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Da fehlt mir eine wesentliche Komponente… unterstellt Colgate sei die einzige Aktie im ETF.

100 USD Ausschüttung der Aktie in den ETF (vereinfacht USD Kurs = Euro Kurs)

Der ETF zahlt 15% quellensteuer wie jeder andere
=> bleiben 85€

Die schüttet er aus. Darauf zahlst du dann deine teilfreigestellten Steuern
Vereinfacht ca 17€ Steuerlast
Auf dein Konto kommen also: 68€
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Colgate zahlt direkt an mich 100 USD (wie oben = Euro)
15% Quellensteuern => 85
Dann: auf den vollen Ertrag noch KESt und Soli.
Circa 28€… davon aber 15€ US quelle Steuer anrechenbar => weitere zahllast 13€

Daher kommen auf mein Konto 72€

Wo stehe ich jetzt besser ?
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@lawinvest @gloinvest was sagst du dazu? Für mich erscheint es nachvollziehbar.... für US-Aktien ! Aber es gibt auch andere....
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@lawinvest ich habe den Betrag um diese Rechnung erweitert. Das deht es jetzt komplett für US-Aktien. gut das wir über das Thema sprechen !
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@MainTyp danke :)
Was die Tabelle von @gloinvest angeht. Offen gesagt ist sie mir zu lang um das alles komplett zu lesen… Aber mir fehlt dort gerade die Quellensteuer Komponente. Man möge mich korrigieren; wenn ich da falsch liege, und sie drin ist
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@MainTyp wenn du mir noch ne Korrektur erlaubst: es werden natürlich auf 100 USD 15% einbehalten. Ich hatte hier nur USD = Euro gesetzt für die Einfachheit. Ich würde das vlt. in dem Beitrag oben bei dir noch klarstellen
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@lawinvest ich habe EURO genommen . hätte auch Steine nehmen können :) Aber da es nur für US-Aktien gilt. Ändere ich es, danke :)
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@MainTyp ja ich meine nur, da könnte dann jemand auf die Idee kommen, zu korrigieren
;)
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@lawinvest Sehr gerne, denn in Ihrer Rechnung ist die Deckelung und der Anrechnungsüberhang nicht berücksichtigt. Hier ist die Erklärung zur Teilfreistellung bei einem Dividenden-ETF unter Berücksichtigung der US-Quellensteuer. Das Zusammenspiel dieser beiden Regelungen ist entscheidend für die Nettorendite von Anlegern.
Das Wichtigste vorab: Zwei Steuervorteile im Blick
Wenn Sie in einen ETF investieren, der Dividenden von US-Unternehmen ausschüttet, kommen zwei wesentliche steuerliche Regelungen zum Tragen:
1. US-Quellensteuer: Die USA erheben eine Steuer auf Dividenden, die an ausländische Anleger gezahlt werden. Dank des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Deutschland und den USA wird diese für deutsche Anleger in der Regel von 30 % auf 15 % reduziert. Diese 15 % werden direkt an der Quelle in den USA einbehalten.
2. Deutsche Teilfreistellung: In Deutschland sind bei Aktien-ETFs (Aktienquote > 50 %) 30 % der Erträge (Dividenden und Verkaufsgewinne) steuerfrei. Das bedeutet, Sie müssen nur 70 % der Dividende in Deutschland versteuern.
Der entscheidende Punkt ist, wie diese beiden Regelungen zusammenspielen. Die bereits gezahlte US-Quellensteuer kann auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden, allerdings nur bis zur Höhe der tatsächlich anfallenden deutschen Steuer auf diesen Ertrag. Und genau hier wirkt sich die Teilfreistellung aus.
Das Zusammenspiel: Schritt-für-Schritt erklärt
1. Dividendenzahlung & US-Quellensteuer: Ein US-Unternehmen im ETF schüttet eine Dividende aus. Bevor das Geld bei Ihrem Broker ankommt, werden automatisch 15 % US-Quellensteuer abgezogen.
2. Ankunft beim Anleger (Brutto): Die Brutto-Dividende (vor Abzug der deutschen Steuer, aber nach US-Quellensteuer) wird Ihrem Verrechnungskonto gutgeschrieben.
3. Anwendung der Teilfreistellung: Ihr deutscher Broker wendet nun die Teilfreistellung von 30 % an. Das bedeutet, nur 70 % der Brutto-Dividende sind in Deutschland steuerpflichtig.
4. Berechnung der deutschen Steuer: Auf diesen steuerpflichtigen Anteil (70 %) wird die deutsche Abgeltungsteuer (25 % zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer) berechnet.
5. Anrechnung der US-Quellensteuer: Nun wird die gezahlte US-Quellensteuer (15 % der ursprünglichen Dividende) auf die eben berechnete deutsche Steuerschuld angerechnet. Wichtig: Die Anrechnung ist gedeckelt. Sie können nicht mehr Quellensteuer anrechnen, als Sie in Deutschland an Steuern zahlen müssten. Durch die Teilfreistellung ist die deutsche Steuerschuld geringer, was dazu führen kann, dass die US-Quellensteuer nicht vollständig angerechnet werden kann. Dies wird oft als "Anrechnungsüberhang" bezeichnet.

Fazit der Rechnung
Obwohl die 15 % US-Quellensteuer in diesem Fall vollständig auf die deutsche Steuerschuld angerechnet werden können, ist die Kombination aus Quellensteuer und Teilfreistellung für den Anleger günstiger als nur die deutsche Besteuerung allein (diese läge bei 26,38 € auf die vollen 100 €). Die Gesamtsteuerlast beträgt effektiv nur 18,46 %.
Die Rolle des Fondsdomizils ist entscheidend
Die obige Erklärung gilt für ETFs mit Domizil in Deutschland oder Luxemburg, die direkt in US-Aktien investieren. Eine steuerlich noch vorteilhaftere Struktur bieten oft ETFs mit Sitz in Irland:
• Aufgrund eines speziellen Steuerabkommens zwischen den USA und Irland wird auf Dividendenzahlungen von US-Unternehmen an irische Fonds ebenfalls nur 15 % Quellensteuer einbehalten.
• Zwischen Irland und Deutschland gibt es keine weitere Quellensteuer auf die Ausschüttungen des ETFs an Sie.
• Als deutscher Anleger profitieren Sie dennoch von der 30 % Teilfreistellung auf die Erträge des irischen ETFs.
Effektiv haben Sie bei einem irischen ETF, der in US-Aktien investiert, die gleiche reduzierte US-Quellensteuer auf Fondsebene, aber es entsteht kein komplizierter Anrechnungsüberhang auf Ihrer persönlichen Ebene. Dies macht ETFs mit irischem Domizil für Anlagen in US-Aktien oft zur steuerlich effizientesten Wahl.
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@gloinvest Ja genau so habe ich ver verstanden. aber mit Zahlen ergibt sich doch ein Vorteil für Direktinvest. ( Siehe Berechnung in Beitrag )
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@gloinvest
1. Es gibt keinen Raum für eine Deckelung, weil mein Quellensteuerabzug die deutsche Steuerlast nicht übersteigt.

2. die vorstehende Rechnung ist mE fehlerhaft. Sie suggeriert, dass bei einem deutschen ETF auf dessen Ausschüttung eine Anrechnung der vom Fonds abgeführten US-Quellensteuer erfolgt. Das ist nicht richtig. Ausweislich der Gesetzesbegründung zum Investmentsteuergesetz BT-Drucksache 18/8045 ist gerade diese Nicht-Anrechnung der Grund für die Schaffung der Teilfreistellung.
Bezüglich Irland stimmt zwar, dass man in den Genuss der Teilfreistellung gelangt. Trotzdem hat der irische Fonds, wie festgestellt, 15% Quellensteuer gezahlt. Nichts anderes habe ich auch vorgerechnet. Der Unterschied: Ich kann sie nicht auf meine Steuerlast anrechnen. Das kompensiert die Teilfreistellung (aber nicht vollständig).
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@lawinvest gleich Platz doch jedem der Kopf :)