1J.·

+++ Alles, was du über die Vorabpauschale wissen musst +++

Was ist die Vorabpauschale?

Die Vorabpauschalsteuer ist eine bestimmte Besteuerung von Kapitalerträgen (Fonds, ETFs). Insgesamt werden auf zukünftige Gewinne vorab Steuern erhoben.


Ist das eine neue Masche des Staates, um Geld zu machen?

Jaein. Die Vorabpauschale gibt es schon seit der Einführung im Jahr 2018, doch erst jetzt wird die Steuer für die Anleger interessant, da sie erst ab dem Jahr 2024 in Kraft tritt. Der Hauptgrund für die Änderung der Gesetzeslage war der Steuerstundungseffekt der Thesaurierenden ETFs. Da die Fonds die Dividenden reinvestierten, hat das Finanzamt die Steuern erst bekommen, wenn der Fond verkauft wurde. Bei ausschüttenden ETFs hingegen bekam das Finanzamt bei jeder Ausschüttung Steuern (Sofern der Sparerpauschbetrag von 1000€ aufgebraucht wurde). Man wollte mit dem Gesetz also eine Art Gleichstellung von thesaurierenden und ausschüttenden ETFs vornehmen.


Wie funktioniert die Steuer?

Zuerst: Gut gemacht Deutschland! – Die Vorabpauschale wird nicht sehr kompliziert, keine Berechnungen und Bürokratie für uns Anleger, der Broker kümmert sich um alles, und teilt uns den Wert der anfallenden Steuer mit.


1.      Der Basiszinssatz wird vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht

2.      Du hast eine positive Wertentwicklung deines Fonds/ETFs

3.      Basiszins wird auf euren Investitionsbetrag angerechnet

Klingt einfach: Jetzt wird’s „komplizierter“


Beispielrechnung:

·        Investitionssumme: 100.000€

·        Basiszinssatz 2023: 2,55%

·        Formel: Investitionssumme * Basiszinssatz * 0,7 = 1.785€


Aber: Wenn der Wertzuwachs unter dem oben ausgerechneten Wert liegt, dann wird lediglich dieser Wert besteuert.


Beispielrechnung:

·        Investitionssumme: 100.000€

·        Basiszinssatz 2023: 2,55%

·        Formel: Investitionssumme * Basiszinssatz * 0,7 = 1.785€

·        Wertzuwachs: 1.500€


Das Finanzamt rechnet dann hier mit den 1.500€ weiter, und die 285€ fallen unter dem Tisch.

Besonderheit: Thesaurierender Aktien-ETF: Teilfreistellung von 30%


Beispielrechnung:

·        Investitionssumme: 100.000€

·        Basiszinssatz 2023: 2,55%

·        Formel: Investitionssumme * Basiszinssatz * 0,7 = 1.785€

·        Wertzuwachs: 1.500€


Das Finanzamt rechnet dann hier mit den 1.500€ weiter, und die 285€ fallen unter dem Tisch. Zudem kommt nun noch eine Ersparnis von 30% auf den Wert:


Tatsächlicher Wer: 1050€

Und NEIN, man muss nun nicht 1050€ bezahlen! Lediglich auf diesen Betrag fallen nun die Kapitalertragsteuer + gegebenfalls Soli + Kirchensteuer an.

Tatsächliche Vorabpauschale: 1050* 0,265 = 278,25€


Sind nur thesaurierende ETFs von der Vorabpauschale betroffen?


Nein, derselbe Prozess wird auch bei Dividenden-ETFs vollzogen. (Die Ausschüttungen, werden automatisch von der Vorabpauschale abgezogen)


Was genau soll Ich nun tun?


Wichtig ist, dass jeder Ende 2023 Geld auf dem Verrechnungskonto einzahlt. Ob der Broker eine Ankündigung für die Steuer macht, kann Ich nur mutmaßen … Ich denke aber schon.

Quellen:

·        https://youtu.be/DBKI29k4nI

·        https://de.wikipedia.org/wiki/Vorabpauschale











attachment
37
59 Kommentare

Profilbild
Auf bereits versteuertes Geld nochmals Steuern bezahlen ist Raub, in CH gibt es keine Kapitalsteuern...
14
Alle 21 weiteren Antworten anzeigen
Die Steuer tritt nicht erst ab 2024 in Kraft (in Kraft getreten ist die Investmentsteuerreform zum 01.01.2018) , sondern wirkt sich 2023 erstmalig aus, weil wir in den Jahren davor einen negativen Basiszinssatz hatten (-0,88 %). Bitte korrigieren
3
Profilbild
Was für ein Schwachsinn. Man realisiert keine Gewinne und muss Steuern zahlen.
2
Profilbild
@Anilo Die bezahlten Steuern werden dann natürlich beim finalen Verkauf berücksichtigt, aber ich gebe dir natürlich Recht 👍🏼
Profilbild
@Anilo angenommen im Jahr 2024 ist die Investitionssumme von 100k auf 120k gestiegen und man hat Vorabpauschale gezahlt. Im nächsten Jahr sinkt der Wert des Depots wieder auf 100k. Dann hat man Steuern gezahlt auf eine Rendite von 0%. Da bringt mir auch die Berücksichtigung beim finalen Kauf nicht viel, da die gezahlte Summe nur vom zu versteuernden Gewinn abgezogen wird. Man kann doch keine Steuer auf einen Buchgewinn verlangen…wo sind wir eigentlich gelandet??
1
Profilbild
@TimLie
ob die Rendite auf 0% fällt oder sogar ins Negative geht hat doch erst dann Relevanz wenn du verkaufst… ich habe das Gefühl viele WOLLEN es nicht verstehen.
Profilbild
@FinanzFabi ich gebe dem Timlie da Recht. Ich muss auf einen Buchgewinn steuern zahlen. Im Jahr drauf fällt der Wert wieder auf den Ausgangswert um dann z.B. wieder 20% raufzugehen. Ich zahle dann doppelt Steuern auf die gleichen 20%.
Das macht die ETF sehr unattraktiv. Vielleicht verkaufe ich ja nie, dann bin ich nur am Steuernzahlen und vom Wertzuwachs ist irgendwann nichts mehr übrig.
1
Profilbild
@Artiskon Sehe ich genauso. @FinanzFabi selbst wenn ich mich dazu entscheide zu verkaufen, finde ich die „Verrechnung“ nicht fair. Fair wäre es beim Verkauf zu berechnen wie viel Ertragssteuer auf den Gesamtgewinn anfallen würde und anschließend zu schauen wie viel Vorabpauschale eine Person bisher gezahlt hat. Dann könnte das Finanzamt die Differenz meinetwegen in Rechnung stellen. Aber nein, es wird die bereits gezahlte Steuer vom Gewinn abgezogen und dann die Kapitalertragssteuer auf den verbleibenden Wert verlangt. Stell dir vor du hast 20 Jahre Vorabpauschale gezahlt und musst deinen Etf bei +/- 0€ verkaufen. Dann füllst du deinen Verlusttopf, weil du Steuern gezahlt hast?? Was ist das für ein Schrott? Und dann stellt die Bundesregierung sich hin und sagt sie will die Investitionsinteresse der Bürger fördern…. Aua
1
Profilbild
Habe noch eine Verständnisfrage: Was passiert, wenn der Wert des Investments sinkt? Z.b. von 100.000 auf 90.000 Euro. Da wird die Vorabpauschale nicht zurück genommen, richtig? Und dann im darauffolgenden Jahr wieder von 90.000 auf 100.000 steigt, werden die Buchgewinne wieder angesetzt und nochmals abgezogen? Mein Freistellungsaufttag ist aufgebraucht, d.h. die Vorabpauschale schlägt voll zu.
2
Profilbild
@FrauB 1) Die Vorabpauschale greift nur bei positiver Wertentwicklung (alles über 100.000€)
2) Die Vorabpauschale wird zuerst in 2024 erhoben wegen dem positiven Basiszins. Ab 2024 kannst du somit einen neuen FSA beantragen
1
Profilbild
Habe die Quelle im Internet leider nicht mehr gefunden. Dann wird es wohl nicht stimmen.
2
Profilbild
Mir fehlt noch die Info, dass nur Fonds betroffen sind, die nach 2018 aufgelegt wurden.
1
Profilbild
@TimLie Bist du sicher? Dann würden die meisten ETFs nicht besteuert werden? Eigentlich wäre die Steuer ab 2018 fällig gewesen, aber durch den negativen Basistinssatz wurde nichts erhoben
Profilbild
@suscimer habe ich so nachgelesen. Kann es heute abend nochmal raussuchen.
1
@TimLie ist natürlich falsch ...
1
Profilbild
@TimLie Ich warte übrigens immer noch auf die Quelle ;)
Eine weitere Antwort anzeigen
Profilbild
1
Profilbild
@DividendenWaschbaer Danke fürs taggen 🤩 Hab den Beitrag nie gelesen, wir mir das passieren konnte ist mir allerdings ein Rätsel
1
Profilbild
Aber der Freistellungsauftrag beim Broker wird ja erstmal berücksichtigt oder?
Profilbild
Profilbild
@suscimer also wenn ich nicht über meinen Freibetrag komme, muss ich auch aktiv keine Steuern zahlen?
Profilbild
@ObiObi Naja keine Kapitalertragssteuer, aber Quellensteuet fällt da nicht hinzu
Profilbild
Danke für den interessanten Beitrag 👍

@ccf
Profilbild
Profilbild
Ne, so langsam hab ich kein Bock mehr😐
Profilbild
@Ueberzeugterkapitalist Ja naja ist halt so😵
Profilbild
Muss man bei Verkauf der ETF Anteile dann trd. Die 25% Kapitalertragsteuer zahlen? Oder wird das dann verrechnet wegen Doppelbesteuerung?

Danke euch 👍🏼
Profilbild
@Moin_Moin Aktuell: Du verkaufst deinen ETF mit 25% Kapitalertragssteuer
Ab 2024: Du zahlt am Ende 25% Kapitalertragssteuer beim Verlauf - die bereits gezahlten Einheiten, also deutlich weniger -> thesaurierend und ausschüttend werden gleichgestellt
Tldr, was?
Profilbild
@Herrschacht der Staat will dein Geld und holt sich nun seinen Anteil an den Buchgewinnen deiner ETFs.
1
Profilbild
@Herrschacht vergiss den Vorredner. Der Staat gleicht zwei verschiedene Investitionsarten an und am Ende wird trotzdem genau gleich viel Steuern bezahlt beim Verkauf. Vor 2018 halt alles beim Verkauf auf einmal und jetzt Stück für Stück in kleinen Raten jedes Jahr die beim finalen Verkauf gegengerechnet wird.

Funfact: Für die meisten die hier rumheulen und kaum Ahnung haben, weil sie schon immer "buy & hold" machten als kleiner Privatanleger damit ist es am Ende sogar besser, da jedes Jahr die Vorabpauschale mit dem Freistellungsauftrag verrechnet wird die normalerweise bei denen ungenutzt verfallen wäre jedes Jahr und nur einmal beim Verkauf berücksichtigt wird.
3
Profilbild
@RisingAktie Gut dargestellt!
1
Profilbild
Nanu… kommt mir irgendwie bekannt vor:

https://getqu.in/QOLt7E/ 😉
Antwort anzeigen
Profilbild
wie/wo gibt man dann die dann ein Vorabpauschalsteuer im Getquin Portfolio ein?
Antwort anzeigen
Gelöschter Nutzer
1J.
Kommentar wurde gelöscht
Antwort anzeigen
Werde Teil der Community