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@Frank_Thelen kommt drauf an. Nicht jeder möchte jemanden für alle denkbaren Handlungen bevollmächtigen. Zudem scheint dort eine notarielle Beurkundung aufgrund der eventuell vorzunehmenden Handlungen als notwendig. Kostet Geld und ist insbesondere für Personen, die sich am liebsten nicht drum kümmern würden, nicht mal eben schnell errichtet.
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@Frank_Thelen wer schon keine Zeit in sowas investieren möchte, wird aber eben schon gar kein Geld (unabhängig vom Vermögen) investieren.

Inwiefern sollte das Gericht es nicht akzeptieren? Also für welche Vorgänge? Außer bei Vorgängen, die notarielle Form erfordern, wie eben beispielsweise im Grundstücksverkehr wegen § 29 GBO, reicht die Vollmacht zur Legitimation aus.
Dass eine notarielle Generalvollmacht besser ist, ist ja durchaus richtig. Da widerspreche ich nicht. Für viele reicht eben aber auch eine einfache Vorsorgevollmacht.
Ein notarielles Testament ist auch besser als ein handschriftliches, ebenso reicht aber auch ein handschriftliches. Alles ist besser als nichts.