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Ist sowas wirklich rechtens in der Schweiz? 😅
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@Der_Dividenden_Monteur Ja, das ist bei Schweizer Banken üblich und diese Richtlinie steht im Einklang mit den Anforderungen zu Marktverhaltensregeln der Finanzmarktaufsicht. Diese Regeln besagen, dass Finanzinstitute, die von der FINMA beaufsichtigt werden, Massnahmen ergreifen müssen, um die Überwachung der Transaktionen der Mitarbeitenden sicherzustellen. Stichwort Marktmanipulation usw.
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@mrsalva Also in Deutschland kann man handeln wo man möchte, muss aber jede Transaktion, am besten automatisiert, an die Compliance Abteilung schicken.
Einige Broker bieten das auch kostenlos an. Vielleicht solltest du diese Möglichkeit mal prüfen. Heißt glaube ich "Zweitschriftenversand für Compliance relevante Mitarbeiter"
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