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Heute möchte ich einmal die besonderen steuerlichen Verhältnisse des $TDIV (+0,59 %) beleuchten, die daraus rühren das es ein niederländischer ETF ist.

Ein besonders spannender Aspekt zeigt sich, wenn man seinen Steuerfreibetrag bereits ausgeschöpft hat, da die steuerliche Belastung in diesem Fall durch die spezielle Struktur des ETFs sinkt.

Der ETF zieht auf Dividendenzahlungen eine (niederländische) Quellensteuer von 15 % ab, was auf den ersten Blick nachteilig wirken mag. Doch genau hier entfaltet er einen steuerlichen Vorteil: Durch die Anrechnung dieser Quellensteuer auf die heimische Steuerlast und die Teilfreistellung reduziert sich die effektive Steuerbelastung deutlich. Dies führt dazu, dass man als Anleger weniger von seinen Ausschüttungen abgeben muss, als es bei vergleichbaren ETFs ohne Quellensteuer der Fall wäre.

Helmut Jonen hatte mal in seiner Story konkretere Zahlen dazu geschrieben:

„Dadurch sinkt bei den Dividendenausschüttungen die steuerliche Belastung durch die 30% Teilfreistellung nicht nur auf 18,46% sondern sogar auf nur noch 17,63%. Damit wäre die Teilfreistellung sogar bei 33,15%.“

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14 Kommentare

Für die Gesamtbetrachtung der Wertentwicklung muss man aber auch die gezahlten Dividenden berücksichtigen!
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Wie gut, dass bei der ersten Dividendenzahlung im März mein Steuerfreibetrag bereits aufgebraucht ist.
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Danke dafür. Leider wird noch oft behauptet, der ETF sei steuerlich im Nachteil. Viele verstehen es einfach nicht und du hast es relativ simpel erklärt.
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@Portfoliopferd evtl interessiert es dich (hatten das Thema ja neulich mal kurz irgendwo in den Kommentaren)
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In 8 Jahren 57% performance ist nicht grade gut, da nehm ich auch höhere Steuern für eine bessere performance in kauf
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Dieses Thema bei diesem ETF oder ich gerade nochmal bei Flatex prüfen, den du wie ich die Abrechnung lese ist die Teilfreistellung zwar aufgeführt wurde aber nicht angerechnet.
Bin gespannt was die schreiben, bin ja auch kein Steuerexperte und habe das vielleicht auch falsch interpretiert... 🤔😀
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Kann man sich die Quellensteuer aus den Niederlanden zurückholen?
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