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Geldanlage für dein(e) Kind(er) - Das U18 Juniordepot

Ein Kinderdepot einrichten und enorme

Steuervorteile nutzen


Wie man sinnvoll Geld für Kinder anlegt


Stell dir vor, dein Kind feiert seinen 18. Geburtstag, und du überreichst ihm oder ihr feierlich fast 80.000 Euro. Wie das gehen soll? Indem du ab der Geburt des Kindes das Kindergeld angelegt und 18 Jahre lang die Macht des Zinseszinses hast wirken lassen. Den wenigsten Eltern ist bewusst, dass Kinder vor ihrer Volljährigkeit ungeheure Steuervorteile genießen, die sie so vermutlich nie wieder bekommen werden. Smarte Eltern kümmern sich daher frühzeitig um die Chancen des Vermögensaufbaus für den Nachwuchs – sei es als Absicherung für Notfälle oder als Starthilfe in ein Leben ohne finanzielle Sorgen.


Der ganze Themenbereich „Geldanlage für Kinder“ wird häufig viel zu spät angegangen oder gar komplett vernachlässigt. Daher ist hier ausführlich zusammengetragen, worauf man achten sollte, wie man ein Kinderdepot anlegt und was bei den Steuern zu beachten ist, um das Maximum herauszuholen.



Wie du für deinen Nachwuchs einfach Geld investierst

Viele Eltern stehen vor der Frage, wie sie Geld für ihr Kind am besten anlegen sollen. Dabei ist die Antwort eigentlich ganz einfach. Nicht nur das Geld der Eltern sollte in Aktien investiert werden, sondern auch das der Kinder. Lass dich also bitte nicht von deiner Hausbank oder anderen in den Möglichkeiten beschränkten und mit Interessenskonflikten behafteten Parteien zu einem Sparbuch oder gar einem Versicherungsprodukt (Stichwort: „Kinderschutzbrief“ oder „Ausbildungsversicherung“) verleiten!


Für Kinder ist die ertragreiche Geldanlage in Aktien besonders sinnvoll, da Kinder einen sehr langen Anlagezeitraum haben und dadurch stark vom Zinseszinseffekt profitieren können. Außerdem kommen Kinder in den Genuss enormer Steuervorteile, die nur für sie gelten.


Diese Vorteile können genutzt werden, wenn ein Depot auf den Namen des Kindes eingerichtet wird. Eltern können als gesetzliche Vertreter des Kindes ein Depot für ihre Nachkommen eröffnen. Dazu ist es notwendig, dass die Eltern den Depotantrag unterschreiben und eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes beifügen. Außerdem müssen sie neben ihren eigenen Steueridentifikationsnummern die des Kindes angeben. Jedes Kind wird bereits mit seiner Geburt vom Staat als zukünftiger Steuerzahler „begrüßt“ und erhält dazu eine lebenslang gültige Steueridentifikationsnummer (nach § 139b der Abgabenordnung).


Frühes Sparen zahlt sich aus

Mit einem ETF-Sparplan kann man bis zur Ausbildung bzw. zum Studium des Kindes ein kleines Vermögen aufbauen. Bis zum 18. Lebensjahr müssen die Eltern das Depot treuhänderisch verwalten, das heißt: Sie dürfen das Geld nur zum Wohle des Kindes verwenden und nicht für eigene Bedürfnisse und Zwecke missbrauchen. Vorzeitige Depotentnahmen zugunsten der Eltern sind ausdrücklich untersagt. Wenn das Finanzamt bei der Prüfung eine Veruntreuung des Vermögens durch die Eltern feststellen sollte, drohen erhebliche Steuernachzahlungen.


Mit der Volljährigkeit des Kindes endet die elterliche Verfügungsgewalt über das Vermögen des Kindes.



Warum ist es sinnvoll, ein Depot auf den Namen des Kindes anzulegen?

Ein Kinderdepot hat vor allem steuerliche Vorteile. Wenn die Eltern bereits ihren Sparer-Pauschbetrag (801 Euro bei Singles bzw. 1.602 Euro bei Ehepaaren) ausgeschöpft haben, kann der Sparer-Pauschbetrag des Kindes genutzt werden.


Da Kinder in der Regel kein eigenes Einkommen erzielen, bleiben die Kapitaleinkünfte (Zinserträge und Dividenden) nicht nur bis zum Sparer-Pauschbetrag steuerfrei, sondern noch weit darüber hinaus.



Welche steuerlichen Vorteile genießt ein Kind und in welcher Höhe?

Neben dem Sparer-Pauschbetrag (801 Euro) und dem Grundfreibetrag (9.984 Euro im Jahr 2022) steht dem Kind sogar noch der Sonderausgaben-Pauschbetrag in Höhe von 36 Euro zu. Wenn man bei der (Direkt-)Bank einmal den Freistellungsauftrag in voller Höhe (801 Euro) hinterlegt hat, dann wird dieser von der (Direkt-)Bank bei der Steuerberechnung zugunsten des Kindes berücksichtigt. Das erspart auch das Zurückholen der Kapitalertragsteuer für das Depot über die Einkommensteuererklärung des Kindes, weil diese gar nicht mehr automatisch an die Finanzbehörde abgeführt wird.


Damit die Kapitaleinkünfte auch über 801 Euro steuerfrei bleiben, muss man eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung beim zuständigen Finanzamt beantragen und anschließend bei der (Direkt-)Bank einreichen. Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist für 3 Jahre gültig und muss erst nach dieser Zeit erneut eingeholt werden.


Für das Kinderdepot ergeben sich somit in Summe steuerliche Freibeträge in Höhe von satten 10.821 Euro (801 Euro + 9.984 Euro + 36 Euro) pro Jahr. Damit diese enormen Freibeträge ausgeschöpft werden, müsste das Depot des Kindes eine Größe von über 700.000 Euro erreichen – bei einer angenommenen Ausschüttungsquote von 2 % pro Jahr und unter Berücksichtigung der Teilfreistellung von 30 % bei Aktienfonds. Für den Fall, dass die Kapitaleinkünfte des eigenen Kindes dennoch den steuerlichen Gesamtfreibetrag in Höhe von 10.005 Euro im Jahr überschreiten sollten, muss man eine einfache Steuererklärung für das Kind abgeben.


Lass dich keinesfalls von der Nichtveranlagungsbescheinigung und möglichen Steuererklärung abschrecken! In der Regel reicht bei normalen Sparbeträgen ein einmal bei der (Direkt-)Bank hinterlegter Freistellungsauftrag für das Kinderdepot vollkommen aus.


Vorsicht bei der gesetzlichen Krankenversicherung

Wenn ein Kind in der gesetzlichen Krankenversicherung über ein Elternteil kostenfrei mitversichert ist (Stichwort: Familienversicherung), dann dürfen seine Einkünfte 445 Euro pro Monat (Stand 2019) nicht übersteigen. Zum Verdienst zählen auch die Kapitaleinkünfte des Kindes wie beispielsweise Zinsen und Dividenden (Gewinnausschüttungen). Die Höchstgrenze liegt aktuell bei 6.141 Euro im Jahr (12 Monate x 445 Euro + 801 Euro Sparer-Pauschbetrag). Ansonsten entstehen zusätzliche Kosten für die Krankenversicherung. Dies gilt allerdings nur für die gesetzliche Krankenversicherung, nicht für eine mögliche private Krankenversicherung des Kindes.


Bedenken sollte man daher nicht nur eventuelle zunächst sehr hoch erscheinende Gewinnausschüttungen, sondern auch mögliche Verkäufe von ETF-Anteilen, durch die man die Höchstgrenze überschreiten kann.


In jedem Fall sollte man beim Verkauf von Anteilen darauf achten, dass der Gewinn nicht oberhalb der Grenze von 6.141 Euro pro Jahr liegt. In einer solchen Situation sind Teilverkäufe über mehrere Jahre empfehlenswert, die jeweils unterhalb der Jahresgrenze liegen, um nicht in die Krankenversicherungsfalle zu tappen.



Was ist am Ende drin? So viel Endkapital kannst du für dein Kind bis zur Volljährigkeit erreichen

Wer für den frischgebackenen Familiennachwuchs ein Depot eröffnen und bis zur Volljährigkeit des Kindes investieren möchte, hat einen Anlagezeitraum von 18 Jahren. Für eine so lange Zeit bietet sich die Geldanlage in Aktien geradezu an. Der Anlagehorizont ist groß genug, und die normalen Kursschwankungen an der Börse können über einen solchen Zeitraum ausgesessen werden. Schließlich gab es in der Vergangenheit keinen 15-Jahreszeitraum (oder länger), in dem ein marktbreiter Aktienindex Verlust gemacht hätte. In Zeiten von Niedrig- und Negativzinsen kommt man an der Geldanlage in Wertpapiere nicht vorbei, wenn man eine nennenswerte Rendite erwirtschaften möchte. Im langjährigen Mittel liegt die Rendite bei einem globalen Aktien-ETF bei ca. 6 % pro Jahr!


Falls du dich beispielsweise dafür entscheiden solltest, einen monatlichen Sparplan in Höhe des Kindergeldes (204 Euro pro Monat seit Juli 2019) für dein Kind anzulegen, dann wird bis zum 18. Lebensjahr bei einer durchschnittlichen Rendite von 6 % pro Jahr ein Endkapital von immerhin 78.115,89 Euro zusammenkommen – und das ohne Anfangskapital!

Quelle: https://www.zinsen-berechnen.de/sparrechner.php

Hinweis: Die niedrigen Kosten für den Sparplan wurden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.


Da das Kind in dieser Größenordnung durch den Freistellungsauftrag und die Nichtveranlagungsbescheinigung keine Steuern zahlen muss, sind die Kapitaleinkünfte brutto wie netto!


Das Verrechnungskonto des Kinderdepots kann auch (alternativ oder zusätzlich) als Kapitalsammelstelle für Geldgeschenke (Geburtstag, Taufe) z. B. von Verwandten an das Kind verwendet werden. Bei solchen Anlässen und ähnlichen Gelegenheiten kann man die Schenkenden bitten, das Geld auf das Verrechnungskonto des Kinderdepots zu überweisen. Von dort kann es direkt für die Geldanlage in z. B. ETFs genutzt werden.


Wenn das Kind irgendwann eigenes Geld verdient und das Depot zur Altersvorsorge nutzen möchte, dann kann das Geld bis zur Rente sogar 67 Jahre und länger angelegt werden. In diesem enormen Anlagezeitraum kann der Zinseszinseffekt seine beeindruckende Wirkung voll entfalten.



Wie sollte man das Geld konkret für das eigene Kind anlegen?

Wenn du dich beim Kind für ein reines ETF-Portfolio entscheidest, dann solltest du bedenken, dass es auch zu plötzlichen Kursverlusten an der Börse bzw. Buchverlusten kommen kann. Wichtig ist, dass man als Eltern in dieser Situation einen kühlen Kopf bewahrt und nicht die reinen Buchverluste durch einen Verkauf realisiert! Besser ist es, die Talsohle an der Börse zu durchschreiten und auf bessere Zeiten zu warten. Die Börse hat sich in ihrer jahrhundertealten Geschichte immer wieder von Crashs erholt und neue Höchststände erreicht.


Man kann sich und sein Kind auch vor den Auswirkungen eines Börsencrashs schützen, indem man nur einen Teil des Geldes in das Wertpapierportfolio steckt und den anderen Teil ins Tagesgeld, zum Beispiel im Verhältnis: 80 % ETFs und 20 % Tagesgeld.


Eine andere Möglichkeit ist, zunächst mit einer Aktienquote von 100 % zu beginnen und erst im späteren Verlauf kontinuierlich ins sichere Tagesgeld umzuschichten. Je näher das 18. Lebensjahr rückt, desto mehr solltest du dann umgeschichtet haben. Dies nennt man neudeutsch „Lifecycling“. Soll zum 18. Geburtstag gar nichts entnommen werden, weil das Depot beispielsweise als Altersvorsorge dienen soll, kann man die Aktienquote auch bei 100 % belassen und die zwischenzeitlichen Kursverluste ignorieren.



Steuerliche Aspekte bei der Ertragsverwendung von ETFs

Die ausschüttenden ETFs haben in einem Kinderdepot den Vorteil, dass deren regelmäßige Kapitalerträge bereits versteuert werden, ohne dass hier Abgeltungsteuer zu zahlen wäre. Das liegt an den bereits erwähnten hohen Steuerfreibeträgen für Kinder. Die ausgeschütteten Kapitalerträge können – je nach Vereinbarung mit der (Direkt-)Bank – auch sofort wieder automatisch reinvestiert werden. Alternativ werden die Ausschüttungen für die nächste planmäßige Sparrate verwendet.


Der thesaurierende ETF hat im Umkehrschluss den Nachteil, dass die eigentliche Versteuerung (abgesehen von der geringen Vorabpauschale) erst dann stattfindet, wenn die enormen Steuervorteile des Kindes nicht mehr gelten – zum Beispiel nach der Volljährigkeit bzw. mit dem ersten Einkommen des Kindes in der Ausbildung. Daher vernachlässigen wir die Betrachtung thesaurierender ETFs im Zusammenhang mit einem Depot für Kinder, die glücklicherweise von der genannten vorteilhaften Versteuerung profitieren können. Auch wenn die Freibeträge eines Tages überschritten werden sollten, bringt ein ausschüttender ETF keinen nennenswerten Nachteil.


Die Ausschüttungen werden bei finvesto (Vorstellung des Anbieters siehe unten) automatisch wieder angelegt, was für den Anleger sehr komfortabel ist und empfohlen wird. Nichts anderes macht ein thesaurierender ETF – von den steuerlichen Unterschieden einmal abgesehen. Falls gewünscht, kann man der automatischen Wiederanlage der ausgeschütteten Erträge durch einen einfachen „Zweizeiler“ per Post oder eingescannt per E-Mail widersprechen.



In welchen ETF sollte man für das Kind investieren?

Ich rate zu einer möglichst breiten Diversifikation, die sich am einfachsten mit einem etablierten globalen Aktien-ETF erreichen lässt. Dadurch ist die Geldanlage renditestark und relativ sicher zugleich. ETFs bieten grundsätzlich die Möglichkeit, sehr kostengünstig an der Entwicklung der Aktienmärkte teilzuhaben. Doch gerade bei einem Anlagehorizont von 18 Jahren (oder mehr) sollte man auf die Kosten sehen und einen ETF mit einer möglichst geringen Gesamtkostenquote auswählen. Diese wird üblicherweise vom ETF-Anbieter ausgewiesen und lässt sich so vergleichen. Eine in dem Zusammenhang ebenso interessante wie wichtige Kennzahl ist die Tracking Difference. Diese weist den Unterschied (Differenz) der Wertentwicklung des ETFs gegenüber dem zugrundeliegenden Index aus.


Die aktuellen Trackingdifferenzen kann man auf www.trackingdifferences.com einsehen.


Für einen solchen ETF-Sparplan bieten sich die folgenden ETFs an, die alle wesentlichen Kriterien erfüllen:


Vanguard FTSE All-World UCITS ETF (ausschüttend):

WKN: A1JX52 / ISIN: IE00B3RBWM25

Gesamtkostenquote (TER): 0,22 %


ComStage MSCI World TRN UCITS ETF (ausschüttend):

WKN: ETF110 / ISIN: LU0392494562

Gesamtkostenquote TER: 0,20 %


iShares MSCI World UCITS ETF USD (Dist) (ausschüttend):

WKN: A0HGV0 / ISIN: IE00B0M62Q58

Gesamtkostenquote (TER): 0,50 %


Hinweis: Alle drei oben genannten Welt-ETFs können bei finvesto per Direktanlage und/oder Sparplan erworben werden.


Fazit:

Mit einem Kinderdepot haben Eltern die Möglichkeit, schon sehr früh mit dem Vermögensaufbau für die Nachkommen zu beginnen und eine der wichtigsten Elemente des Vermögensaufbaus für sich zu nutzen: die Zeit!


Dein Kind wird es dir später einmal danken und sich über dein vorausschauendes Handeln als Eltern freuen. Mit der langfristigen Geldanlage in Aktien zündest du den Turbo für ein finanziell sorgenfreies Leben deines Kindes.


Ein Kinderdepot ist also eine feine Sache: Nutze die steuerlichen Vorteile und den langen Anlagezeitraum des Kindes aus, um letztlich als Familie voll vom Zinseszinseffekt profitieren zu können. So einfach kann der Vermögensaufbau (für Kinder) sein!

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40 Kommentare

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Guter Beitrag, hatte es auch mal so grob angeschnitten in meinem Beitrag allerdings waren schon meine Zahlen nicht mehr aktuell für 2022 gilt glaube ich aktuell im Kapitalerträge bis zu 11.184 Euro steuerfrei, wenn er keine anderen Einkünfte hat. Grundfreibetrag (10.347 Euro), Sparerpauschbetrag (801 Euro ab 2023 1000euro) Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 Euro).

Zwei wichtige Hinweise fehlen mir persönlich noch der Hinweis bzgl. Der schenkungsteuer ab 400k und das entfallen von Bafög falls das Vermögen 7500€ übersteigt

Quellen: sind hier sehr wenig genannt.
Auch würde ich in der aktuellen Marktlage keine Etf Empfehlungen raushauen ansonsten halt der Hinweis um dich rechtlich abzusichern, dass dies keine Anlageberatung ist bevor dir jemand ans Bein pinkelt.
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@Koenigmidas BAfög Freibetrag jetzt bei 15.000 €
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@freakyfinance echt siehst wieder etwas neues erfahren. 👌
@Koenigmidas laut Finanzfluss (die haben bei der Bafin nachgefragt) bringt der Hinweis "keine Anlageberatung" rein gar nichts, weil eine Beratung nur individuell sein kann. Ist es eine Empfehlung würde es auch nichts bringen zu sagen, dass es keine sei wenn man es denn trotzdem als solche verstehen kann.

Also kann man es auch komplett weglassen
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@Moep kann man aber es ist halt klar definiert. Wer Anlage Beratung machen darf und sich dieses auch vom BaFin belegen lassen, solange es der WpHG-MaAnzV genügt.
Unter Anlageberatung kann auch schon eine Auflistung von anlagevorschlage zählen auch wenn die Auswahl bei dir selbst liegt.
Finanzfluss hat schon recht, weil Anlageberatung ist halt auf solchen Ebenen und auch im online space schwer nachzuweisen, weil du als Kläger und geschädigter auf Falsch Beratung klagen musst. Und dann muss/wird geprüft ob zum Zeitpunkt die Beratung geeignet oder ungeeignet war. Alleine eine rückblickend festellung(bei Verlusten) lässt nicht darauf schließen. So das regelment zumindest für Deutschland, da die Plattform aber auch über Deutschland hinaus schon User anzieht. Müsste man sich dort noch das Thema Anlageberatung ansehen.... Musste mich in diesen Rechtsthemen schon beraten lassen, da diverse watchlisten von mir schon einmal auf diversen Discord Server die Runde gemacht haben.... Daher alleine auf Herrn Kehl und sein Team würde ich nicht vertrauen wollen. 😉
@Koenigmidas wieso Finanzfluss Recht hat wenn sie doch ganz anders argumentieren als dann von dir, nämlich nicht Nachvollziehbarkeit, verstehe ich jetzt nicht, aber seis drum...

Aus Interesse habe ich jetzt selbst mal bei der Bafin nachgelesen und komme zu dem Schluss:
Alles was hier gepostet wird zählt nicht als Anlageberatung.

"1. Die gesetzliche Definition der Anlageberatung
§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz
– KWG) definiert die Anlageberatung als die
„Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich
auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung
auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn
geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungska-
näle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird (Anlageberatung)“.
Um eine Anlageberatung handelt es sich demnach, wenn
· eine persönliche Empfehlung abgegeben wird, die sich auf Geschäfte mit
bestimmten Finanzinstrumenten bezieht,
· die Empfehlung gegenüber Kunden oder deren Vertretern erfolgt,
· die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers
gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird, und
· die Empfehlung nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle
oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird."

und

"5. Bekanntgabe der Empfehlung über Informationsverbreitungskanäle oder für die
Öffentlichkeit erfüllt nicht den Tatbestand der Anlageberatung
Um eine Anlageberatung handelt es sich nicht, wenn die Empfehlung ausschließ-
lich über so genannte Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit
bekannt gegeben wird. Diese Formen der Bekanntgabe liegen vor, wenn sie ge-
eignet und bestimmt sind, die Allgemeinheit, also einen individuell nicht be-
stimmbaren Personenkreis, zu erreichen. Erfasst werden durch die Ausnahme
insbesondere Ratschläge, die in der Presse, im Rundfunk (Hörfunk und Fernse-
hen), im Internet, oder in öffentlichen Veranstaltungen erteilt werden. Diese Aus-
nahme wird regelmäßig bei Werbemaßnahmen vorliegen."

Nach meinem Verständnis sind hierbei zwei Punkte entscheidend.
1. Es wird doch eher selten nach persönlichen Informationen und Zielen gefragt (ja, ab und zu gibt es welche die ihr Depot vorstellen und dann wird mal nachgefragt, aber solche allgemeinen Infoposts wie dieser fallen damit komplett raus. Es ist immerhin an alle gerichtet und nicht an eine bestimmte Person)
2. Die Kommunikation erfolgt über einen für die Öffentlichkeit einsehbaren Kanal.

Und spätestens der 2. Punkt macht dazu jegliche Posts die hier veröffentlicht werden zu keiner Anlageberatung.
Und meinem Verständnis nach brauchst du dir aufgrund dieser Punkte auch um sämtliche Watchlists keine Sorgen machen.


Ich bin allerdings kein Jurist, also gut möglich das ich etwas falsch verstehe...
Gibt es hier niemanden der dazu mal einen Post machen möchte damit er dann in Zukunft unter jedem 2. Post schreiben kann "schau mal, das ist sinnlos. Ich habe hierzu schon mal etwas verfasst...."

Quelle zum Nachlesen: https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Merkblatt/dl_mb_110513_anlageberatung_neu.html
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@Moep meinte halt mit recht, dass es warscheinlich keine Auswirkung hat bzgl. Des schwierigen beweisens der Falschberatung. Ja vll hab ich auch etwas falsch verstanden. Ich kam zwar schon sehr oft mit dem Gesetz in Kontakt bin jedoch auch kein Jurist. 😅 Vll finden wir jemand der uns Licht ins Dunkle bringt und dafür auch ein CCF von mir bekommt🙃
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@Koenigmidas gibt es denn unseren Anwalt @tim1 noch (leider schon lange nichts mehr gelesen von ihm).
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@six bin gerade im Endstadium meiner Dissertation und deshalb etwas verhindert. Spätestens ab November wird die Aktivität wieder auf dem gleichen Level wie vorher sein 😉
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@tim1 das freut mich zu hören 👍😃
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@six als Doktor kann ich vielleicht noch etwas mehr Wissen mitbringen 😂
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Super Beitrag. Was mir allerdings noch fehlt sind evtl. Nachteile:

Wenn das Depot auf das Kind läuft, kann man wenn man selbst z. B. mal in eine finanzielle Notlage gerät, nicht einfach das Geld vom Depot nehmen.

Wenn das Kind später ggf. eine „Richtung“ einschlägt mit der man als Eltern absolut nicht zufrieden ist, kann man leider nicht machen. Mit 18 kann das Kind selbst entscheiden was es damit macht. Wenn es alles in einen Urlaub oder ein Auto steckt kann man nichts dagegen machen.

Wenn man als Eltern geschieden ist, kann nicht ein Elternteil ein Depot für sein Kind eröffnen. Das andere Elternteil hat immer ebenfalls eine Depot Vollmacht.
Das war z. B. bei mir ein Grund warum ich das Depot für mein Kind auf meinen Namen eröffnet hat.


Ich persönlich möchte selbst entscheiden wann (und ob) mein Kind das Depot übertragen bekommt.
Daher habe ich mich für meine beiden Kinder für ein Depot auf meinen Namen entschieden und bespare dort jeweils den A2PKXG (FTSE All World Thesaurierer).
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Gelöschter Nutzer
2J.
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@six das ist sicher ein nicht zu vernachlässigender Punkt, wenn man kein Vertrauen in seinen Nachwuchs und deren Erziehung hat 😜
Hauptsächlich geht es in dem Artikel um die möglichen Steuerersparnisse. Wenn man das Geld auf seinen eigenen Namen für die Kinder anlegt sind diese halt einfach nicht gegeben und dann wäre es ein 08/15 „ETF-Sparpläne sind toll“ Artikel.
Aber auf jeden Fall maximal legitim, das auf den eigenen Namen zu machen und auf die steuerlichen Vorteile zu verzichten, wenn man solche Befürchtungen hat. Danke für den Einblick!
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@Roda weil ich den Steuerfreibetrag für mein Depot nutze. Bin bei der ING. Da kann man mehrere Depots aufmachen. Habe je eins für meine Kids und noch eines für mich. Wobei ich inzwischen mit meinem Depot zu Scalable Capital bin
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@freakyfinance Denke sowas kann bei der besten Erziehung passieren. Vor allem wenn ein Kind z. B. beim anderen Elternteil lebt und da ggf. auch andere Werte vermittelt bekommt.
Mir ging es nur darum, dass man vor „lauter Steuerersparnis“ evtl. auch so etwas im Blick hat. Weil so unter Umständen am Ende die ganze Ersparnis vielleicht futsch ist/auf den Kopf gehauenen wird.

Ich habe für persönlich den Weg mit dem Depot auf meinem Namen gewählt (aus den bereits oben genannten Gründen).
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@six wie gesagt völlig legitim. Und danke für die Ergänzungen
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Genau aus dem selben Grund hab ich auch kein Depot direkt für das Kind angelegt und wollte gerade hier fragen, ob es möglich ist, es trotzdem für das Kind direkt anzulegen aber quasi trotz allem die Auszahlung irgendwie beeinflussen zu können. Ich fände es besser bspw wenn mein Kind erst mit ungefähr 22-25 Jahren darüber verfügen dürfte, da dann die Zeiten der blauäugigen Dummheiten oft bereits vorbei sind.
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Toller Beitrag 👍
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@Jonas29 vielen Dank! Das freut mich
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Ebenfalls @ccf auch hier noch was gefunden was ich vorher nicht wusste, danke
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Hallo Vincent, vielen Dank für diesen ausführlichen Beitrag
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Schöner Beitrag! 🚀
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Oh je...diesen Gedankengang bin ich auch vor wenigen Tagen durchgegangen... Nun hat sich das investieren in einen thessaurierenden besser angefühlt obwohl ich genau über das Thema "Ausnutzung des Steuerfreibetrages" gestolpert bin.

Für Kinder...mit einem einmaligen Anlagebetrag von bis zu 1000€ und dann monatlich 25€, sollte ich dann doch den ausschütten nehmen?

Hatte nun mit dem thessaurierenden begonnen, aber war wie gesagt nicht 100% überzeugt.
Wenn ich jetzt umschichte mache ich bestimmt Verluste aber naja
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@domy1985 Um des Sparerfreibetrag des Kindes optimal zu nutzen ist hier ein ausschüttender ETF definitiv sinnvoller (sofern der Freibetrag nicht anderweitig genutzt wird).
Wenn du den thesaurierenden ETF erst vor kurzem gestartet hast, wird der Verlust vermutlich noch nicht sehr hoch sein. Die Vorteile des ausschüttenden ETFs sollten langfristig deutlich überwiegen!
Um Missverständnissen, Hinweisen und Kommentaren wie weiter oben vorzubeugen: Dies sind meine ehrlichen Gedanken dazu und diese stellen weder eine Steuer- noch eine Anlageberatung dar! Viel Erfolg!
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@freakyfinance naja eigentlich habe ich mich für den thesaurierenden entschieden weil dies auch langfristig nicht unbedingt im Nachteil zu sein scheint.

Dieses Video würde mich bestätigen, es geht mir aber auch nur um die Kinder:

https://www.youtube.com/watch?v=eAY6iZ6mlyw&t=225s
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Schöne beispielrechnung, aber "mal eben" das Kindergeld investieren werden die wenigsten schaffen 😅
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@freakyfinance Mir auch, aber so schaut wohl die Realität aus: Transferleistungen vom Staat können wohl die wenigsten
1 zu 1 investieren; ansonsten könnte es für die Eltern auch günstiger sein den Kinderfreibetrag in Anspruch zu nehmen
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@Dolly Ich finde es auch das falsche Signal an die Kinder. Ein bisschen was als Startkapital gut und schön. Aber ein kleines Vermögen einfach so bekommen fände ich ziemlich befremdlich.
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@ChickenHenne ich hätte das mit 18 wahrscheinlich versoffen 🤣
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@Der_Dividenden_Monteur genau, daher auch mein Kommentar unter dem Beitrag.
Viele sind mit 18 einfach noch nicht reif genug. Und wenn der Bengel seiner Freundin ein Auto kauft kann man auch nichts dagegen machen 😂
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@six Aus dem Grund haben wir das limitiert. Wir machen 50€ / Kind / Monat und wenn die Großeltern Mal was außer der Reihe geben. Tut uns nicht weg und es sind keine Unsummen mit 18.
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Passt alles super. Ich habe für mein K1 auch einen FTSE All World (ausschüttend) angelegt. Klar, es besteht das Risiko, dass die falsche Bahn eingeschlagen wird, aber das ist halt das Lebensrisiko. :)

Ich habe zusätzlich noch einen Small Caps mit dazu genommen, da die Eltern separat sparen wollen. 2x den selben ETF fand ich nicht so zielführend.
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Sehr guter Beitrag. Wäre es nicht auch sinnvoll, rechtzeitig mal Gewinne zu realisieren und zum "gleichen" Preis wieder neu zu kaufen solange die Freibeträge so hoch sind? Geht vermutlich aber auch erst, wenn das Kind 18 Jahre ist und dies somit selber macht und noch über diese Freibeträge verfügt.
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@Lalarobo Den Gedanken hatte ich ebenso, um die hohen Freibeträge zu nutzen. Wieso sollte man das nicht bereits vor der Volljährigkeit im Sinne des Kindes tun?
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