Wer in Interesse hat auch in Gold zu investieren kann das auch bei Trade Republic machen . Mit dem $WGLD (+0,72 %) der hat nämlich auch die Möglichkeit ausliefern zu lassen . Genauso wie die bei $EWG2 (+0 %) oder $4GLD (+0,71 %) gold . Für die Leute die sich keinen anderen Broker suchen möchten wegen Gold . Und ich habe extra mal mit dem Support von wissomtree gesprochen .
WisdomTree Core Physical Gold wird durch physisches, zugewiesenes Physical Gold besichert, das von HSBC Bank plc (die Verwahrstelle) gehalten wird. Die Verwahrstelle kann nur Metall annehmen, das den London Bullion Market Association's (LBMA) Vorschriften für „Good Delivery“ entspricht. Eine physische Auslieferung ist möglich. Zu Fragen bezüglich des Prozesses und der Kosten der physischen Auslieferung konsultieren Sie bitte die FAQs auf unserer Webseite.
Frage 1. Kann ich meine Swiss Gold Bullion Securities (SGBS/WGLD) gegen physisches Gold tauschen?
Ja, alle SGBS- oder WGLD-Wertpapiere berechtigen den registrierten Inhaber zur Auszahlung von Gold über das CREST-System gemäß den Geschäftsbedingungen. Die relevante Goldmenge wird als Metal Entitlement bezeichnet und vom Emittenten auf seiner Website angegeben.
Frage 2. In welcher Form kann ich das Gold erhalten?
Anleger können Gold auf eigenen Wunsch hin in Mengen von 1 g bis zu den von der LBMA zertifizierten Good-Delivery-Barren von ca. 12 kg erhalten.
Frage 3. Wie viele SGBS muss ich mindestens zurückgeben?
Da sich die Mindestrücknahmekosten auf 1 Unze Gold je Rücknahme belaufen, müssen Anleger mit der Rückgabe von Wertpapieren einen Wert von über 1 Unze Gold erzielen
und wegen Steuer sagten sie dieses
Die Emittentin hat in Bezug auf den deutschen Steuerstatus von WisdomTree Core Physical Gold folgende Erklärung erteilt:
„Wir möchten hiermit WM Daten gegenüber bestätigen, dass es sich laut unserer Einschätzung bei der Schuldverschreibung mit der (ISIN JE00BN2CJ301/ WKN A3GNFN) um keine Kapitalforderung i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG handelt. Die Gewinne aus der Veräußerung oder Einlösung der im Vorsatz bezeichneten Schuldverschreibung stellen keine Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG dar. Es ist keine Kapitalertragsteuer einzubehalten. Gewinne und Verluste sind als private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG grundsätzlich steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung/Einlösung nicht mehr als ein Jahr liegt.