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Interessant wäre wie die Förderung ei bestehenden VL-Verträgen berechnet wird. Ab Stichtag des Gestzes. Erst bei neuen VL-Vertrag. Oder sogar Rückwirkend, was ich nicht denke.
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@NiMe Ich meine irgendwo gelesen / gehört / ... zu haben, dass es ab dem 01.01.2024 berücksichtigt werden soll. Man muss also nicht extra einen neuen VL-Vertrag abschließen, rückwirkend gibt es natürlich trotzdem nichts. Aber ohne Gewähr :)
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@Mister_ultra danke für deine antwort. so hätte ich es aus dem bauch heraus aus gedacht.