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Thema: Kapitalerträge in der Steuererklärung 💸

Niveau: ▰▰▰▱▱▱▱▱▱▱



Endgegner: Steuererklärung! 😈 (alles halb so wild 😇)


Das Jahr ist vorüber, das Raclette vom Silvesterabend liegt schwer im Bauch und an den dröhnenden Kopfschmerzen sind nicht allein die Böller schuld. 🥂

Du checkst dein Broker und stellst fest, dass dir dieser die Steuerbescheinigung 📑 für das abgelaufene Jahr bereitgestellt hat. Gierig klickerst du dich durch das Postfach und stellst nach gespanntem Herunterladen gute Neuigkeiten fest: Kapitalerträge: 4.200,00€!

Aber was ist das? Sparer-Pauschbetrag? Kapitalertragsteuer? Und da passiert's: Du denkst an die nächste Steuererklärung!
😖


Glücklicherweise entscheidet sich das Raclette in dir nicht für eine spontane Rallye entgegen der Fahrtrichtung 🤢, da du ganz gelassen weist, dass du den folgenden Beitrag gelesen hast! 😅


Kapitalerträge unterliegen nach § 32d EStG grundsätzlich einem gesonderten Steuertarif. Dieser beträgt 25% für nicht kirchensteuerpflichtige Steuerpflichtige. Bei der Kapitalertragsteuer handelt es sich um eine sogenannte "Quellensteuer", da die Steuer an der Quelle (vereinfacht: durch eure Bank) einbehalten und abgeführt wird. 💡

Jedem Steuerpflichtigen steht ein "Freibetrag", der sogenannte "Sparer-Pauschbetrag" von derzeit € 1.000,- zur Verfügung, welcher in der Steuererklärung pauschal alle Kosten im Zusammenhang mit den Einkünften aus Kapitalvermögen abdeckt. 📊


Es gibt zwei Wege um diesen Freibetrag nutzen zu können:


Variante 1 🔵

Steuererklärung am Jahresende.

Bei der Steuererklärung gibst du alle Kapitalerträge, Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschläge aus der Steuerbescheinigung für den abgelaufenen Veranlagungszeitraum an. Bei der Berechnung der Einkommensteuer wird sodann der Freibetrag von 1.000,- berücksichtigt, der deine Steuerzahllast mindert.


Variante 2 🔴

Freistellungsauftrag an die Bank senden.

Die Banken sind grundsätzlich verpflichtet, die Quellensteuer einzubehalten. Deine Bank kannst du mit einem Freistellungsauftrag von dieser Pflicht befreien! 😲 Aber Achtung! Der Höhe nach ist dieser Freistellungsauftrag bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags begrenzt (also 1.000,-) und zwar über alle deine Bausparverträge, Depotbanken usw. hinweg! Achte also darauf, nie zu hohe Freistellungsaufträge deiner Bank zu erteilen! Sobald du Kapitalerträge erzielt hast, von denen aufgrund des Freistellungsauftrags keine Steuer einbehalten wurde, bist du verpflichtet, diese Kapitalerträge (bzw. verteilen Freistellungsaufträge) in der Steuererklärung zu erklären! 🛑


Okay! Das hast du soweit bestimmt alles verstanden. Jetzt denkst du dir aber: Das ist doch total unfair! Ich als Student, mit einem Minijob und ein paar tausend Euro Kapitalertrag habe den gleichen Steuersatz wie ein Spitzenverdiener! 😪


✨✨ § 32d Abs. 6 EStG - Günstigerprüfung! ✨✨


Mit der Einkommensteuererklärung kann jeder Steuerpflichtige einen Antrag auf Günstigerprüfung stellen! Und das beste: diese wird sogar durch das Finanzamt berechnet! 🤝


Dabei wird erst berechnet, wie hoch dein persönlicher Einkommensteuersatz ist. 📈 Durch den progressiven Einkommensteuertarif liegt der persönliche Einkommensteuersatz (Durchschnittssteuersatz) bei einem zu versteuernden Einkommen bis rund 38.000,- unter 25%! 😄 Trifft das zu, werden deine Kapitalerträge deinem persönlichen Steuersatz, der unter 25% liegt, unterworfen!


Rechenbeispiel: 🤓

Student, 22 Jahre jung, Minijob in einer Bar und 2.500€ Kapitalerträge. Freistellungsauftrag wurde nicht erteilt, sodass volle 25% Kapitalertragsteuer (625,-) und 5,5% Solidaritätszuschlag (34,37) einbehalten wurden.


Der Grundfreibetrag gemäß §32a EStG liegt im Jahr 2023 bei 10 908,- (bis zu diesem Betrag fallen keine Steuern an). Somit beträgt der persönliche Steuersatz für unseren Student 0%! 😯


Gibt unser Student also keine Steuererklärung für das Jahr 2023 ab, verliert er ganze 659,37! 😥 Sei nicht dieser Student! 😏


Wollt ihr weitere Rechenbeispiele? Bspw. mit höheren Einkommen und teilweise erteiltem Freistellungsauftrag?


🏁🏁🏁🏁 Beitrag Ende! 🏁🏁🏁


Ich bin mir sicher, für viele der Leser sind das keine Neuigkeiten. Wenn ich damit aber einer Hand voll Leuten ein kleines bisschen weiterhelfen konnte, freut mich das schon jetzt!


Ich freue mich auf eure Reaktionen!

👍 - Weiß ich alles schon!

🦍 - Grob gewusst, aber noch etwas gelernt!

🆘 - Häää?! Das gibt's?

🚀 - Ich hinterziehe eh alles!



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20 Kommentare

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Na komm… ich helf mal ein bisschen für den Algorithmus nach.
@DonkeyInvestor @Simpson @Der_Dividenden_Monteur @GoDividend @christian @Staatsmann Auch wenn das für uns alles ein alter Hut… lasst den Nachwuchs nicht im Stich. 🚀
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@InvestmentPapa hast du es gelesen und stimmt es? Bitte kurz antworten. Maximal drei Wörter. Bekommst du das hin?
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@DonkeyInvestor Kurz knapp: Ja reicht für ein Einsteiger und daher vollkommen ok.
Da hier keine Steuerberatung gemacht werden kann und darf ist das für den Einstieg gut. 😉
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@ccf sollten sich jung Investoren bookmarken.
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Super Beitrag ☺️👍

Gute Chancen für 25€ Newcomer wellcome Bonus ☺️👍und vielleicht sogar beim ccf obwohl da sehr harte Konkurrenz gibt 💪😁

Ich persönlich hasse Papierkram und mach die Steuererklärung im Lohnsteuerhilfs Verein 😁👍
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Hab mich als Student noch nicht so intensiv damit beschäfftigt, da ich eh nicht wirklich was zurückzuholen gehabt hatte 😅

Aber eine gute Übersicht die mir vllt mal helfen wird 😁
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Als ehemaliger Steuerrechtstundent muss ich diesen Beitrag extrem loben!
Sehr gut zusammengefasst 👍🏼
Das Thema ist nämlich im ersten Moment sehr kompliziert 😂
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Richtig und wichtig! Steuererklärung machen und Geld zurück holen! ☝️
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Also meine Broker brauchen immer ewig zum versenden 😵‍💫 da muss ich schon einen ordentlichen Rausch haben, dass ich bis da noch Nachwirkungen habe 😄
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Ist es auch ok, für den deutschen Neo-Broker einen Freibetrag festzulegen (700€) und dann das Tagesgeldkonto aus den Niederlanden in der Steuererklärung anzugeben (für den Rest)? Also eine Mischung aus Variante 1 und 2?
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@Greenery klar das geht auch. In der Steuererklärung wird dann alles "glatt" gezogen, auf den maximalen Freibetrag.
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Danke für die Erklärung! Da wär mir dein 1. Beitrag doch fast durch die Lappen gegangen :-) @ccf
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Danke für die Erklärung, die Stiftung @InvestmentPapa Test bestanden hat und nur gut sein kann 🚀
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@ccf zum Glück dieses Jahr viel ausländische Quellensteuer bezahlt das ich fast keine Kapitalsteuer zahlen musste😉
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@RealRose hm. Ganz folgen kann ich dir nicht. Grundsätzlich sind auch ausländische Kapitalerträge in Deutschland zu versteuern (Anlage KAP, Pflichtangabe!). Die im Ausland gezahlten Steuern können dann teilweise bei der inländischen Erklärung als "Vorauszahlung" berücksichtigt werden.
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@Aktien-Joe Der Quellensteuerverrechnungstopf wurde gegen die Kapitalsteuer verrechnet, leider kann man immer noch keine Screenshots als Antwort einfügen um dies besser darzustellen.
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Ich denke nicht dass unser Student in diesem Jahr Gewinne gemacht hat 🫣
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Bisher verstand ich den Freistellungsauftag so, dass man so lange nichts angeben brauch, bei der Steuererklärung, bis ich mehr als 801€ gewinn gemacht habe bei Verkauf von Aktien/ETF bzw. Dividenden (zusammen genommen)
Sobald ich bspw. 802€ win mach, wird mir 1€ versteuert.
Zusätzlich macht mein Broker (Trade Republic) ja sowieso alles für mich oder nicht, weshalb ich ja sowieso nix mit zun tun hab. 🤔
Und bei Trade Republic reichte es ja wohl auch den Freistellungsauftag in der entsprechenden Zeile innerhalb der App (801) einzutragen, oder muss ich doch ein Zettel schreiben und per post TR schicken?

Verstand ich das richtig? Bitte korrigieren 🥺
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@SirFortune Erklären *musst* du, wie viele Kapitalerträge aufgrund eines Freistellungsauftrags von der Steuer befreit wurden. Kapitalerträge, von denen 25% Steuer einbehalten wurden, *kannst* du erklären, *solltest* du auch immer (s. Günstigerprüfung) verlieren kannst du dadurch nichts, da maximal 25%.

Was TR alles für dich macht und wie TR den Freistellungsauftrag haben will, weiß ich nicht, da ich smartbroker nutze ;)

Hoffe das beantwortet deine Fragen :)
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