Ja, gilt genauso für Gold und vergleichbare physisch hinterlegte Produkte.
Trade Republic behält dafür keine Steuer ein. Die Einordnung als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG musst du selbst vornehmen. Wenn das Finanzamt später fragt, reichst du den Jahresbericht ein. Daraus ergibt sich eindeutig, ob vor oder nach einem Jahr verkauft wurde.
Ich hatte exakt dieses Spiel schon bei Krypto. Viel Schriftverkehr, am Ende steuerfrei, aber nur, weil die Haltefrist sauber belegt war.
Trade Republic behält dafür keine Steuer ein. Die Einordnung als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG musst du selbst vornehmen. Wenn das Finanzamt später fragt, reichst du den Jahresbericht ein. Daraus ergibt sich eindeutig, ob vor oder nach einem Jahr verkauft wurde.
Ich hatte exakt dieses Spiel schon bei Krypto. Viel Schriftverkehr, am Ende steuerfrei, aber nur, weil die Haltefrist sauber belegt war.
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•Aber wenn TR nichts einbehält , dann muss ich doch eh nichts mehr machen. Warum sollte das FA nachfragen ? Ich mein , klar, ich kann es dann nachweisen.
TR hat mir gerade das Gegenteil geschrieben , da Sie das nicht pro ETC prüfen (könne) mit der physischen Hinterlegung ziehen sie KapEst. Komisch.
TR hat mir gerade das Gegenteil geschrieben , da Sie das nicht pro ETC prüfen (könne) mit der physischen Hinterlegung ziehen sie KapEst. Komisch.
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@VillaSpilla Vielleicht hilft das weiter:
https://getqu.in/i6jsPX/ https://getqu.in/i6jsPX/
https://getqu.in/i6jsPX/ https://getqu.in/i6jsPX/
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•@VillaSpilla Wenn ich unter der Wertgrenze für Private Veräußerungsgeschäfte bleibe, gebe ich in der Steuererklärung nichts an. Nur wenn ich drüber liege.
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@VillaSpilla Noch ein Punkt zur physischen Hinterlegung: Die alleine reicht nicht aus. Es muss auch eine Auslieferungsoption geben.
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•@VillaSpilla so ist es aber nunmal bei TR, kannst dich gern informieren, bei mir kam Post vom FA - da ich einmal Kryptoverluste 2022 angegeben habe.
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•3Tg
@randomdude die gibt es bei dem WisdomTree, laut dem Info Blatt steuerfrei nach 1 Jahr
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•@nitroxx Wenn der ETC-Anbieter das so angibt und quasi garantiert, ist alles gut. Leider machen das die wenigsten. Das war auch der Grund, warum der Autor des verlinkten Blogartikels Testkäufe gemacht hat.
Abgesehen davon erwarte ich von einem Broker, dass er Verkäufe steuerlich korrekt abwickelt. Also KapESt nur einbehält, wenn sie wirklich fällig wird.
Abgesehen davon erwarte ich von einem Broker, dass er Verkäufe steuerlich korrekt abwickelt. Also KapESt nur einbehält, wenn sie wirklich fällig wird.
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•@VillaSpilla Dann würde TR das aber steuerrechtlich falsch behandeln. Angenommen, der ETC erfüllt die Kriterien der physischen Hinterlegung und der Auslieferungsoption: dann wird die Steuer nicht nach §20 EstG mit der pauschalen KESt berechnet sondern es handelt sich um ein privates Veräußerunggeschäft nach §23 EstG. Das wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Wenn TR da tatsächlich pauschal KESt ziehen würde, wäre das... komisch. Aber nuja.
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3Tg
@VillaSpilla wer hat den geantwortet? Der KI Agent?
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@nitroxx Zuerst ja, dann aber Weitervermittlung an real support.
Mit dem Feedback, dass es schon "steuerfrei" sein kann, aber dies von der Datenlieferung des Drittanbieters abhängt und das kann / will TR nicht für alle ETC passend garantieren.
Mit dem Feedback, dass es schon "steuerfrei" sein kann, aber dies von der Datenlieferung des Drittanbieters abhängt und das kann / will TR nicht für alle ETC passend garantieren.
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