6Mon.·

8.000€ Lehrgeld – Wie den Verlusttopf „Sonstige“ ohne Derivate nutzen?

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Hallo zusammen,


ich muss mir heute mal etwas von der Seele schreiben und gleichzeitig euren Rat einholen. Ich habe Anfang 2026 den klassischen Fehler begangen: Langeweile gepaart mit FOMO.


Die Situation: Ich war auf Montage in Mexiko. Der Markt lief seitwärts, mein Portfolio dümpelte vor sich hin und ich hatte zu viel Zeit vor dem Bildschirm. In einer Kurzschlussreaktion habe ich ca. 8.000 € in $TXRH (-0,08 %) liquidiert (die eigentlich solide liefen), um das Geld in ein $META (-0,98 %)
Hebelzertifikat (Knock-out bei 585 $) zu stecken, da die Quartalszahlen super waren und ich an eine kleine Ralley spekuliert habe.


Anfangs sah es gut aus, aber dann kam im März der Paukenschlag von Trump gegen den Iran. Die Märkte haben bekanntlich heftig reagiert, Meta hat meinen Knock-out gerissen und die 8.000 € haben sich quasi in Luft aufgelöst.


Das steuerliche Problem: Ich hatte gehofft, den Verlust mit meinen Aktiengewinnen (z. B. aus dem Texas-Roadhouse-Verkauf) verrechnen zu können. Jetzt musste ich schmerzhaft lernen: Das Zertifikat landet im Verlusttopf „Sonstige“, während Einzelaktien im Aktientopf isoliert sind.

Ich sitze nun also auf einem dicken Minus im „Sonstige“-Topf, während ich für meine Aktiengewinne brav Abgeltungsteuer gezahlt habe.

Meine Frage an euch: Ich habe meine Lektion gelernt und werde die Finger von Derivaten lassen. Wie kann ich den Verlusttopf „Sonstige“ nun über die nächsten Jahre am sinnvollsten ausschöpfen, ohne wieder ins Casino zu gehen?


Nach meinem Verständnis funktionieren folgende Dinge:

  • Dividenden von Einzelaktien?

  • Ausschüttungen/Gewinne aus ETFs?

  • Zinserträge (Tagesgeld/Anleihen)?

Gibt es Strategien, wie ihr einen solchen Topf „passiv“ abbauen würdet? Ich möchte ungern unnötige Steuern verschenken, aber definitiv keine Rache-Trades mit Hebeln mehr machen. Aktuell habe ich keine ETF und keine wirklichen Dividenden Aktien. Ich muss also aktiv etwas machen damit ich den Verlusttopf ausnutzen kann.


Danke für eure Einschätzungen und danke fürs Zuhören – das Schreiben hat schon mal ein bisschen geholfen das ganze zu verarbeiten.


Gruß Bubu :)

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25 Kommentare

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"Gewinne aus dem Verkauf von Aktien (Steuertopf Aktien) können mit Verlusten aus beiden Verlusttöpfen verrechnet werden." Somit müsste es zumindest gehen , die Steuerlast aus Aktienverkäufen zu mindern. Quelle: https://marcowenzel.de/wie-funktioniert-die-verrechnung-von-verlusten-verlusttoepfe/
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@Snoopyjs ok danke! ich hoffe das funktioniert so. Dann könnte ich ja theoretisch einfach Aktien verkaufen und diese Gewinne würden mit dem „Sonstigen Verlusttopf“ verrechnet werden?
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@Bubu_98 ja, sollte so klappen
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Also ich hab mich gerade ein wenig damit beschäftigt und die ki gefragt. Die kann deine Aussage nicht wirklich bestätigen. Ich gehe davon aus, dass es sich um deutsches Steuerrecht handelt:

"Situation in Deutschland
​In Deutschland gibt es zwar zwei Töpfe, aber die Verrechnung ist eine Einbahnstraße.
​Der Aktientopf: Hier landen nur Verluste aus Einzelaktien. Diese sind „isoliert“ und dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden.
​Der allgemeine Topf („Sonstige“): Hier landen Verluste aus Zertifikaten (wie seinem Knock-out), Optionsscheinen, ETFs, Zinsen und Dividenden.
​Der entscheidende Punkt: Verluste aus dem allgemeinen Topf dürfen in Deutschland sehr wohl mit Gewinnen aus Einzelaktien verrechnet werden.
Bubu schreibt: „Das Zertifikat landet im Verlusttopf ‚Sonstige‘, während Einzelaktien im Aktientopf isoliert sind.“
Das ist falsch. Nur die Verluste aus Aktien sind isoliert. Die Gewinne aus Aktien sind „Freiwild“ und können durch Verluste aus Zertifikaten (Sonstige) neutralisiert werden."

"Bubu schreibt im Forum: "Ich habe für meine Aktiengewinne brav Abgeltungsteuer gezahlt."
Das passiert oft, weil Broker die Steuer sofort beim Verkauf der Aktie abführen. Die Verrechnung mit dem Verlusttopf findet bei vielen Banken erst verzögert (z. B. über Nacht oder am Monatsende) oder sogar erst über die Jahressteuerbescheinigung statt.
Bubu sieht also die abgezogene Steuer und gerät in Panik, obwohl er das Geld am Ende (automatisch oder via Steuererklärung) zurückbekommt."

Kann natürlich sein dass die ki falsch liegt. Ich würde an deiner Stelle einfach mal ganz niederschwellig ein Ticket an den Broker schreiben und nachfragen.
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@Aequitas ok ich hoffe das funktioniert so. Dann könnte ich ja theoretisch einfach Aktien verkaufen und diese Gewinne würden mit dem „Sonstigen Verlusttopf“ verrechnet werden?
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@Bubu_98 so verstehe ich das, aber nachfragen und bestätigen lassen macht schon Sinn bei den Beträgen.
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Einfach warten bis das BVerfG demnächst das aktuelle Recht zur Verrechnung für verfassungswidrig erklärt
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Ist es nicht auch so dass diese "Töpfe" nur ein Jahr gelten? Also sprich du hättest nur bis 31.12 Zeit mit gewinnen gegenzurechnen. Ist zumindest bei "normalen" aktien und etfs so.
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@Aequitas In Österreich wird der KESt Saldo leider mit 31.12. auf Null gesetzt. In DE können Verluste in die Folgejahre mitgenommen werden.
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@TomTurboInvest Danke das wollte ich gerade schreiben
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@Aequitas Solange du keine Verlustbescheinigung beantragst, um Verlusttöpfe mehrer Banken selber miteinander in der Steuererklärung zu verrechnen, bleiben sie bestehen...auch über das Kalenderjahr
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@TomTurboInvest zeit zum umziehen 😅
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@Aequitas nÖ, ich verlass das schöne Österreich nicht mehr, schon gar nicht um nach DE zu ziehen. Da sind mir die Steuern egal, man gönnt sich ja sonst nichts 😂
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@TomTurboInvest mich bringen hier keine 10 Pferde weg...nichtmal wenn sie vom kickl persönlich kommen
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@TomTurboInvest komme jedes Jahr in euer schönes Land. Kann ich verstehen. Sehe aber immer nur die Sonnenseite 🤣
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Du bist leider genau in die deutsche Steuerlogik-Falle gelaufen:
Verluste aus Zertifikaten landen im „Sonstige“-Topf – und der ist strikt von Aktien getrennt.

Die unbequeme Wahrheit:
Du kannst die 8.000 € nur mit Gewinnen aus Derivaten verrechnen. Aktien, ETFs oder Dividenden helfen dir exakt null weiter.

Jetzt zur Lösung ohne Casino-Modus:
-Kontrolliert statt hebeln: Wenn überhaupt, dann nur sehr moderat (z. B. Bonus- oder Discount-Zertifikate oder Mini-Hebel). Ziel ist nicht Zockerei, sondern den Verlusttopf Stück für Stück abzubauen.
-Langfristig denken: Du kannst den Topf einfach stehen lassen und über Jahre langsam gegenrechnen – er verfällt nicht.
-Optional für Fortgeschrittene: Optionen (z. B. Covered Calls) können ebenfalls „sonstige Gewinne“ liefern, aber nur wenn man weiß, was man tut.
-Saubere Trennung: Viele fahren gut mit 2 Depots – eins für Investments, eins für „steuerliche Aufräumarbeit“.

Was nicht funktioniert:
Aktiengewinne, Dividenden oder ETFs dagegenrechnen – geht schlicht nicht.
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@KoenigsRasse Das ist schlichtweg falsch, bitte mal recherchieren. Sonstige Verlusttöpfe können ua mit Dividenden verrechnet werden
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Ihr vermischt hier etwas die alte Logik mit der aktuellen Rechtslage.

Grundsätzlich stimmt: Der „Sonstige“-Topf ist breiter als der Aktientopf.
Aber Verluste aus Termingeschäften (z. B. Knock-outs) unterliegen seit §20 Abs. 6 EStG eigenen Regeln und sind nur eingeschränkt verrechenbar.

Genau deshalb funktioniert „einfach mit Dividenden/ETFs ausgleichen“ in solchen Fällen eben nicht so, wie oft angenommen wird.
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@KoenigsRasse ich glaube du hast da was verpasst... das ist seit 2024 ersatzlos gestrichen. Kannst ja gerne die aktuelle Fassung nachlesen.
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Kommentar wurde gelöscht
@UliB auch bei optionsschein gewinn 30k und verlust 30 k? Lassen sich dann nicht komplett verrehnen?
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@UliB Diese Obergrenze wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 gestrichen und gilt nicht mehr.
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@Waxman Also erst mal verweise ich auf den Hinweis von @WarrenWobuffet , dass dass es seit 2024 eine neue, vorteilhaftere Gesetzeslage gibt.
Trotzdem zu deiner Frage: Genau, du hättest nach der alten Regelung max. 20.000 Verlust mit 20.000€ Gewinn pro Jahr verrechnen können und hättest auf 10.000€ Gewinn Steuern gezahlt. Der Restverlust von 10.000€ wäre ins nächste Jahr übertragen worden und hätte dann wieder verrechnet werden können.
Aber: ist ja nun hinfällig.
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@WarrenWobuffet danke für den Hinweis und sorry für meine veraltete Aussage 🫣. Ich korrigiere mal den ersten Post.
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@UliB Und noch eine weitere Anpassung in diesem Zusammenhang, seit 2025 können auch Verluste aus wertlos ausgebuchten oder wertlos veräußerten Wertpapieren direkt verrechnet werden und müssen nicht mehr über KAP in der Steuererklärung geltend gemacht werden. (dafür galt damals ebenfalls die 20k Grenze). Und gerne geschehen für den Hinweis :)
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