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Schau mal, ob du mehr für die Beitragsentlastung im Alter einzahlen kannst. Wird ebenfalls zu 50% vom Arbeitgeber bezuschusst (bis zum Max. Satz) und kann (zum Teil) bei der Steuer angegeben werden. Gerade als Angestellter häufig eine angenehme Sache. Kann auch nachträglich mit eingeschlossen werden ✌️
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@Dr27589 dieser Baustein muss aber auch in der Rente weiterbezahlt werden, oder???
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@Pezi Nein, logischerweise nicht. Man zahlt in jungen Jahren ein paar Euro mehr, damit es im Alter günstiger ist. Wenn ich im Alter weiter fürs Alter sparen würde ergäbe das keinen Sinn.
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@Dr27589 sehr interessant. Ich habe bisher eher negatives zur Beitragsentlastung gehört, vor allem darauf bezogen dass der Entlastungsbeitrag bei einem Versicherungswechsel nicht übertragen wird (im Gegensatz zum 10%igen gesetzlichen Betrag). Somit wäre das Geld im blödesten Fall weg.

Oder habe ich da etwas falsch im Kopf?
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@Mister_ultra stimmt teilweise. Es gibt Portierbare und nicht portierbare altersrückstellungen. Der Wechsel der PKV ist aber auch eigentlich „nicht gewünscht“. Innerhalb einer Gesellschaft in einen anderen Tarif zu wechseln ist kein Thema, der Wechsel der Gesellschaft, insbesondere nach langjähriger Mitgliedschaft ist aber üblicherweise nicht zu empfehlen.