlassplanung bei verändernden Lebensumständen immer zu überprüfen und ggf. abzuändern.
Meines Erachtens ist eine Nachlassplanung wichtig, sodass der eigene Willen bestmöglich Beachtung findet und somit Streitigkeiten im Familienumfeld vermieden werden können.
1. Wer bestimmt was ich erbe?
Sofern selbst keine Anordnungen getroffen wurden, regelt sich das Erbe nach den Vorschriften der §§ 1922 ff. BGB. Bei einem Erblasser mit Kind und Ehefrau (gesetzlicher Güterstand) ergibt sich beispielsweise eine Quote von je ½ des Nachlasses.
Möglich ist jedoch, dass man eigene Anordnungen trifft. Dies kann beispielsweise in einem Einzeltestament, Ehegattentestament oder in einem Erbvertrag geschehen.
2. Wie schreibe ich ein Testament?
Wichtig ist, die Formvorschriften einzuhalten (§ 2247 BGB). Also: eigenhändig (nicht!! ausgedruckt), Datum, Ort, Unterschrift mit Vorname und Nachname. Zudem muss zum Zeitpunkt Testierfähigkeit (=Geschäftsfähigkeit) vorliegen. Ein Testament kann auch bei einem Notar errichtet werden, der das Testament dann in die Verwahrung beim Amtsgericht gibt. Sofern es sich um ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten handelt, reicht es, dass einer das Testament verfasst und der andere mit unterschreibt. Auch dieses kann notariell errichtet werden. Der Preis eines notariellen Testaments richtet sich nach der Höhe des Vermögens, kann aber schnell vierstellig werden.
3. Was steht drinnen?
Im Testament werden die Erben benannt. Möglichst genau mit Name, Vorname, Geburtsdatum und evtl. auch der Wohnort. Es können Quoten vergeben werden (kein Muss, im Zweifel gilt, dass die Einsetzung zu gleichen Teilen erfolgt ist). Pflichtteilsentziehungen sind grundsätzlich nicht möglich. Zudem könnte man einen Testamentsvollstrecker bestimmen, der sich darum kümmert, dass die Anordnungen durchgesetzt werden.
4. Und dann?
Nachdem das Testament erstellt wurde, sollte man es an einem sicheren Ort aufbewahren. Selbstverständlich ergibt es keinen Sinn, das Testament unter dem Teppich zu verstecken. Es sollte an einem Ort gelagert werden, an dem es von den Erben gefunden werden kann. Diese sind bei dem Fund eines Testaments dazu verpflichtet, es dem Nachlassgericht zukommen zu lassen. Sodann wird es im zuständigen Nachlassgericht „eröffnet“ und sofern die Erben einen Erbschein benötigen (beispielsweise um Zugriff auf ein Depot zu bekommen), müsste durch die Erben ein Erbschein beantragt werden.
Mehr ist es tatsächlich nicht. Da ich es einfach halten möchte und auch keine Vorlesung zum Nachlassrecht halten möchte (könnte ich auch sicherlich nicht, da seit dem Studium schon einige Jahre vergangen sind), belasse ich es insoweit.
Bei einigen Familienkonstellationen wäre es für einen Laien sicherlich zu kompliziert, ein eigenhändiges Testament zu errichten, sodass ich in diesen Fällen immer an die Notare verweisen würde. Diese geben bei der Beurkundung Hinweise und juristischen Rat.
Sofern Fragen sind, versuche ich gerne, auf diese einzugehen.
Ich habe meinen Teil erledigt. Jetzt seid ihr (die noch keine Vorkehrungen getroffen haben) dran. Hoffentlich konnte ich damit einige anregen, sich um diese Dinge zu kümmern.