@Epoophoron Ja, aber eingeschränkt. Vor der Auszahlungsphase kann Riester grundsätzlich vererbt bzw. auf den Ehepartner übertragen werden. Außerhalb dessen können Zulagen und Steuervorteile zurückgefordert werden. Also nicht mit einem normalen Depot vergleichbar.
@Epoophoron Nein, das Geld ist bei einem plötzlichen Tod nicht einfach weg. Das Altersvorsorgevermögen ist grundsätzlich vererbbar. Beim Ehepartner kann es sogar ohne Abzüge auf dessen eigenen Altersvorsorgevertrag übertragen werden. Bei anderen Erben können allerdings Zulagen und steuerliche Vorteile zurückgefordert werden.