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❌Deutsche Gesellschafts- und Unternehmensformen❌


Bevor Ende Mai der zweite Teil zu den Zwangsversteigerungen von mir kommt, möchte ich hiermit einen kleinen Überblick zu den deutschen Gesellschaftsformen und deren Besonderheiten geben. Mir ist nämlich aufgefallen, dass die vielen Abkürzungen zu Verwirrungen führen, die nach diesem Beitrag hoffentlich zur Vergangenheit zählen.


Vorab einige Informationen:


Nach deutschem Recht gibt es eine Vielzahl von verschiedenen Rechtsformen, die ein Unternehmen wählen kann. Einige von diesen Gesellschaften müssen nicht in das Handelsregister eingetragen werden. Der Großteil dagegen schon. Das deutsche Registersystem setzt sich aus dem Handelsregister A, dem Handelsregister B, dem Vereinsregister und dem Partnerschaftsregister zusammen. Diese werden im Amtsgericht von der Abteilung für Registersachen geführt.

Im Handelsregister A findet man vorwiegend Einzelkaufleute und Personengesellschaften (oHG + KG). Im Handelsregister B sind das die Kapitalgesellschaften, also hauptsächlich die GmbH und die AG. Im Vereinsregister stehen logischerweise die eingetragenen Vereine und im Partnerschaftsregister die Partnerschaftsgesellschaften.


Nun kommen wir zu den Besonderheiten auserwählter Gesellschaften. Dabei gehe ich auf Merkmale und eventuelle Vorteile und Nachteile ein. Zudem versuche ich, dass ich jeweils ein Beispiel nenne. Auf Vereine und Partnerschaften gehe ich jedoch nicht ein, da diese thematisch nicht ganz in diesen Beitrag passen.


Gliederung:

1. Eingetragener Kaufmann (e.K)

2. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

3. Offene Handelsgesellschaft (oHG)

4. Kommanditgesellschaft (KG)

5. GmbH & Co. KG

6. KGaA

7. GmbH

8. AG

9. SE


1. Der eingetragene Kaufmann §§ 1 ff. HGB

Hiermit wird ein einzeln tätiger Mensch bezeichnet, der ein Handelsgewerbe betreibt. Ab einer gewissen Größe ist es verpflichtend, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen. Im Gegenzug zu den Kapitalgesellschaften besteht hier eine geringere Buchhaltepflicht, jedoch haftet der Kaufmann unbeschränkt mit seinem ganzen (auch privaten) Vermögen.


Beispiel: Kleinstunternehmen mit einem Inhaber (Bäcker, Metzger …)


2. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) § 705 ff. BGB


Auch als BGB Gesellschaft bezeichnet, handelt es sich hierbei um eine einfache Gesellschaftsform, deren Gründung nicht einmal schriftlich oder notariell erfolgen muss. Sofern die GbR im Rechtsverkehr auftreten will, was nach aktueller Rechtsprechung des BGH möglich ist, muss diese nach außen hin auch als GbR auftreten (sog. Außen GbR). Nach derzeitigem Stand muss eine GbR nicht in das Register eingetragen werden. Dies ändert sich mit dem neuen Gesetz (MoPeG), gültig ab 2024. Vorteilhaft ist, dass die GbR leicht gegründet ist. Nachteilig jedoch, dass auch hier jeder Gesellschafter unbeschränkt mit seinem Vermögen haftet.

Beispiel: Anwaltskanzleien mit mehreren Anwälten als Gesellschafter oder Handwerksbetriebe. Jedoch nicht sehr häufig zu finden.


3. Offene Handelsgesellschaft §§ 105 ff. HGB


Ähnlich wie die GbR, jedoch Eintragungspflicht im Handelsregister. Hierbei muss es sich um ein Handelsgewerbe handeln, welches vielleicht am Anfang eine GbR sein könnte, jedoch ab einer gewissen Größe eine oHG darstellt. Die Gesellschafter (Eigentümer) vertreten die Gesellschaft nach außen. Es müssen immer mindestens 2 Personen beteiligt sein (sonst e.K.). Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften ist auch hier die Buchhaltung erleichtert, jedoch haften die Gesellschafter mit ihrem gesamten Vermögen, weshalb die oHG nicht sehr häufig anzutreffen ist.

Beispiel: Buchverlag, Autohändler


4. Kommanditgesellschaft §§ 161 ff. HGB


Ähnlich wie die oHG, jedoch müssen hier mindestens ein Gesellschafter (Komplementär) und ein Kommanditist vorhanden sein. Der Komplementär vertritt die Gesellschaft nach außen und haftet mit seinem ganzen Vermögen. Der Kommanditist leistet eine Einlage (Kommanditanteil) und haftet maximal mit diesem. Er ist nicht zur Vertretung berechtigt und erhält eine Gewinnbeteiligung (Dividende). Vorteilhaft ist hier, dass das Unternehmen durch die Kommanditisten eine hohe Summe an Kapital akkumulieren kann.


Beispiele: Windparkbetreiber oder ebenso wie bei der oHG


5. GmbH & Co. KG


Wie die KG, jedoch mit der Ausnahme, dass der Komplementär hier keine natürliche Person ist, sondern eine haftungsbeschränkte GmbH. So werden oft Untergesellschaften vom Mutterkonzern gegründet um einen Bereich auszugliedern und somit auch durch die Kommanditisten Kapital zu generieren. Es muss nicht zwingend eine GmbH sein (auch möglich als AG & Co. KG, SE & Co. KG oder auch mit der Beteiligung einer ausländischen Gesellschaft als Ltd. & Co. KG).


Beispiele: Lebensmittelhersteller, Windparkbetreiber, Solarparkbetreiber, Immobilienkonzerne


6. KGaA §§ 278 ff. AktG


Hierbei handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft auf Aktien. Dort ist auch eine voll haftende Person (Komplementär) beteiligt, sowie die übrigen Gesellschafter als Kommanditaktionäre an dem in Aktien zerlegten Grundkapital. Da es sich hierbei um eine Kapitalgesellschaft handelt, ist die Gründung etwas komplexer und teurer. In der Praxis jedoch selten vertreten.


Beispiel: Borussia Dortmund als GmbH & Co. KGaA, Merck KGaA


7. GmbH, §§ 1 ff. GmbHG

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die beliebteste Gesellschaftsform in Deutschland. Die Errichtung kann durch einzelne oder mehrere Personen erfolgen. Eigentümer sind die Gesellschafter, vertreten wird die GmbH durch die oder den Geschäftsführer. Zur Gründung bedarf es mindestens 25.000,00 EUR Stammkapital. Die Gesellschafter haften nicht mit ihrem persönlichen Vermögen, sondern nur mit dem Stammkapital. Die Gründung muss notariell erfolgen und sodann muss die GmbH in das Handelsregister eingetragen werden. Dabei entstehen circa 2.000,00 EUR Gründungskosten.


Beispiele: Mittelständische Unternehmen, QUIN Technologies GmbH 😉


8. Aktiengesellschaft AG §§ 1 ff. AktG


Unterschieden wird zwischen nicht börsennotierten Aktiengesellschaften und börsennotierten Gesellschaften. Erfordern einen hohen Gründungsaufwand und viel Kapital (mindestens 50.000,00 EUR Grundkapital). Werden vom Vorstand vertreten und haben einen Aufsichtsrat. Die Gesellschafter (Aktionäre) sind hierbei die Eigentümer. Somit wird jeder, der Aktien erwirbt, zu einem kleinen Teil auch Eigentümer. Nur für große Unternehmen geeignet.


Beispiele: Mercedes-Benz Group AG, Siemens AG


9. Europäische Aktiengesellschaft (SE)


Die Abkürzung SE stammt vom französischen Societas Europaea und steht für die europäische AG. Grundlage ist die EU-Verordnung Nr. 2157/2001 aus dem Jahr 2001. Vergleichbar mit einer deutschen AG, jedoch sind hier mindestens 120.000,00 EUR in Aktien zerlegtes Grundkapital notwendig. Die Vertretung erfolgt durch den Verwaltungsrat und durch die geschäftsführenden Direktoren.

In letzter Zeit wandelten sich häufig deutsche Aktiengesellschaften in eine SE um.


Beispiele: Allianz SE, SAP SE, Airbus SE


Sofern noch Fragen sind, stellt diese gerne in den Kommentaren. Ich versuche dann, alle bestmöglich zu beantworten. Notfalls hilft mir sicher meine Freundin (Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht).

Sofern kleine Schreibfehler (trotz Korrektur) vorliegen, bitte ich um Verzeihung. Der Arbeitstag war hart.

Hoffentlich konnte es einigen helfen. Ich freue mich auf euer Feedback 🚀

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50 Kommentare

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@ccf Bist zwar schon nominiert, aber vielleicht bringt das was
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@Divmann danke 😊
Im Mai tatsächlich noch nicht. Aber um das Geld geht es mir nicht. Ich mag die Themen und ein paar Kenntnisse im Gesellschaftsrecht sollte jeder haben.
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@tim1 Achso, meinte mit dem @ccf nominiert, hier in den Kommentaren 😅

Kannst ja noch die Stille Gesellschaft dazu nehmen, exotisch
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@Divmann oh na dann hast du Recht 😂

EWIV... kennt erst recht niemand 😅
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@tim1 Deine Aufgabe, das zu ändern!
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@Divmann Airbus war lange eine EWIV. Sonst kenne ich aktiv keine. Hatte auch mal einen Rechtspfleger im Registergericht gefragt. Der hat sowas in 30 Jahren nie eingetragen. Existiert also nur auf dem Papier 😅
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Würde noch die UG reinwerfen. Quasi eine mimi GmbH und oft attraktiv für einen start mit weniger Kapital 👍🏼
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@SharkAce guter Gedanke, werde ich nachher noch ergänzen. Ist ja im Grunde wie die GmbH. UGs werden leider oft für kriminelle Sachen gegründet. Würde nie mit einer UG einen Vertrag schließen, wo ich in Vorleistung gehen muss 😅
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@tim1 gutes Argument :D

Ist aber tatsächlich sehr gut wenn man keine kriminellen Absichten hat hahah du hast quasi eine GmbH nur ohne die 25K. Dafür musst du halt einen bestimmten Prozentsatz deines Gewinns/ Umsatzes jedes Jahr sparen.
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@SharkAce für Startups tatsächlich eine gute Überlegung wegen der Haftungsbeschränkung. Vorher haben eben alle, die keine 25k hatten, eine englische Ltd. gegründet.
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„Ey ich hab ne GmbH, du bist ein Gay im BH.“ - Kollegah, 2010
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@Howsy89 Kollegah damals immer im Studium gepumpt. JBG 1 bestes Album 😂
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Merck KGaA 🚀 Dortmund… wäre mir als letztes eingefallen. 👀😅
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@InvestmentPapa ich hoffe du bist kein blau weißer 👀
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@tim1 Ich bin ein Rot-Schwarzer Glubberer. FCN EIN LEBEN LANG! ⚫️🔴 Und dazu gehört dann eben auch Blau-Weiss 🔵⚪️. Sorry… aber in Malaga 2013 habe ich mich für und mit Dortmund 🟡⚫️ gefreut. 😬😅
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@InvestmentPapa damit habe ich kein Problem, also wirst du nicht entfolgt 😂
Hat 2013 leider nicht gereicht 🥴
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@ccf
Danke für den informativen Beitrag👍🏻
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Sehr starker Beitrag 👍
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Ahhh erstes Semester Unternehmensrecht 🌝 @ccf
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@TheAccountant89 hoffe du hast aufgepasst? 🌚
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@tim1 ja, aber schon zu lange her 👀
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@TheAccountant89 Gesellschaftsrecht war auch nie meine Stärke. Verstehe nicht wie sich meine Freundin das jeden Tag geben kann 🥴
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@tim1 ohh ja und dann lass mal noch das Steuerrecht einfließen und gut Nacht 🤯
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@TheAccountant89 das macht sie nicht. Aber Insolvenzrecht. Unter anderem auch als Insolvenzverwalterin. Ist zwar eine Goldgrube aber da braucht man ein dickes Fell.
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@tim1 hatte ich zu Beginn meines Studiums auch mal überlegt. Aber wurde dann irgendwie doch nichts draus. Die Schwerpunkte lagen dann doch zu wenig im Wirtschaftsrecht, um da einen Weg einzuschlagen
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@TheAccountant89 ich denke mal, dass dein Job auch keine schlechte Wahl war 😅
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Gibt es noch andere Themenvorschläge in diesem Gebiet? Langsam gehen mir die Themen aus 😂
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@tim1 Vielleicht vor- und Nachteile verschiedener Form?

Zwecks Haftung, Offenlegungspflichten, Buchführung oder Einnahmenüberschussrechnung etc. :)

Da könntest du mit jedem Post eine Unternehmens/Gesellschaftsform vorstellen.

(Nicht zu vergessen, die BGB Gesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts, wie zB Fahrgemeinschaften 😂)
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@Staatsmann da fehlt mir leider die Kompetenz. Also bei den Bilanzen etc. 😅 Aber danke für die Anregung. Lasse es mir mal durch den Kopf gehen, was alles so machbar ist.
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Fehlt da nicht die vermögensleitende GmbH? (Meine da gab es n unter schied unschlüssig ob das erste Wort richtig ist)

Auf jedenfall kann man als GmbH Geschäftsführer sich selbst in der gesetzlichen Krankenkasse halten da man sich selber als Angestellten sieht (so meine errinerung kann aber sein das sich da was vermischt😅)
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@Andreas1991 meinst du die vermögensverwaltende GmbH?

Interessant für Immobilien, da unter gewissen Voraussetzungen keine Gewerbesteuer anfällt.
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@TimB2493 ja genau die meine ich da gab es ja auch n Klasse Zusatz für den Derivaten Handel, aber eine starke Versteuerung von dividende
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@Andreas1991 25% halt. Veräußerungsgewinne von Aktien dafür steuerfrei. Auch interessant in der Russland Debatte, da die Unternehmensabschreibungen im Gegenzug auch steuerlich nicht gewinnmindernd angesetzt werden können.
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@TimB2493 ja das stimmt aber da es mich nicht betrifft hab ich mich nicht Thema Russland und deren Bedeutung auf den Aktienmarkt nicht beschäftigt. Bin halt gerne in den USA unterwegs da das Optionsvolumen da einfach besser ist.

Ich hab mich bisher auch nur flüchtig mit der vGmbH gekümmert da ich grade noch am Kapital beschaffen bin bevor ich mich selbstständig mache.
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@Andreas1991 geht ja eher um die Aktiengesellschaften mit Russland Geschäft.

Kann einen Steuerberater für Existenzgründung nur empfehlen.
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@TimB2493 ja allein würde ich das auch nicht machen das wäre einfach zu riskant da alles im Auge zu behalten.


Ach du meinst die mcd, dbk usw. Firmen hab ich mich garnicht mit beschäftigt ehrlich gesagt.
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@Andreas1991 VV GmbH ist eine ganz normale GmbH. Gibt vom Gesetz her nur die normale GmbH und die UG als Unterform.
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@tim1 jetzt kommt Verwirrung auf😅
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@Andreas1991 inwiefern? Erkläre es gerne.
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Rechtlich: GmbH steuerrechtliche Besonderheit: vermögensverwaltende GmbH
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Danke für den informativen und ausführlichen Beitrag. Eine Frage: eignet sich eine dieser Formen auch zum Vermögensschutz bei Immobilien? Thema Lastenausgleich und Zwangshypothek. Solche Maßnahmen sind ja in Zukunft nicht komplett auszuschließen. Immobilieneigentum im Privatbesitz sind für den Staat ja bekanntermaßen „niedrig hängende Früchte“.
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@chrismontero halte ich für unwahrscheinlich. Aber würde ja erstmal nichts unterscheiden, ob die Immobilie im Privatbesitz oder im Besitz deines Unternehmens ist. Halte ich trotzdem für sehr abwegig.
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Kleine Anmerkung: e.K. bedeutet eigentlich „Eingetragener Kaufmann“ (im HR eingetragen). Davor ist man quasi nur eine Einzelunternehmung
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@Kevin gute Ergänzung, ist so nicht direkt deutlich geworden. Habe es mal geändert 👍🏼
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Chef!
Gelöschter Nutzer
2J.
Kommentar wurde gelöscht
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@Asthos einerseits wären Sitzverlegungen im europäischen Raum leichter möglich. Zudem könnte man bei der SE das dualistische System (Vorstand + Aufsichtsrat) in einem Organ bündeln, was dem Organ mehr Kontrolle gibt. Ist halt zur Zeit wohl einfach „cooler“ im Hinblick auf international tätige Gesellschaften.
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