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Es geht darum das Zoom der Öffentlichkeit und damit auch Investoren gegenüber falsche Angaben hinsichtlich der End-zu-End-Verschlüsselung gemacht hat. Aus dieser Falschaussage (bzw. der Korrektur der Aussage) ist ein ökonomischer Schaden entstanden (Preisverfall). Jetzt soll die daraus resultierende Klage mit $150 Millionen Beigelegt werden. Wenn man in den Fristen Zoom Aktien gekauft hat (oder andere Finanzprodukte im Zusammenhang mit der Zoom Aktie) kann man sich der Beilegungsklage anschließen und Teil der Beilegungssumme bekommen. Ich bin mir aber nicht sicher ob man sich als nicht amerikanischer Anleger so einfach an die Klage anschließen kann und ich bin auch kein Jurist, also bitte nicht blind mir vertrauen.
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@Nick-investing das ist aber schon mal viel Inhalt für mein Verständnis! Vielen Dank 🙂