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Ich hab dazu nur das gefunden:
"Wird ein Fonds mit Verlust verkauft, erhöht sich dieser Verlust­betrag durch die Anrechnung bereits versteuerter Vorabpauschalen. Über eine Steuererklärung kann der Anleger seinen Verlust fest­stellen und im gleichen oder in folgenden Jahren mit anderen Kapital­erträgen verrechnen lassen."
https://www.test.de/Fondsbesteuerung-ab-2018-Das-muessen-Sie-ueber-die-Fondssteuer-wissen-5124267-0
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@Johannes_J Ok, das bedeutet aber auch, dass ich dem Finanzamt einen zinsfreien Kredit über viele Jahre gewährt habe... Dann ist die Option die verlustigen ETFs im Dezember zu verkaufen und direkt wieder zu kaufen doch besser. Durch den Verlust hätte ich was im Verlusttopf und könnte das in den darauffolgenden Jahren nutzen...