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Eine Ergänzung an dieser Stelle: oftmals ist es Teil der Diskussion, dass ein Depot (oder auch Sparbuch), dass auf den Namen der Eltern läuft aber für das Kind vorgesehen ist, erst dann dem Kind gehört, wenn es von den Eltern an das Kind übergeben wird oder der Sparbetrag auf ein Konto/Depot des Kindes übertragen wird. Dieser Gedanke entsteht oft zusammen mit der Frag „ist es nicht riskant, wenn Verwandte auf das Depot einzahlen aber es dem „godwill“ der Eltern überlassen ist was mit dem Geld tatsächlich passiert…
Dabei ist es wichtig zu beachten: wenn es offensichtlich ist, dass das Geld - auch wenn es auf einem von den Eltern eröffneten und auf deren Namen geführtem Depot eingezahlt wird - von Vornherein für das Kind bestimmt ist (z.B. weil im Verwendungszweck sowas steht wie „Vermögensaufbau des kleinen Torben“) ist es rechtlich sehr wohl so, dass das Vermögen bereits von Vornherein dem Kind zugeschrieben wird. Das wird noch deutlicher, wenn das Kind von dem „Depot der Eltern, das mal für mich bestimmt ist“ weiß und wenn dort z.B. auch mal ein Geburtstagsgeld oder Konfirmationsgeld eingeht…

Siehe dazu auch Urteil des Bundesgerichtshofs 17.7.2019, Az. XII ZB 425/18.

Insofern darf z. b. ein Elternteil bei der Scheidung dieses Konto nicht einfach leer räumen etc …
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@LUD absolut wichtigstes Urteil in dem Zusammenhang. Wird leider viel zu oft verkannt.
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