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+++ Alles, was du über die Vorabpauschale wissen musst +++

Was ist die Vorabpauschale?

Die Vorabpauschalsteuer ist eine bestimmte Besteuerung von Kapitalerträgen (Fonds, ETFs). Insgesamt werden auf zukünftige Gewinne vorab Steuern erhoben.


Ist das eine neue Masche des Staates, um Geld zu machen?

Jaein. Die Vorabpauschale gibt es schon seit der Einführung im Jahr 2018, doch erst jetzt wird die Steuer für die Anleger interessant, da sie erst ab dem Jahr 2024 in Kraft tritt. Der Hauptgrund für die Änderung der Gesetzeslage war der Steuerstundungseffekt der Thesaurierenden ETFs. Da die Fonds die Dividenden reinvestierten, hat das Finanzamt die Steuern erst bekommen, wenn der Fond verkauft wurde. Bei ausschüttenden ETFs hingegen bekam das Finanzamt bei jeder Ausschüttung Steuern (Sofern der Sparerpauschbetrag von 1000€ aufgebraucht wurde). Man wollte mit dem Gesetz also eine Art Gleichstellung von thesaurierenden und ausschüttenden ETFs vornehmen.


Wie funktioniert die Steuer?

Zuerst: Gut gemacht Deutschland! – Die Vorabpauschale wird nicht sehr kompliziert, keine Berechnungen und Bürokratie für uns Anleger, der Broker kümmert sich um alles, und teilt uns den Wert der anfallenden Steuer mit.


1.      Der Basiszinssatz wird vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht

2.      Du hast eine positive Wertentwicklung deines Fonds/ETFs

3.      Basiszins wird auf euren Investitionsbetrag angerechnet

Klingt einfach: Jetzt wird’s „komplizierter“


Beispielrechnung:

·        Investitionssumme: 100.000€

·        Basiszinssatz 2023: 2,55%

·        Formel: Investitionssumme * Basiszinssatz * 0,7 = 1.785€


Aber: Wenn der Wertzuwachs unter dem oben ausgerechneten Wert liegt, dann wird lediglich dieser Wert besteuert.


Beispielrechnung:

·        Investitionssumme: 100.000€

·        Basiszinssatz 2023: 2,55%

·        Formel: Investitionssumme * Basiszinssatz * 0,7 = 1.785€

·        Wertzuwachs: 1.500€


Das Finanzamt rechnet dann hier mit den 1.500€ weiter, und die 285€ fallen unter dem Tisch.

Besonderheit: Thesaurierender Aktien-ETF: Teilfreistellung von 30%


Beispielrechnung:

·        Investitionssumme: 100.000€

·        Basiszinssatz 2023: 2,55%

·        Formel: Investitionssumme * Basiszinssatz * 0,7 = 1.785€

·        Wertzuwachs: 1.500€


Das Finanzamt rechnet dann hier mit den 1.500€ weiter, und die 285€ fallen unter dem Tisch. Zudem kommt nun noch eine Ersparnis von 30% auf den Wert:


Tatsächlicher Wer: 1050€

Und NEIN, man muss nun nicht 1050€ bezahlen! Lediglich auf diesen Betrag fallen nun die Kapitalertragsteuer + gegebenfalls Soli + Kirchensteuer an.

Tatsächliche Vorabpauschale: 1050* 0,265 = 278,25€


Sind nur thesaurierende ETFs von der Vorabpauschale betroffen?


Nein, derselbe Prozess wird auch bei Dividenden-ETFs vollzogen. (Die Ausschüttungen, werden automatisch von der Vorabpauschale abgezogen)


Was genau soll Ich nun tun?


Wichtig ist, dass jeder Ende 2023 Geld auf dem Verrechnungskonto einzahlt. Ob der Broker eine Ankündigung für die Steuer macht, kann Ich nur mutmaßen … Ich denke aber schon.

Quellen:

·        https://youtu.be/DBKI29k4nI

·        https://de.wikipedia.org/wiki/Vorabpauschale











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59 Kommentare

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Auf bereits versteuertes Geld nochmals Steuern bezahlen ist Raub, in CH gibt es keine Kapitalsteuern...
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@Notroht Einer der Gründe, warum so viele in die Schweiz auswandern
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@suscimer leider wird DE ab Jahrtausendwende als Wirtschaftsmotor für die ganze EU an die Wand gefahren...
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@Notroht Und in der Schweiz gibt es auch keine Mehrwertsteuer? Keine Erdölsteuer?

Du zahlst immer wieder Steuern, wenn du mit deinem Geld was kaufst.
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@Notroht wie es es als CH mit Konto bei einer deutschen Bank / Broker. Entfällt da diese voraussteuer?
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@MWS Es gibt als CH Steuerzahler keine Voraussteuer, egal bei welchem Broker man ist und auch keine Kapitalsteuer. Es gibt aber auch eine Dividendensteuer. Bei Dividenden von CH Firmen bekommste die aber zurückerstattet...
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@devnerd_daddy Das ändert nichts an meiner Aussage, dass es in der CH keine Kapitalertragssteuer gibt. Die Gewinne beim Aktienverkauf sind steuerfrei.
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@Notroht Versteuert werden ja nur die Gewinne. Zu meinem Verständnis, wo zahlst du auf Gewinne aus Kapitalanlagen zweimal Steuern?
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@YannickSch Die meisten Menschen stehen in einem Lohnerwerb, welcher versteuert wird. Mit einem bestimmten Restbetrag will man seine Lebenssituation verbessern und investiert z Bsp in Aktien. Wenn man bei Erfolg und Saldierung dieser Investition diesen Betrag dann nochmals versteuern muss, hast Du diesen Erfolg zweimal versteuert.
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@Notroht finde ich nicht weil nur der Gewinn versteuert wird, der Gewinn war ja bei der Anlage der Investition nicht da und ist somit nicht versteuert worden. Ich finde es eher ungerecht, dass der Steuersatz bei der Kapitalertragssteuer hier meines Wissens für alle 25 % beträgt (sicher nicht immer und ohne Ausnahme) und keine Progression drin ist. Also unter 25 % für untere Einkommen bzw. niedrige Kapitalerträge und bis zu einem maximalen Steuersatz von bis zu sagen wir 42 % wie aufs Gehalt auch. Die Diskussion darüber führt mir aber zu weit 😅

Über keine Kapitalertragssteuer würde ich mich aber auch nicht beschweren :D
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@YannickSch Du hast gefragt, ich hab meine Sicht dargelegt. Ich finde, die Beamten sollten noch ein Spendenkonto eröffnen für Bürger, welche gerne noch mehr Steuern bezahlen möchten. 😅🥳🙃👍
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Die Steuer tritt nicht erst ab 2024 in Kraft (in Kraft getreten ist die Investmentsteuerreform zum 01.01.2018) , sondern wirkt sich 2023 erstmalig aus, weil wir in den Jahren davor einen negativen Basiszinssatz hatten (-0,88 %). Bitte korrigieren
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Habe noch eine Verständnisfrage: Was passiert, wenn der Wert des Investments sinkt? Z.b. von 100.000 auf 90.000 Euro. Da wird die Vorabpauschale nicht zurück genommen, richtig? Und dann im darauffolgenden Jahr wieder von 90.000 auf 100.000 steigt, werden die Buchgewinne wieder angesetzt und nochmals abgezogen? Mein Freistellungsaufttag ist aufgebraucht, d.h. die Vorabpauschale schlägt voll zu.
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@FrauB 1) Die Vorabpauschale greift nur bei positiver Wertentwicklung (alles über 100.000€)
2) Die Vorabpauschale wird zuerst in 2024 erhoben wegen dem positiven Basiszins. Ab 2024 kannst du somit einen neuen FSA beantragen
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Habe die Quelle im Internet leider nicht mehr gefunden. Dann wird es wohl nicht stimmen.
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Mir fehlt noch die Info, dass nur Fonds betroffen sind, die nach 2018 aufgelegt wurden.
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@TimLie Bist du sicher? Dann würden die meisten ETFs nicht besteuert werden? Eigentlich wäre die Steuer ab 2018 fällig gewesen, aber durch den negativen Basistinssatz wurde nichts erhoben
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@suscimer habe ich so nachgelesen. Kann es heute abend nochmal raussuchen.
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@TimLie ist natürlich falsch ...
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@TimLie Ich warte übrigens immer noch auf die Quelle ;)
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@DividendenWaschbaer Danke fürs taggen 🤩 Hab den Beitrag nie gelesen, wir mir das passieren konnte ist mir allerdings ein Rätsel
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Aber der Freistellungsauftrag beim Broker wird ja erstmal berücksichtigt oder?
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@suscimer also wenn ich nicht über meinen Freibetrag komme, muss ich auch aktiv keine Steuern zahlen?
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@ObiObi Naja keine Kapitalertragssteuer, aber Quellensteuet fällt da nicht hinzu
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Danke für den interessanten Beitrag 👍

@ccf
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Ne, so langsam hab ich kein Bock mehr😐
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@Ueberzeugterkapitalist Ja naja ist halt so😵
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Muss man bei Verkauf der ETF Anteile dann trd. Die 25% Kapitalertragsteuer zahlen? Oder wird das dann verrechnet wegen Doppelbesteuerung?

Danke euch 👍🏼
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@Moin_Moin Aktuell: Du verkaufst deinen ETF mit 25% Kapitalertragssteuer
Ab 2024: Du zahlt am Ende 25% Kapitalertragssteuer beim Verlauf - die bereits gezahlten Einheiten, also deutlich weniger -> thesaurierend und ausschüttend werden gleichgestellt
Tldr, was?
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@Herrschacht der Staat will dein Geld und holt sich nun seinen Anteil an den Buchgewinnen deiner ETFs.
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@Herrschacht vergiss den Vorredner. Der Staat gleicht zwei verschiedene Investitionsarten an und am Ende wird trotzdem genau gleich viel Steuern bezahlt beim Verkauf. Vor 2018 halt alles beim Verkauf auf einmal und jetzt Stück für Stück in kleinen Raten jedes Jahr die beim finalen Verkauf gegengerechnet wird.

Funfact: Für die meisten die hier rumheulen und kaum Ahnung haben, weil sie schon immer "buy & hold" machten als kleiner Privatanleger damit ist es am Ende sogar besser, da jedes Jahr die Vorabpauschale mit dem Freistellungsauftrag verrechnet wird die normalerweise bei denen ungenutzt verfallen wäre jedes Jahr und nur einmal beim Verkauf berücksichtigt wird.
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@RisingAktie Gut dargestellt!
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Nanu… kommt mir irgendwie bekannt vor:

https://getqu.in/QOLt7E/ 😉
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@InvestmentPapa wusste doch das ich irgendwie ein dejavü hatte😂

Bei dir ist es aber inhaltlicher besser dargestellt und weniger unscharf. Mir fehlten hier ein paar bessere Details, aber wollte jetzt keine Kritik schreiben, da es für die Anfangsversuche ganz gut geschrieben war und Potenzial für die Zukunft hat
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wie/wo gibt man dann die dann ein Vorabpauschalsteuer im Getquin Portfolio ein?
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2J.
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Gelöschter Nutzer
2J.
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