US-Richter fällt rechtlich gesicherte Entscheidung im Fall Googles Online-Suchmonopol.
Von Bloomberg:
– US-Richter entscheidet, dass Google Informationen an Wettbewerber weitergeben muss, um Online-Suchmonopol zu beseitigen.
– Richter entscheidet, dass Google Zahlungen an Apple und andere Partner für das Vorladen von Google-Produkten nicht einstellen muss.
– Google ist nach Kartellrechtsurteil nicht zum Verkauf von Chrome verpflichtet.
– Richter entscheidet, dass Google das Android-Betriebssystem nicht verkaufen muss.
Dies war der am zweithäufigsten gekaufte Name aus dem institutionellen Bereich im zweiten Quartal.
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