1J.·

Seit dem es wieder Zinsen gibt muss man sich mit dieser Vorabpauschale bei ETFs beschäftigen -.-

Wisst ihr wie das ist wenn man z.b. Einen thesaurierenden ETF hat der 50% im Minus hängt und in den nächsten 10 Jahren pro Jahr so ca. 3% macht, und man diesen dann trotzdem mit Verlust verkauft; Wird dann die über die 10 Jahre gezahlte Vorabpauschale zusätzlich zum realisierten Verlust in den Verlusstopf wandern, oder habe ich die dann dem Finanzamt geschenkt?


#etfs
#vorabpauschale

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5 Kommentare

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@Johannes_J @InvestmentPapa Ihr habt euch doch auch damit beschäftigt, wisst ihr wie das in dem Fall gehandhabt wird?
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Ihr Beispiel ist korrekt. Der steuerrechtliche Verlust würde sich tatsächlich durch die Vorabpauschale vergrößern. Die Pauschale ist allerdings steuerwirksam, sodass Sie diese beim Finanzamt als Verlust verrechnen können. Das bezieht sich auf Ihre gesamte Besitzzeit des Fonds bis zur Veräußerung. Ich hoffe Sie richtig verstanden zu haben.
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Ich hab dazu nur das gefunden:
"Wird ein Fonds mit Verlust verkauft, erhöht sich dieser Verlust­betrag durch die Anrechnung bereits versteuerter Vorabpauschalen. Über eine Steuererklärung kann der Anleger seinen Verlust fest­stellen und im gleichen oder in folgenden Jahren mit anderen Kapital­erträgen verrechnen lassen."
https://www.test.de/Fondsbesteuerung-ab-2018-Das-muessen-Sie-ueber-die-Fondssteuer-wissen-5124267-0
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aber man muss immer selbst aktiv werden ?!

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