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+++ Vorabpauschale 2022 und 2023 +++

In einem Beitrag von @Johannes_J wird das Schreiben des BMF (Bundesminsterium für Finanzen) und der Basiszins zum Stand 02.01.2023 erwähnt. Bezüglich dazu und zu meinem Hinweises über die Zahlung („oder besser“ nicht zu leistende Zahlung in diesem Jahr) gab es die Nachfrage, wie genau das nun eine Rolle für thesaurierende und ausschüttende ETFs spielt.


Nachstehend dazu eine laiensteuerrechtliche Erklärung zum Thema Basiszins und Vorabpauschale.


Was ist der Basiszins für die Berechnung der Vorabpauschale?


Der Basiszins ist ein variabler Zinssatz, nach dem in Deutschland und Österreich Bewertungen für Kapitaldienstleistungen vorzunehmen ist. In Deutschland ist für die Festlegung die Deutsche Bundesbank zuständig, welche auf Basis der europäischen Zentralbankvorgabe halbjährlich (zu Beginn eines jeden Halbjahres) die Berechnungen dazu durchführt und amtlich bekannt macht.

Der Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale basiert auf Bundesanleihepapiere mit einer Laufzeit von 15 Jahren.


Durch die amtliche Bekanntgabe nimmt der Zinssatz eine Besonderheit ein, denn er ist der einzig amtliche Marktzins.


Der Basiszins ist ein sogenannter Bewertungszinssatz und findet zum Beispiel bei der Berechnung von Verzugszinsen und Strafen bei Gerichtsurteilen Anwendung.


Zusätzlich zu den vorstehenden Anwendungen ist der Basiszins für die Festsetzung der jährlichen Vorabpauschale auf Kapitalgebundene Anlagen entscheidend.


Was ist die Vorabpauschale?


Die Vorabpauschale ist eine mit dem Investmentsteuergesetz von 2018 (InvStG) eingeführte Regelung zur Besteuerung von Kapitalerträgen. Folge der Besteuerung ist es, dass auf den zukünftigen Gewinn bereits jährlich im Voraus, also vorab, pauschal Steuern erhoben werden.

Diese Vorabpauschale hat zur wiederum Folge, dass sie im Jahr der Veräußerung der Kapitalanlage angerechnet wird und auf den Veräußerungsgewinn nur noch der Betrag versteuert wird, welcher nicht von der Vorabpauschale erfasst wurde.


Das Ziel der Vorabpauschale ist die Steuerstundung für die Anlegenden aufzuheben. Kritisch ist hier jedoch zu beachten, dass diese nicht gänzlich aufgehoben wird, gerade wenn es sich um niedrige Basiszinssätze handelt und dabei nur ein geringer Teil bereits vorab besteuert wird und somit die Steuerstundung doch wieder in Ferne rückt, gerade mit Hinblick auf die spätere Steuerlast des Steuerpflichtigen Anlegenden.


Wie funktioniert die Berechnung der Vorabpauschale?


Für die Vorabpauschale wird der Basisertrag errechnet, danach der Basisertrag mit dem Wertzuwachs der Kapitalanlage vergleichen und anhand dessen die zu zahlende Steuer berechnet.


Beispiel an Hand eines Szenarios der Wertsteigerung im Jahr 2023 mit dem zum 02.01.2023 festgelegten Basiszins für 2023 in Höhe von 2,55% (Annahme: Thesaurierender ETF mit mind. 51% Aktienanteil, zb. MSCI WORLD/EM oder ACWI) :


Wert der Kapitalanlage zum 01.01.2023:

10.000€

Wert der Kapitalanlage zum 01.01.2024:

10.500€

Wertsteigerung:

500€

Basisertrag: 10.000€ x 2,55% (Basiszins) x 0,7 (70% des Basiszinses) = 178,50€


1) Der Basisertrag ist geringer als die Wertsteigerung von 500€ des vergangenen Jahres, daher gilt:

Verwendung des Basisertrags als zu versteuernde Vorabpauschale.


Beispiel:

Kapitalertragssteuer und darauf zu zahlende Solidaritätszuschlag: 26,375%


Steuerliche Besonderheit:

Handelt es sich um einen Aktienfond mit mindestens 51% Aktienanteil so kann dieser mit 30% Teilfreigestellt werden und es müssen nur 70% versteuert werden. Darunter fallen dann also in der Regel auch World, ACWI und EM - ETFs aber auch andere Aktienfonds.


Rechnung:


0,26375 x (0,7 x 178,50€) = 32,96€ zu zahlende Steuern


2) Ist die Wertsteigerung der Kapitalanlage niedriger als der Basisertrag, so wird die Wertsteigerung als Vorabpauschale verwendet.


Rechnung:


0,26375 x (0,7 x 500€) = 92,31€
zu zahlende Steuer


Zusammenfassung:


Die Vorabpauschale ist von allen Anlegerinnen und Anlegern zu zahlen. Die Vorabpauschale wird jedoch nur für Kapitalanlagen im Bereich Fonds und ETFs fällig. Gewinne aus Einzelaktien werden nach wie vor bei Veräußerung steuerlich berücksichtigt. Auch sind ETCs mit physischer Hinterlegung von der Vorabpauschale ausgenommen.


Wie oben ersichtlich gibt es a) zwei unterschiedliche Szenarien bei der Berechnung der Steuer (also abhängig von Höhe Basisertrag und Wertzuwachs,; 1 oder 2) und b) der steuerlichen Behandlung von Kapitalanlagen in Fonds und ETFs.


Die steuerliche Behandlung ist nämlich zusätzlich davon abhängig ob es sich um einen Aktienfonds (egal ob ETF oder klassisch) mit mindestens 51% Aktienanteil, einen Mischfonds (also geringeren Anteil als 51% Aktien, zb. Anleihen mit Aktien gemischt, hier gilt: Aktienanteil höher als 25%= 15% Teilfreistellung, darunter volle Besteuerung) oder sonstigen Fonds handelt (zb. reine Anleihenfonds oder Rohstofffonds ohne physische Hinterlegung).


Im Internet finden sich verschiedene Rechner, welche für das jeweilige Jahr eine Berechnung vornehmen können. Schaut dazu bitte in die Quellen unten stehend.


Hier wird auch zwischen ausschüttenden und thesaurierenden ETFs und Fonds unterschieden.


Für das Jahr 2021 und 2022 fielen keine Vorabpauschalen an, da die Basiszinsen in den Jahren jeweils mit einem Minus versehen waren (zuletzt -0,05%, Stand 02.01.2022) und daher keine Vorabpauschale errechnet werden konnte.


Da am 04.01.2022 (also heute) das BMF den Basiszins mit Wirkung zum 02.01.2023 bei 2,55% festgelegt hat, steht fest, das im Falle des Wertzuwachses eurer am 01.01.2023 gehaltenen Anteile der ETFs oder Fonds zum Vergleich 01.01.2024 dieser Basiszins als Grundlage für den Basisertrag Verwendung findet.


Was bedeutet das für „mich“ genau?


Solltest du einen Wertzuwachs bei deinen ETF oder Fonds haben, so halte dein Verrechnungskonto am 31.12.2023 um mindestens den zu erwartenden Steuerbetrag bereit. Die Steuer wird in der Regel ab 02.01. des folgenden Jahres (also 2024) von deinem Broker abgeführt!

Da es sich um eine hoheitliche Abgabe handelt, wird euer Verrechnungskonto auch ins Minus gehen, wenn die Deckung nicht gegeben ist. Die Strafzinsen sind für gewöhnlich sehr hoch beim Broker (gerade bei Überziehung eines Verrechnungskontos) weswegen ihr hier für ausreichend Deckung sorgen solltet.


Im Allgemeinen gilt also, dass man schon im November bzw. Dezember die Zahlung der Steuer einplanen und entsprechend einzahlen sollte. Die Abführung wird dann vollautomatisch vom Broker umgesetzt.


Solltest du zum 01.01.2024 keinen Wertzuwachs der gehaltenen Anteile vom 01.01.23 haben (weil alles den Bach runterging) so entfällt auch die Vorabpauschale. Unterjährig zusätzlich erworbene Anteile spielen vorerst keine Rolle und werden erst mit der nächsten Vorabpauschale 2024 berücksichtigt.


Ergänzung:


Ausnahmen und damit keine Steuerbelastung wenn…


  • dein Freistellungsauftrag nicht ausgeschöpft ist,
  • Du eine Nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht hast, oder
  • nicht verrechnete, allgemeine Verluste die Steuerbelastung ausgleichen.



Wichtiger Hinweis in dieser Sache:


Die vorliegenden Informationen sind rein laienhaft betrachtet und mit dem Stand meines persönlichen Wissens veröffentlicht.

Ich habe weder eine steuerliche Ausbildung, noch kenne ich deine persönliche Steuerliche Besonderheiten, noch findet hier eine steuerliche Beratung statt. Ich informiere rein zu Selbstzweck und im Sinne der Communityrichtlinien. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Eine steuerliche Beratung kann nur euer Steuerberater geben!


Quellen:


Teilfreistellung von Fonds: https://www.fondsclever.de/ratgeber/fonds-wissen/teilfreistellung-bei-fonds/

Vorabpauschale im Gesetz:

https://www.buzer.de/gesetz/12129/a199930.htm

Basiszinssatz: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Basiszinssatz

Veröffentlichung zum Basiszins für Vorabspauschale und deren Berechnung 02.01.2023 vom BMF: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Investmentsteuer/2023-01-04-basiszins-zur-berechnung-der-vorabpauschale-gemaess-paragraf-18-absatz-4-InvStG-basiszins-zum-2-januar-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Steuerrechner für Vorabpauschale:

https://www.finanzfluss.de/rechner/vorabpauschale-berechnen/


#steuern
#taxes
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35 Kommentare

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@Joris @SharkAce @Howsy @DonkeyInvestor @Michael-official @Rathi @Greenery @Iwant_money_423 wegen euer Reaktion auf das Kommentar im ursprünglichen Beitrag. 😜
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Geiler Typ wollte mich später informieren was es jetzt für Auswirkungen hat. Hat sich nun erledigt 😂❤️

@ccf
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@SharkAce Mit freundlichen Grüßen Ihr Anlegerservice von InvestmentPapa GmbH & Co. KG 🥰
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Wollte darüber schon lange selbst einen Artikel schreiben, hab aber festgestellt, dass ich dazu keine Ahnung habe. Gut, dass du ihn geschrieben hast 😘.

Gerade das mit der Steuer, die vom Verrechnungskonto eingezogen wird, dürfte viele bei Neobrokern überraschen. Verwundert mich aber. Ich besitze seit mehr als 10 Jahren Fonds und kann mich nicht erinnern, dass irgendwann so etwas von einem meiner Konten eingezogen wurde 🤔🧐.

Wenn der tatsächliche Gewinn höher als der über die Vorabpauschale angenommene Gewinn ist, wird die verbleibende Steuerlast erst beim Verkauf beglichen, korrekt? Dazu wird die bereits gezahlte Vorabpauschale berücksichtigt!?

Gibt es gesetzliche Vorgaben, so dass mich mein Broker über die zu entrichtende Steuer informieren muss?

Insgesamt wirkt das wie ein unfassbar und anlegerfeindliches Bürokratiemonster, das jegliche Logik verweigert.

@ccf
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@DonkeyInvestor Die Vorabpauschale wird erst seit 2019 (also zu 2018) berechnet.
Habe das in meinen Text leider nicht mit reingeschrieben: Die Steuer wird erst eingezogen, wenn der Freibetrag durch Ausschüttungen oder Wertsteigerung (bisher 801, jetzt 1000€ oder Anteilig beim Broker) ausgeschöpft ist! 😇 Sorry! Vielleicht ist das deswegen bei dir noch kein Thema gewesen…
2021 und 2022 war Basiszins negativ weswegen die Vorabpauschale nicht anfiel.

Richtig, der tatsächliche Gewinn wird erst am Ende der Anlage bei Veräußerung der Kapitalanlage unter Einbeziehung der bereits gezahlten Vorabpauschale versteuert. Stichwort: Steuerstundung.

Ja, die Steuerliche Abführung muss durch den Broker mitgeteilt werden, da du ja möglicherweise steuerliche Sonderfälle in deiner Steuererkläung gelten machen kannst.
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@InvestmentPapa also halb so schlimm, wenn ich vorher rechtzeitig informiert werde. Wobei rechtzeitig ja auch schwierig ist. Wenn die Pauschale über der tatsächlichen Wertsteigerung liegt, kann sich die Steuerlast ja theoretisch noch bis zum 30.12. ändern und müsste dann schon am 2.1. eingezogen werden. Das bekommen unsere Top automatisierten und digitalisierten Behörden doch nie im Leben hin 🤔🧐
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@DonkeyInvestor Deswegen rechnet ja auch dein Broker diese ganze Angelegenheit und führt sie automatisiert ab. Sollte dabei ein Fehler auflaufen, so wird das über die Steuererklärung offenbar. Habe von so einem Fall mal gelesen, kann aber nicht mehr sagen wie genau da ein Fehler auflief.
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@InvestmentPapa , was ist, wenn der Kurs im Folgejahr darunter liegt? Also kleiner als der Prozentsatz oder gar negativ? Bekomme ich das dann wieder oder kann das dann generell in der Steuererklärung geltend machen?
@ccf
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@fcsp Nein, keine Erstattung! Wie beim Verkauf fallen dann keine Steuern an. Das gilt zumindest für die einfache Handhabung, wie sie wohl für die meisten gelten. Eine Verlustrechnung ohne Veräußerung ist für Private Personen nicht möglich! (Achtung: Ich begebe mich hier auf gefährlichen Terrain. Die Frage kann sicher nur ein Steuerberater abschließend klären. Mir ist jedoch solch eine Möglichkeit bisher nicht untergekommen).
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Danke dir. Miese abzocke nenne ich das 😁
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@Iwant_money_423 Darüber lässt sich vortrefflich streiten. 😅 Aber hier ging es rein um die Betrachtung für die Mehrzahl der Szenarien, welche sich dann nächstes Jahr für alle ergibt. 😉 Gern geschehen natürlich. 😆
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Super danke 🙏 auf dich ist Verlass

@ccf
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@Joris Gern geschehen. Hab so schnell getippt wie es nur ging… in der Bahn auf dem Mobilteil. 😉
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Da kannste nur den Kopf schütteln....
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@ccf

Mir fehlt das keine Anlageberatung 🫣

Keine Anlageberatung und nur meine Meinung.
Grüße

☻️
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@Der_Dividenden_Monteur Ok, Keine Anlageberatung. 🤡
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Macht es jetzt Sinn jetzt erstmal Ausschütter zu besparen? (Habe bisher nur Thesaurierer)
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@DerFinanzminister Das musst du im Zweifel für dich selbst herausfinden. Ich habe Berechnungen im Kopf, wonach die Ausschüttungsquote über 1,4% sein müsste um steuerlich die Vorteile zu haben, da Ausschüttungen ja über einem Freibetrag der 1000€/2000€ oder bei Gewinnerzielung (und nach aufbrauchen der Verlusttöpfe) natürlich mit der Kapitalertragssteuer und den Sozialabgaben von insgesamt 26,375% versteuert werden. Die Ausschüttung müsste also die Wertsteigerung übersteigen, dann wäre die Steuerlast schon bei den Ausschüttungen getilgt. Wie genau das im Einzelfall aussieht, sollte mit dem Rechner in der Quelle (finanzfluss) nach rechenbar sein…
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Feine Sache! Hatte ich nicht auf dem Schirm!
Good Job @InvestmentPapa ❗️

Hab mir gleich mal einen Reminder für Anfang Dezember gesetzt und werde dann nochmal in die Materie einsteigen.
mille grazie
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Vielen Dank für den ausführlichen Beitrag! Mir ist aber etwas noch nicht klar. Angenommen man müsste jetzt 100€ Vorabpauschale Anfang des nächsten Jahres zahlen, sind dann diese 100€ aufs Steuerjahr 2023 anzurechnen oder das Steuerjahr 2024?
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@herrdoc Die Beantwortung kann ich nicht übernehmen. Ich vermute jedoch das diese auf das Steuerjahr der Zahlung, also 2024 „anzurechnen“ ist. Genaueres ist nur über Steuerexperten oder Steuerberater in Erfahrung zu bringen.
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@herrdoc wird auf das Jahr der Zahlung, also in deinem Beispiel 2024 angerechnet. Da es ein neues Jahr ist und man normalerweise beim Broker den Freistellungsauftrag unbegrenzt eingestellt hat, wird es damit verrechnet und es wird nichts mit dem Verrechnungskonto belastet in der Praxis außer du hast irre hohe ETFs mit extremer Wertsteigerung.
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@RisingAktie Oder hast den Freibetrag durch Verkäufe unterjährig oder Dividenden ausgeschöpft!
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@InvestmentPapa In der Praxis wird man am 02.01. nicht direkt so viel verkaufen oder bereits eine so hohe Dividende bekommen haben, dass dadurch der neue Freibetrag vom neuen Jahr bereits aufgebraucht ist.

Daher ist das eher ein Sonderfall und wer das bringt, hat dann ja eh genug Geld auf dem Verrechnungskonto und merkt das kaum🤣
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Schöner Beitrag, aber wenn ein hinterlegter Sparerpauschbetrag beim Broker gibt zum Anfang des Jahres, dann wird es doch damit verrechnet und beim Broker wird nichts mehr verrechnet, oder nicht?

Das ist ein wichtiger Punkt und wird bei den meisten genauso sein, weswegen da auch in Jahren mit positiven Basiszins (die es seit der Reform 2018 noch nicht gab) trotzdem kaum jemand das als Steuerlaie aktiv mitbekommen hätte.

Viele beschweren sich, aber gerade für Leute die am Anfang stehen und noch keine riesigen Depots in sechsstelliger Höhe mit genauso hohen ETFs (oder ähnliches) haben, wird der Freistellungsauftrag auch mal belastet und man kann sich "freuen" später weniger KapESt. darauf zahlen zu müssen. Gerade viel buy and hold ETF-only Leute profitieren davon, weil sie regelmäßig nicht ihr Freistellungsauftrag komplett in einem Jahr ausreizen.
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@RisingAktie Genau. Wie ich es in der Ergänzung schrieb. Sollte der eingestellte Freibetrag nicht erfüllt sein, so wird die Vorabpauschale mit der Freistellung angerechnet. So zumindest auch nach meinem Verständnis. 👍
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@RisingAktie Doch es gab positive Basiszinsen im Bezug zur Vorabpauschale in den Jahren 2018 (0,89%), 2019 (0,52%) und 2020 (0,07%). Daher wurde 2019 und 2020, sowie 2021 auch jeweils im Januar diese eingezogen! Lediglich 2021 und 2022 waren jeweils ohne Vorabpauschale, da negativer Basiszins im Bezug zur Vorabpauschale.
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@InvestmentPapa stimmt, sorry hast Recht. Hab auf den normalen Basiszinssatz geschaut der schon seit vielen Jahren konstant im negativen Bereich steht. Muss ja den gesonderten nehmen für die Pauschale.
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Bester Ehrenpapa 🤩. Danke für die Ausführlichkeit @ccf
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Wenn mich nicht alles täuscht, hätte ein ausschüttender ETF einen „Steuerlichen Vorteil“ gegenüber eines Dividenden Titels von ~7,915%?

Normalerweise zahlt man ja ~26,375% und beim ETF durch die Teilfreistellung ~18,46%

Ist das richtig oder habe ich da einen Denkfehler 🤔
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