@Anilo dann kennst du die Quellensteuervorabreduzierung nicht und dir macht es scheinbar zu viel Aufwand die restlichen 15 % über die Einkommensteuererklärung wiederzuholen.
@Anilo, die bekommst du nach deinen 1000 € Freibetrag nur “Verrechnet”, wenn du eine Einkommensteuererklärung machst oder ein Ausgleich mit deinem Verlusttopf gemacht wird. Ist also das Gleiche in Grün. 😉
@Anilo bei beiden kannst du die Quellensteuer auf 15 % reduzieren lassen. Das bietet z.B. die DKB an. Über das Doppelbesteuerungsabkommen ist geregelt, dass man sich maximal 15 % der Abgeltungssteuer zurückholen kann. Das macht man dann über die Einkommensteuererklärung und das ist weder teuer noch aufwändig.