Ein Kinderdepot einrichten und enorme
Steuervorteile nutzen
Wie man sinnvoll Geld für Kinder anlegt
Stell dir vor, dein Kind feiert seinen 18. Geburtstag, und du überreichst ihm oder ihr feierlich fast 80.000 Euro. Wie das gehen soll? Indem du ab der Geburt des Kindes das Kindergeld angelegt und 18 Jahre lang die Macht des Zinseszinses hast wirken lassen. Den wenigsten Eltern ist bewusst, dass Kinder vor ihrer Volljährigkeit ungeheure Steuervorteile genießen, die sie so vermutlich nie wieder bekommen werden. Smarte Eltern kümmern sich daher frühzeitig um die Chancen des Vermögensaufbaus für den Nachwuchs – sei es als Absicherung für Notfälle oder als Starthilfe in ein Leben ohne finanzielle Sorgen.
Der ganze Themenbereich „Geldanlage für Kinder“ wird häufig viel zu spät angegangen oder gar komplett vernachlässigt. Daher ist hier ausführlich zusammengetragen, worauf man achten sollte, wie man ein Kinderdepot anlegt und was bei den Steuern zu beachten ist, um das Maximum herauszuholen.
Wie du für deinen Nachwuchs einfach Geld investierst
Viele Eltern stehen vor der Frage, wie sie Geld für ihr Kind am besten anlegen sollen. Dabei ist die Antwort eigentlich ganz einfach. Nicht nur das Geld der Eltern sollte in Aktien investiert werden, sondern auch das der Kinder. Lass dich also bitte nicht von deiner Hausbank oder anderen in den Möglichkeiten beschränkten und mit Interessenskonflikten behafteten Parteien zu einem Sparbuch oder gar einem Versicherungsprodukt (Stichwort: „Kinderschutzbrief“ oder „Ausbildungsversicherung“) verleiten!
Für Kinder ist die ertragreiche Geldanlage in Aktien besonders sinnvoll, da Kinder einen sehr langen Anlagezeitraum haben und dadurch stark vom Zinseszinseffekt profitieren können. Außerdem kommen Kinder in den Genuss enormer Steuervorteile, die nur für sie gelten.
Diese Vorteile können genutzt werden, wenn ein Depot auf den Namen des Kindes eingerichtet wird. Eltern können als gesetzliche Vertreter des Kindes ein Depot für ihre Nachkommen eröffnen. Dazu ist es notwendig, dass die Eltern den Depotantrag unterschreiben und eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes beifügen. Außerdem müssen sie neben ihren eigenen Steueridentifikationsnummern die des Kindes angeben. Jedes Kind wird bereits mit seiner Geburt vom Staat als zukünftiger Steuerzahler „begrüßt“ und erhält dazu eine lebenslang gültige Steueridentifikationsnummer (nach § 139b der Abgabenordnung).
Frühes Sparen zahlt sich aus
Mit einem ETF-Sparplan kann man bis zur Ausbildung bzw. zum Studium des Kindes ein kleines Vermögen aufbauen. Bis zum 18. Lebensjahr müssen die Eltern das Depot treuhänderisch verwalten, das heißt: Sie dürfen das Geld nur zum Wohle des Kindes verwenden und nicht für eigene Bedürfnisse und Zwecke missbrauchen. Vorzeitige Depotentnahmen zugunsten der Eltern sind ausdrücklich untersagt. Wenn das Finanzamt bei der Prüfung eine Veruntreuung des Vermögens durch die Eltern feststellen sollte, drohen erhebliche Steuernachzahlungen.
Mit der Volljährigkeit des Kindes endet die elterliche Verfügungsgewalt über das Vermögen des Kindes.
Warum ist es sinnvoll, ein Depot auf den Namen des Kindes anzulegen?
Ein Kinderdepot hat vor allem steuerliche Vorteile. Wenn die Eltern bereits ihren Sparer-Pauschbetrag (801 Euro bei Singles bzw. 1.602 Euro bei Ehepaaren) ausgeschöpft haben, kann der Sparer-Pauschbetrag des Kindes genutzt werden.
Da Kinder in der Regel kein eigenes Einkommen erzielen, bleiben die Kapitaleinkünfte (Zinserträge und Dividenden) nicht nur bis zum Sparer-Pauschbetrag steuerfrei, sondern noch weit darüber hinaus.
Welche steuerlichen Vorteile genießt ein Kind und in welcher Höhe?
Neben dem Sparer-Pauschbetrag (801 Euro) und dem Grundfreibetrag (9.984 Euro im Jahr 2022) steht dem Kind sogar noch der Sonderausgaben-Pauschbetrag in Höhe von 36 Euro zu. Wenn man bei der (Direkt-)Bank einmal den Freistellungsauftrag in voller Höhe (801 Euro) hinterlegt hat, dann wird dieser von der (Direkt-)Bank bei der Steuerberechnung zugunsten des Kindes berücksichtigt. Das erspart auch das Zurückholen der Kapitalertragsteuer für das Depot über die Einkommensteuererklärung des Kindes, weil diese gar nicht mehr automatisch an die Finanzbehörde abgeführt wird.
Damit die Kapitaleinkünfte auch über 801 Euro steuerfrei bleiben, muss man eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung beim zuständigen Finanzamt beantragen und anschließend bei der (Direkt-)Bank einreichen. Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist für 3 Jahre gültig und muss erst nach dieser Zeit erneut eingeholt werden.
Für das Kinderdepot ergeben sich somit in Summe steuerliche Freibeträge in Höhe von satten 10.821 Euro (801 Euro + 9.984 Euro + 36 Euro) pro Jahr. Damit diese enormen Freibeträge ausgeschöpft werden, müsste das Depot des Kindes eine Größe von über 700.000 Euro erreichen – bei einer angenommenen Ausschüttungsquote von 2 % pro Jahr und unter Berücksichtigung der Teilfreistellung von 30 % bei Aktienfonds. Für den Fall, dass die Kapitaleinkünfte des eigenen Kindes dennoch den steuerlichen Gesamtfreibetrag in Höhe von 10.005 Euro im Jahr überschreiten sollten, muss man eine einfache Steuererklärung für das Kind abgeben.
Lass dich keinesfalls von der Nichtveranlagungsbescheinigung und möglichen Steuererklärung abschrecken! In der Regel reicht bei normalen Sparbeträgen ein einmal bei der (Direkt-)Bank hinterlegter Freistellungsauftrag für das Kinderdepot vollkommen aus.
Vorsicht bei der gesetzlichen Krankenversicherung
Wenn ein Kind in der gesetzlichen Krankenversicherung über ein Elternteil kostenfrei mitversichert ist (Stichwort: Familienversicherung), dann dürfen seine Einkünfte 445 Euro pro Monat (Stand 2019) nicht übersteigen. Zum Verdienst zählen auch die Kapitaleinkünfte des Kindes wie beispielsweise Zinsen und Dividenden (Gewinnausschüttungen). Die Höchstgrenze liegt aktuell bei 6.141 Euro im Jahr (12 Monate x 445 Euro + 801 Euro Sparer-Pauschbetrag). Ansonsten entstehen zusätzliche Kosten für die Krankenversicherung. Dies gilt allerdings nur für die gesetzliche Krankenversicherung, nicht für eine mögliche private Krankenversicherung des Kindes.
Bedenken sollte man daher nicht nur eventuelle zunächst sehr hoch erscheinende Gewinnausschüttungen, sondern auch mögliche Verkäufe von ETF-Anteilen, durch die man die Höchstgrenze überschreiten kann.
In jedem Fall sollte man beim Verkauf von Anteilen darauf achten, dass der Gewinn nicht oberhalb der Grenze von 6.141 Euro pro Jahr liegt. In einer solchen Situation sind Teilverkäufe über mehrere Jahre empfehlenswert, die jeweils unterhalb der Jahresgrenze liegen, um nicht in die Krankenversicherungsfalle zu tappen.
Was ist am Ende drin? So viel Endkapital kannst du für dein Kind bis zur Volljährigkeit erreichen
Wer für den frischgebackenen Familiennachwuchs ein Depot eröffnen und bis zur Volljährigkeit des Kindes investieren möchte, hat einen Anlagezeitraum von 18 Jahren. Für eine so lange Zeit bietet sich die Geldanlage in Aktien geradezu an. Der Anlagehorizont ist groß genug, und die normalen Kursschwankungen an der Börse können über einen solchen Zeitraum ausgesessen werden. Schließlich gab es in der Vergangenheit keinen 15-Jahreszeitraum (oder länger), in dem ein marktbreiter Aktienindex Verlust gemacht hätte. In Zeiten von Niedrig- und Negativzinsen kommt man an der Geldanlage in Wertpapiere nicht vorbei, wenn man eine nennenswerte Rendite erwirtschaften möchte. Im langjährigen Mittel liegt die Rendite bei einem globalen Aktien-ETF bei ca. 6 % pro Jahr!
Falls du dich beispielsweise dafür entscheiden solltest, einen monatlichen Sparplan in Höhe des Kindergeldes (204 Euro pro Monat seit Juli 2019) für dein Kind anzulegen, dann wird bis zum 18. Lebensjahr bei einer durchschnittlichen Rendite von 6 % pro Jahr ein Endkapital von immerhin 78.115,89 Euro zusammenkommen – und das ohne Anfangskapital!
Quelle: https://www.zinsen-berechnen.de/sparrechner.php
Hinweis: Die niedrigen Kosten für den Sparplan wurden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Da das Kind in dieser Größenordnung durch den Freistellungsauftrag und die Nichtveranlagungsbescheinigung keine Steuern zahlen muss, sind die Kapitaleinkünfte brutto wie netto!
Das Verrechnungskonto des Kinderdepots kann auch (alternativ oder zusätzlich) als Kapitalsammelstelle für Geldgeschenke (Geburtstag, Taufe) z. B. von Verwandten an das Kind verwendet werden. Bei solchen Anlässen und ähnlichen Gelegenheiten kann man die Schenkenden bitten, das Geld auf das Verrechnungskonto des Kinderdepots zu überweisen. Von dort kann es direkt für die Geldanlage in z. B. ETFs genutzt werden.
Wenn das Kind irgendwann eigenes Geld verdient und das Depot zur Altersvorsorge nutzen möchte, dann kann das Geld bis zur Rente sogar 67 Jahre und länger angelegt werden. In diesem enormen Anlagezeitraum kann der Zinseszinseffekt seine beeindruckende Wirkung voll entfalten.
Wie sollte man das Geld konkret für das eigene Kind anlegen?
Wenn du dich beim Kind für ein reines ETF-Portfolio entscheidest, dann solltest du bedenken, dass es auch zu plötzlichen Kursverlusten an der Börse bzw. Buchverlusten kommen kann. Wichtig ist, dass man als Eltern in dieser Situation einen kühlen Kopf bewahrt und nicht die reinen Buchverluste durch einen Verkauf realisiert! Besser ist es, die Talsohle an der Börse zu durchschreiten und auf bessere Zeiten zu warten. Die Börse hat sich in ihrer jahrhundertealten Geschichte immer wieder von Crashs erholt und neue Höchststände erreicht.
Man kann sich und sein Kind auch vor den Auswirkungen eines Börsencrashs schützen, indem man nur einen Teil des Geldes in das Wertpapierportfolio steckt und den anderen Teil ins Tagesgeld, zum Beispiel im Verhältnis: 80 % ETFs und 20 % Tagesgeld.
Eine andere Möglichkeit ist, zunächst mit einer Aktienquote von 100 % zu beginnen und erst im späteren Verlauf kontinuierlich ins sichere Tagesgeld umzuschichten. Je näher das 18. Lebensjahr rückt, desto mehr solltest du dann umgeschichtet haben. Dies nennt man neudeutsch „Lifecycling“. Soll zum 18. Geburtstag gar nichts entnommen werden, weil das Depot beispielsweise als Altersvorsorge dienen soll, kann man die Aktienquote auch bei 100 % belassen und die zwischenzeitlichen Kursverluste ignorieren.
Steuerliche Aspekte bei der Ertragsverwendung von ETFs
Die ausschüttenden ETFs haben in einem Kinderdepot den Vorteil, dass deren regelmäßige Kapitalerträge bereits versteuert werden, ohne dass hier Abgeltungsteuer zu zahlen wäre. Das liegt an den bereits erwähnten hohen Steuerfreibeträgen für Kinder. Die ausgeschütteten Kapitalerträge können – je nach Vereinbarung mit der (Direkt-)Bank – auch sofort wieder automatisch reinvestiert werden. Alternativ werden die Ausschüttungen für die nächste planmäßige Sparrate verwendet.
Der thesaurierende ETF hat im Umkehrschluss den Nachteil, dass die eigentliche Versteuerung (abgesehen von der geringen Vorabpauschale) erst dann stattfindet, wenn die enormen Steuervorteile des Kindes nicht mehr gelten – zum Beispiel nach der Volljährigkeit bzw. mit dem ersten Einkommen des Kindes in der Ausbildung. Daher vernachlässigen wir die Betrachtung thesaurierender ETFs im Zusammenhang mit einem Depot für Kinder, die glücklicherweise von der genannten vorteilhaften Versteuerung profitieren können. Auch wenn die Freibeträge eines Tages überschritten werden sollten, bringt ein ausschüttender ETF keinen nennenswerten Nachteil.
Die Ausschüttungen werden bei finvesto (Vorstellung des Anbieters siehe unten) automatisch wieder angelegt, was für den Anleger sehr komfortabel ist und empfohlen wird. Nichts anderes macht ein thesaurierender ETF – von den steuerlichen Unterschieden einmal abgesehen. Falls gewünscht, kann man der automatischen Wiederanlage der ausgeschütteten Erträge durch einen einfachen „Zweizeiler“ per Post oder eingescannt per E-Mail widersprechen.
In welchen ETF sollte man für das Kind investieren?
Ich rate zu einer möglichst breiten Diversifikation, die sich am einfachsten mit einem etablierten globalen Aktien-ETF erreichen lässt. Dadurch ist die Geldanlage renditestark und relativ sicher zugleich. ETFs bieten grundsätzlich die Möglichkeit, sehr kostengünstig an der Entwicklung der Aktienmärkte teilzuhaben. Doch gerade bei einem Anlagehorizont von 18 Jahren (oder mehr) sollte man auf die Kosten sehen und einen ETF mit einer möglichst geringen Gesamtkostenquote auswählen. Diese wird üblicherweise vom ETF-Anbieter ausgewiesen und lässt sich so vergleichen. Eine in dem Zusammenhang ebenso interessante wie wichtige Kennzahl ist die Tracking Difference. Diese weist den Unterschied (Differenz) der Wertentwicklung des ETFs gegenüber dem zugrundeliegenden Index aus.
Die aktuellen Trackingdifferenzen kann man auf www.trackingdifferences.com einsehen.
Für einen solchen ETF-Sparplan bieten sich die folgenden ETFs an, die alle wesentlichen Kriterien erfüllen:
Vanguard FTSE All-World UCITS ETF (ausschüttend):
WKN: A1JX52 / ISIN: IE00B3RBWM25
Gesamtkostenquote (TER): 0,22 %
ComStage MSCI World TRN UCITS ETF (ausschüttend):
WKN: ETF110 / ISIN: LU0392494562
Gesamtkostenquote TER: 0,20 %
iShares MSCI World UCITS ETF USD (Dist) (ausschüttend):
WKN: A0HGV0 / ISIN: IE00B0M62Q58
Gesamtkostenquote (TER): 0,50 %
Hinweis: Alle drei oben genannten Welt-ETFs können bei finvesto per Direktanlage und/oder Sparplan erworben werden.
Fazit:
Mit einem Kinderdepot haben Eltern die Möglichkeit, schon sehr früh mit dem Vermögensaufbau für die Nachkommen zu beginnen und eine der wichtigsten Elemente des Vermögensaufbaus für sich zu nutzen: die Zeit!
Dein Kind wird es dir später einmal danken und sich über dein vorausschauendes Handeln als Eltern freuen. Mit der langfristigen Geldanlage in Aktien zündest du den Turbo für ein finanziell sorgenfreies Leben deines Kindes.
Ein Kinderdepot ist also eine feine Sache: Nutze die steuerlichen Vorteile und den langen Anlagezeitraum des Kindes aus, um letztlich als Familie voll vom Zinseszinseffekt profitieren zu können. So einfach kann der Vermögensaufbau (für Kinder) sein!