Leider ist deine Rechnung nicht ganz richtig... In der "Depot-Rechnung" nimmst du an, dass du deine gesamte Auszahlung versteuern musst und das auch noch zum denkbar schlechtesten Steuersatz (26,375%) In Wahrheit ist es doch so, dass du nur den Gewinn versteuern musst, und auch nur mit den 13% deines persönlichen Steuersatzes. Stichwort Günstigerprüfung^^. Darüberhinaus hast du in dem Fall durch sich anhäufende Vorsteuer nochmal weniger zu versteuern ;) Wenn du das miteinberechnest, sieht das Depot garnicht mehr so ubel aus ;)
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Auch in der "Depot-Rechnung" wird nur der Ertragsanteil versteuert, ist auch so deklariert. Du hast hier einen Fehler gemacht: Bei der Günstigerprüfung werden die Einkünfte aus Kapitalvermögen dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet wodurch sich der Einkommenssteuersatz erheblich erhöht. Auch bei voller Anrechnung des Sparerpauschbetrags i.H.v. 1000€ stellt man sich im Zuge der Günstigerprüfung nicht besser.
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@Woddicks Sofern du es selbst prüfen möchtest:
https://www.steuerschroeder.de/Steuerrechner/Guenstigerpruefung.html#:~:text=Definition%20G%C3%BCnstigerpr%C3%BCfung%3A%20Auf%20Antrag%20des,niedrigeren%20Einkommensteuer%20einschlie%C3%9Flich%20Zuschlagsteuern%20f%C3%BChrt%20(
Steuerschröder bietet übrigens grundsätzlich sehr viele hilfreiche Rechner an - ggfs. findest du da auch noch weitere Tools, die du magst :)
https://www.steuerschroeder.de/Steuerrechner/Guenstigerpruefung.html#:~:text=Definition%20G%C3%BCnstigerpr%C3%BCfung%3A%20Auf%20Antrag%20des,niedrigeren%20Einkommensteuer%20einschlie%C3%9Flich%20Zuschlagsteuern%20f%C3%BChrt%20(
Steuerschröder bietet übrigens grundsätzlich sehr viele hilfreiche Rechner an - ggfs. findest du da auch noch weitere Tools, die du magst :)
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@Dr27589 Aha, das heißt meine Rente aus der Versicherung erhöht mein zu versteuerndes Einkommen nicht? Das war mir nicht bekannt👆
Und woher kommen die 13%? Wenn ich mal von einer Rente von 5000€ unter den heutigen Bedingungen ausgehe, dann bin ich doch sicher weit über 13% und auch weit über den 26%?
Und woher kommen die 13%? Wenn ich mal von einer Rente von 5000€ unter den heutigen Bedingungen ausgehe, dann bin ich doch sicher weit über 13% und auch weit über den 26%?
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@Woddicks Relevant für den persönlichen Steuersatz sind die akkumulierten Einkommen. Bei der privaten Rente gilt jedoch wie im Beitrag geschrieben: Halbeinkünfteverfahren - Besteuerung von 50% der Erträge. Die Beispielrechnung oben erfolgt nicht bei deiner theoretischen Rente i.H.v. 5000€ (die man über die gesetzliche Rente übrigens nicht erreichen kann), sondern bei der heutigen Durchschnittsbruttorente i.H.v. 1620€. Dazu kommt der Anteil der privaten Rente. Das zu versteuernde Einkommen habe ich abgerundet auf 25.000 - sieht schöner aus. Tatsächlich liegt es in diesem Fall nach Abzug der KV+PV-Beiträge etwas darunter.
Bei noch tiefergehenden Infos muss ich leider passen - bin kein Fachmann for steuern. Die Berechnung erfolgt am Ende durch das Finanzamt selbst, unter Verwendung der für den Steuerpflichtigen günstigsten Methode.
Bei noch tiefergehenden Infos muss ich leider passen - bin kein Fachmann for steuern. Die Berechnung erfolgt am Ende durch das Finanzamt selbst, unter Verwendung der für den Steuerpflichtigen günstigsten Methode.
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@Dr27589 @Woddicks Habe das gleiche wie Woddicks gedacht bzgl. Günstigerprüfung. Die Frage wäre ob der jährliche Pauschbetrag auf die Vorabpauschale die Steuerlast nicht ähnlich senkt, wie wenn nur die Hälfte des Ertrags 37 Jahre später versteuert wird. Kommt dann wahrscheinlich auf die Größe des Vermögens an, den Basiszins über die Beitragszeit etc. ... Könnte aber durchaus einige Fälle geben, wo man mit der privaten Rentenversicherung nicht wirklich besser fährt, vor allem da die Kapitalbindung eine andere ist.
Oder lassen sich vorher schon Teilauszahlung vornehmen ohne die 12/62 Regel zu brechen?
Oder lassen sich vorher schon Teilauszahlung vornehmen ohne die 12/62 Regel zu brechen?
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Ich korrigiere meine Aussage (etwas), da mir der Punkt 9) entgangen ist. Bei der Kombination von beidem kannst du parallel den Steuerfreibetrag ausschöpfen. Trotzdem muss auch bei der direkten Gegenüberstellung die Steuerberechnung für den klassischen ETF etwas angepasst werden oder?
Aber auch für die 50% aus dem Halbeinkünfteverfahren, da die doch sicherlich auch das zvE erhöhen und dadurch den EKSt-Satz oder hast du das berücksichtigt?
Aber auch für die 50% aus dem Halbeinkünfteverfahren, da die doch sicherlich auch das zvE erhöhen und dadurch den EKSt-Satz oder hast du das berücksichtigt?
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@Hisager ESt Satz ist berücksichtigt. Freibetrag, Erhöhungen des Grundfreibetrags, teilfreistellung bleibt hier außen vor. Ist wie gesagt ein Beispiel was ich nicht unnötig verkomplizieren will. Zumal ich mir nicht anmaße, es unter Berücksichtigung all dieser Punkte einen halbwegs exakten Wert zu prognostizieren. Ich unterstelle mal, dass das nichtmal ein Steuerberater tun würde 😅 Ging mir lediglich darum aufzuzeigen, dass das Produkt auch für viele Sinn machen kann, die sich selbst mit der Thematik Investment/etf Sparplan auskennen. Die vorabpauschale reduziert zudem dein heutiges verfügbares Einkommen - und Geld heute ist mehr wert als das Geld von morgen.
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•@Dr27589 Aber warum lässt du die Teilfreistellung hier weg, wenn du doch mit dem MSCI World rechnest? Das macht ja schon den entscheidenden Unterschied ob ich alles versteuern muss oder nur 70%... Gilt die Teilfreistellung denn auch bei der Rentenversicherung?
Und wenn ich in der Rentenversicherung umschichten kann ohne Steuern auszulösen, kann ich dann kurz vor der Auszahlung alles auf einen Immobilienfond umschichten und die 50% Teilfreistellung statt den 30% bei Aktienfonds mitnehmen?^^
Und wenn ich in der Rentenversicherung umschichten kann ohne Steuern auszulösen, kann ich dann kurz vor der Auszahlung alles auf einen Immobilienfond umschichten und die 50% Teilfreistellung statt den 30% bei Aktienfonds mitnehmen?^^
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@Woddicks Wie oben bereits gesagt, es ist ein vereinfachtes Beispiel. Dinge wie Vorabpauschalen kann ich ja auch nicht mit einbeziehen. So bleiben neben der Teilfreistellung auch viele weitere Punkte unberücksichtigt. Du kannst in der Tat ohne Kosten/Steuern auszulösen umschichten - Häufigkeit und Fonds-/ETFAuswahl hängen selbstverständlich vom jeweiligen Tarif und Anbieter ab. Zudem gilt bei Fondspolicen eine grundsätzliche Freistellung i.H.v. 15%, unabhängig davon, ob der Fonds/ETF überhaupt eine entsprechende Aktienquote erfüllt. Der Wechsel in einen Immo-Fonds aufgrund vermeintlich höherer Teilfreistellung wäre also obsolet. Die Vorabpauschalen gelten übrigens nicht für Fondspolicen im Versicherungsmantel, sind also unabhängig vom Zinsumfeld immer 0€.
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