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Eine Frage an die zahlreichen 7C Solarparken Halter hier.

Aktuell gibt es ja die Kapitalerhöhung gegen Bareinzahlung, in deren Folge man Bezugsrechte erhählt. Bezugsverhältnis 44:1.


An die Experten hier, @TheAccountant89 ? Wie genau muss ich mir das vorstellen, bzw. würdet ihr das Ziehen des Bezugsrechtes empfehlen und was würde generell passieren, wenn ich das Bezugsrecht ziehe oder nicht ziehe.


Werden die zwei verschiedenen ISIN Nummern nach der Frist wieder zusammengeführt?


Ich bin zwar mit ETFs schon länger an der Börse, aber mit Einzelaktien noch nicht so lange, sodass es jetzt tasächlich mein erster Fall ist.

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4 Kommentare

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Ich bin bei 7c Solarparken nicht im Detail drin. Grundsätzlich erhälst du wahrscheinlich für 44 "Altaktien" eine neue Aktie aus der Kapitalerhöhung. Wenn du keine 44 im Bestand hast müssen diese entweder aufgefüllt/gekauft werden oder man verzichtet auf das Bezugsrecht und lässt es sich anteilig ausbezahlen. Es hängt ein bisschen von deinem Bestand ab und ob ein Verkauf des Bezugsrechts steuerliche Konsequenzen hätte.
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@TheAccountant89 Danke schonmal für die Antwort. Hatte irgendwie in Erinnerung gehabt, dass du vor einigen Wochen bei einem anderen Unternehmen bei etwas ähnlichem geantwortet hattest. Andererseits aber auch, dass du selbst in 7C drin bist.
Genau, 44 Altaktien für eine Neue mit der neuen ISIN zum festen Preis, der deutlich unter dem Kurs liegt. Zusätzlich die Möglichkeit (ohne Garantie) mehr Aktien im Rahmen des Überzugs zu diesem Bezguspreis zu beziehen.
Bei ein bischen Recherche hieß es, dass es zu Verwaschung kommen kann, wenn man die Rechte nicht nutzt und da war ich dann quasi raus, was die Expertise angeht. :/
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@Michele1988 habe die Aktie mal vorgestellt, ja. Bin aber nicht investiert.

Eine Kapitalerhöhung führt für das Unternehmen ja zu mehr Cash. Da allerdings dadurch mehr Aktien im Umlauf sind führt es zur Verwässerung. Deine 44 Aktien sind jetzt eben nicht mehr so viel Wert wie davor, da eben mehr Aktien durch die Kapitalerhöhung im Umlauf sind (ähnliches Prinzip wie die Inflation). Als Ausgleich bekommst du eben die neuen Aktien oder verzichtest drauf.
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@TheAccountant89 hat es richtig beschrieben 👍 Bei dieser Maßnahme ist zusätzlich ein Überbezug möglich und es findet kein Bezugsrechthandel statt.
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