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Bei Veräußerungen von Kryptos inkl. ETN werden von den Brookern generell keine Steuern einbehalten, egal wie lange du gehalten hast. Du musst selbst Käufe, Verkäufe, Haltefristen und Gewinne protokollieren und in der Einkommenssteuererklärung mit angeben. Erst dort würde dann eine Besteuerung erfolgen.
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@theGREENgeck0 Hey, danke für deine Rückmeldung. Quellen dazu sind sehr unterschiedlich. Hier eine, die mir passt und mir Arbeit ersparen würde 😉

https://www.frag-einen-anwalt.de/Besteuerung-von-Krypto-ETPETN--f374487.html

Aus der Quelle:
Soll ich diese Gewinne in der Steuererklärung angeben?
Zwingend ist das nicht, aber Sie sollten die entsprechenden Unterlagen bei nachfrage des FA vorhalten können.
Wenn sie auf Nummer sicher gehen wollen, können Sie diese unter Angabe des Kaufdatums mit Kaufpreis und Verkaufsdatum mit Verkaufspreis, dem sich ergebenden Gewinn (so Kosten für die Coins zwischenzeitlich angefallen sind können auch diese angesetzt werden) in der Anlage SO erklären. Meist ist hierfür ein formfreies Beiblatt zur elektronischen Erklärung notwendig.
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@theGREENgeck0 ob Steuern anfallen oder nicht ist produktabhängig und kann ich nicht beantworten. Ich wollte dir nur sagen, dass du nur weil der Brooker keine Steuern einbehalten hat, du nicht davon ausgehen kannst, dass du auch keine zahlen musst. Du bist selbst über die Einkommenssteuererklärung für eine mögliche Besteuerung verantwortlich.
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@theGREENgeck0 Dafür sei dir gedankt, denn das wusste ich tatsächlich nicht.