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Realisierst du keine Teilgewinne? Selbst wenn du nur die selben Aktien und ETF besparst kannst du ja in Boomphasen Teilverkäufe realisieren und bei Rückgang der Kurse wieder in deine besagten Sparpläne reinvestieren. PS: Ausgenommen sind natürlich Anteile die du vor 2009 erworben hast.
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@Miyamoto Sämtliche ETFs sind m.W. nach 2009 erworben, für Einzelaktien -> quasi-Veräußerungsverbot des Dienstherrn, FSA ist durch Ausschüttungen ausgeschöpft und ein Rollieren von ETFs (Verkauf mit erneutem Erwerb, um die latente Steuerlast zu realisieren) bedarf eines zeitlichen Abstands von mindestens einer Woche (meine ich?!) und zwei Anzeigen (Verkauf und "Rück"kauf). Ich hatte zwar schon mal überlegt, die Minipositionen in Einzelaktien und Aktienanteile mit besonders hohen stillen Lasten (z.B. meine ersten 20 $DBK ) gleichzeitig mit Aktienteilen mit hohen Reserven (meine ersten 20 $AAPL ) zu verkaufen, scheue aber das Bittstellertum bei meinem Dienstherrn, das dafür vermutlich notwendig wäre...