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Intellego Tech.

$INT Die Situation um Intellego Technologies hat sich seit dem Ablauf der Nasdaq-Frist am vergangenen Freitag massiv zugespitzt. Entgegen der Hoffnung auf eine schnelle Klärung durch den KPMG-Bericht sind in den letzten Tagen neue, schwerwiegende Belastungsfaktoren hinzugekommen.

Am 17. Dezember gab das Unternehmen bekannt, dass der Großinvestor Heights Capital Management offizielle Forderungen gegen Intellego erhoben hat. Diese Forderungen stehen im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung vom 27. Oktober 2025, bei der Heights Capital Anteile gezeichnet hatte. Da Intellego noch auf die genaue Spezifizierung der Schadenssumme und der Begründung wartet, bleibt unklar, ob es sich um eine Rückforderung des Kapitals oder Schadenersatz handelt. Dies signalisiert jedoch, dass nun auch institutionelle Anleger rechtliche Schritte einleiten, was den finanziellen Druck auf das Unternehmen massiv erhöht.

Zusätzlich wurde am 15. Dezember bekannt, dass nun auch gegen das Vorstandsmitglied Johan Möllerström ein Verfahren wegen des Verdachts auf schweren Betrug eingeleitet wurde. Dies ist eine erhebliche Eskalation, da nach der Verhaftung des ehemaligen CEO Claes Lindahl im November nun eine weitere zentrale Person der Unternehmensführung unter strafrechtlichem Verdacht steht.

Der Handel mit der Aktie an der Nasdaq First North bleibt weiterhin vollständig ausgesetzt. Die Börse prüft die am 12. Dezember eingereichte Stellungnahme des Unternehmens weiterhin intensiv. Eine Entscheidung über das angestrebte Delisting oder eine mögliche Wiederaufnahme des Handels steht noch aus. Besonders kritisch wird von Marktteilnehmern bewertet, dass die Ergebnisse der forensischen Untersuchung durch KPMG, deren Veröffentlichung Intellego fest zugesagt hatte, bisher immer noch nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Die Intransparenz bezüglich dieser Prüfungsergebnisse nährt die bestehenden Zweifel an der Integrität der Bilanzierung weiter.

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9 Kommentare

Schei* Zeitpunkt. Mit einem Verlust in diesem Jahr hätte ich mir noch knapp 600€ Steuer zurückholen können. Naja... So habe ich in 2026 einen um 3.500€ höheren Freibetrag. Yayy...
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@Daniel1212 bedeutet ja nicht das die Handelbar wäre
@Smudeo Was meinst du damit genau? Heißt das, wenn sie nicht mehr in den Handel kommt, habe ich gar keine Möglichkeit meinen Verlust zu realisieren? Das würde mein Broker und Vater Staat nicht anerkennen?
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@Daniel1212 ich vermute bei einem Delisting, muss man dann sehen wie man die Anteile dann abstoßen kann (falls überhaupt). Aber den realisierten Verlust, kann man bestimmt in der Steuererklärung angeben (halt dann 2027 für 2026 🤦🙈)
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@Daniel1212 hatte auch noch auf die Steuer gehofft…… ist Delisting und ausbuchen aus dem Portfolio kein regulärer Verlust? Also geht das dann nicht in den Verlustverrechnungstopf?
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@Daniel1212, @PikaPika0105


Ein Delisting bei Trade Republic (oder anderen deutschen Brokern) bedeutet nicht automatisch den Verlust deines Eigentums, aber es macht den Handel und die steuerliche Geltendmachung deutlich komplizierter.
Hier ist die Schritt-für-Schritt-Erklärung, was in diesem Fall passiert:
1. Besitz vs. Handelbarkeit
Die Anteile bleiben dein Eigentum: Nur weil eine Aktie von der Börse genommen wird, verschwindet sie nicht aus deinem Depot. Du bist weiterhin Miteigentümer des Unternehmens.
Handelsstopp: Bei Trade Republic wird in der Regel über den Handelsplatz L&S Exchange gehandelt. Findet dort ein Delisting statt, kannst du die Aktie über die App schlichtweg nicht mehr verkaufen. Sie liegt dann als "Depotleiche" in deiner Ansicht, oft ohne aktuellen Kurs.
2. Wie kann man die Aktien noch verkaufen?
Wenn der Handel bei Trade Republic eingestellt wurde, hast du meist zwei Optionen:
Depotübertrag: Du kannst versuchen, die Aktien an einen anderen Broker zu übertragen, der den Handel an ausländischen Börsen oder im außerbörslichen Handel (OTC - Over-the-Counter) unterstützt.
Wertlose Ausbuchung: Wenn die Aktie gar keinen Wert mehr hat (z. B. nach einer Insolvenz), kannst du den Support von Trade Republic bitten, die Position "wertlos auszubuchen". Dabei verzichtest du auf deine Rechte an den Aktien, um das Depot "sauber" zu bekommen.
3. Steuerliche Geltendmachung (Verlusttopf)
Das ist der schwierigste Teil. Damit ein Verlust im Aktien-Verlustverrechnungstopf landet, muss ein echter Verkauf stattgefunden haben.
Kein Automatismus bei Delisting: Ein bloßes Delisting ist kein steuerlicher Verlust. Der Kursverlust ist solange nur ein "Buchverlust", wie die Aktie in deinem Depot liegt.
Problem bei Ausbuchung: Wenn du die Aktie durch den Support "wertlos ausbuchen" lässt, buchen Broker dies oft nicht automatisch in den Verlusttopf ein. Grund ist eine komplizierte Regelung im Steuerrecht (§ 20 Abs. 6 EStG).
Steuererklärung ist Pflicht: Seit 2020 können Verluste aus wertlosen Wirtschaftsgütern oder Totalausfällen bis zu einem Betrag von 20.000 € pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Das passiert aber meist nicht über den Broker, sondern du musst dir den Verlust vom Broker bescheinigen lassen und ihn in deiner Einkommensteuererklärung (Anlage KAP) angeben.
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@AxoWallStreet Vielen lieben Dank für die Aufklärung. Dann hoffen wir mal erstmal, dass ein Delisting nicht stattfinden wird. Wobei ich das nun für sehr unwahrscheinlich halte.
Und wenn ich sie nicht mehr verkaufen kann, hoffe ich mal, dass die DKB (über die ich die Aktien halte) mir automatisch eine Bestätigung über die Ausbuchung zukommen lässt. Eigentlich sind die beim Schriftverkehr immer sehr fix...
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@Daniel1212 Jupp 😀 dann "uns" viel Erfolg, hab schon mehr Delisting, Verfall, usw. mitgemacht. Beim ersten Mal tut's weh, beim Rest kompensiert der Gewinn "Diversifikation" den Aufwand
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@Daniel1212 Tröste dich, da sind wir nicht alleine 🙈
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