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BAV ist in der Auszahlungsphase 100 % steuerpflichtig sowie voll beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (entfällt bei privat Krankenversicherten)

KV kann man hier rechnen -> https://www.test.de/Betriebsrente-Entlastung-bei-Krankenkassenbeitraegen-fuer-Betriebsrenten-5147958-0/


Rentenverlust kann man hier berechnen -> https://n-heydorn.de/bav-rechner.html
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7Mon.
@ThomasGumpp Danke. Leider ist die Sache nicht so einfach. Wäre ja auch toll! Es gibt Freibeträge je nach Art der Auszahlung. U. U. muss man da gar keine SV Beiträge zurückzzahlen. Auch bei der Kapitalabfindung werden die Freibeträge nach komplizierten Regeln angerechnet. Hauptsache keiner versteht es...