Profilbild
PKV erste Sahne. Chefarztbehandlung: der schüttelt dir mal kurz die Hand dann übernimmt der Rest. Ist der Chefarzt im Urlaub macht es ein Oberarzt. Einzelzimmer - da wird es dann auch schon mal ein 2 Bettzimmer. In Coronazeiten lag man auch mal schnell zu viert im Zimmer. Kosten ohne Zahnbehandlung wirklich günstig aber einmal Brustkrebs und schon bist du bei 800 Euro pro Monat. Aus diesem Grund würde ich nie in die PKV wechseln. Besonders gut finde ich das die GKV die meisten Schlupflöcher - „bin ich gesund gehe ich zu günstigen Konditionen in die PKV sobald ich aber was ernstes habe Wechsel ich in die GKV“ - geschlossen hat.
2
Profilbild
@KleinviehmachtMist hab Mediziner im Freundeskreis. Die empfehlen sich nicht vom Chefarzt behandeln zu lassen, da der seltener behandelt und damit ein stückweit die Praxis fehlt
Profilbild
@DonkeyInvestor das sollten die ihren Chef aber nicht hören lassen, sonst führt er sie bei der nächsten Visite vor und fährt mit ihnen Schlitten.
1
Profilbild
@KleinviehmachtMist wer in der PKV ist und was ernstes hat, geht niemals absichtlich in die GKV. Macht ja überhaupt keinen Sinn…
Profilbild
@Pezi wenn deine Beiträge nach austherapiertem Krebs von 180€ auf 800€ im Monat steigen dann schon. Wenn jetzt noch Knie Probleme macht bist du ganz schnell bei 1200€ - jetzt gehst du in Rente und die Zähne fangen an - und plötzlich gibt es nichts besseres als die gesetzliche Krankenversicherung. Wenn es nach mir geht können sie die Rückkehr zur GKV noch schwerer machen - erst mal nachweislich das Vermögen aufbrauchen und Bedürftigkeit nachweisen bevor man wieder zurück darf.
5
Profilbild
@KleinviehmachtMist relevant ist der Gesundheitszustand bei Eintritt in die pkv, nicht welche Krankheiten sich während einem bestehenden Vertragsverhältnis entwickeln. Das muss ja ein absolut miserabler Vertrag sein.
4
Profilbild
@Dr27589 oh stimmt, da gibt es ein Grundsatzurteil dazu.
Profilbild
@KleinviehmachtMist ….und es war glaube ich noch nie anders, wie @Dr27589 geschrieben hat.
Profilbild
@Pezi Es gibt uralte Verträge, bei denen war so ziemlich alles möglich. Heutzutage gibt es derartiges aber nicht mehr. Auch bei alten Verträgen gilt aber: Der Wechsel in andere Tarife muss von der Gesellschaft angeboten werden. Und auch der Wechsel in den Basistarif, der maximal so viel kosten darf wie die GKV ist grundsätzlich möglich. Allerdings sind die Leistungen dort auch (nur) mit denen der GKV vergleichbar.
1
Profilbild
@Dr27589 ja das Beispiel von mir ist von 2009. Bringt der Person auch nichts mehr, das man sich die zu unrecht gezahlten Beiträge zurückholen kann.