Ich mache es manchmal, auch wenn ich die Aktie halten will. Du kannst die Aktie dann erst am folgenden Tag m.E. aus steuerlichen Gründen wiederkaufen. Ich verkaufe dann abends um 21:55 und kaufe am nächsten Morgen um 8.00, damit ich einen plötzlichen Anstieg nicht verpasse. Nur dann natürlich, wenn ich an die Firma glaube und nur meine zu viel gezahlten Steuern schnell zurückholen will. Du kriegst ca. 25 % des Verlustbetrags zurück. Die Erstattung sollte deutlich grösser sein als die Ver- und Kaufgebühren. Logisch.
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•@Mats-Invest das wäre mir zu heiß. Solltest du deine eigenen zurückkaufen kannst du Ärger wegen Marktmanipulation bekommen.
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@melly-m nein, das is legal. Erklärung:
Wenn du eine Aktie verkaufst und im selben Moment exakt die gleiche Anzahl wieder kaufst, besteht das Risiko eines sogenannten In-sich-Geschäfts.
Wenn deine Verkaufsorder direkt auf deine eigene Kauforder trifft (weil du z.B. bei derselben Bank oder am selben Börsenplatz handelst), findet kein wirtschaftlicher Eigentümerwechsel statt.
Das gilt laut BaFin (Finanzaufsicht) als Marktmanipulation und ist verboten.
Die Lösung: einen Tag zu warten ist legal. Wenn du heute verkaufst und morgen kaufst, liegen die Transaktionen zeitlich auseinander, der Kurs hat sich verändert, und es ist ein sauberes Geschäft mit einem anderen Marktteilnehmer.
Das ist ein klassisches Szenario der Steueroptimierung (oft „Tax-Loss Harvesting“ genannt) und das ist grundsätzlich erlaubt.
Wenn du eine Aktie verkaufst und im selben Moment exakt die gleiche Anzahl wieder kaufst, besteht das Risiko eines sogenannten In-sich-Geschäfts.
Wenn deine Verkaufsorder direkt auf deine eigene Kauforder trifft (weil du z.B. bei derselben Bank oder am selben Börsenplatz handelst), findet kein wirtschaftlicher Eigentümerwechsel statt.
Das gilt laut BaFin (Finanzaufsicht) als Marktmanipulation und ist verboten.
Die Lösung: einen Tag zu warten ist legal. Wenn du heute verkaufst und morgen kaufst, liegen die Transaktionen zeitlich auseinander, der Kurs hat sich verändert, und es ist ein sauberes Geschäft mit einem anderen Marktteilnehmer.
Das ist ein klassisches Szenario der Steueroptimierung (oft „Tax-Loss Harvesting“ genannt) und das ist grundsätzlich erlaubt.
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