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Birkenstock-Sandalen: Kein Kunstwerk, kein Schutz

Trägst du Kunst an den Füßen? 🤔 Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Birkenstock-Sandalen sind keine Kunstwerke und genießen somit keinen Urheberrechtsschutz. Diese Entscheidung bedeutet, dass Konkurrenzprodukte weiterhin auf dem Markt bleiben dürfen.


Im Fokus standen Modelle wie die "Arizona", "Madrid", "Gizeh" und der Clog "Boston", die das Unternehmen, jetzt Teil des Luxuskonzerns LVMH $MC (-1,35 %) , schützen wollte. Der Vorsitzende Richter Thomas Koch stellte klar, dass diese Sandalen keine urheberrechtlich geschützten Werke der angewandten Kunst sind.


Der Hintergrund ist, dass Urheberschutz 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers gilt, während Designschutz nach 25 Jahren endet. Da Karl Birkenstock, der die ersten Modelle in den Siebzigerjahren entwarf, noch lebt, blieb der Schutz vor Nachahmern aus.


Was denkst du über diese Entscheidung? Ist das ein Rückschlag für Birkenstock oder eine Chance für kreative Konkurrenz?

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