Es gibt unterschiedliche Screenings die im rahmen der scharia-komformität betrachtet wird. Zum einen das „Business Screening“ und zum anderen das „financial Screening“.

Im Business Screening wird das Hautgeschäftsmodell näher betrachtet, sodass der Anteil am Umsatz aus nicht Scharia-konformen Branchen, wie zum Beispiel Alkoholproduktion und Rüstungsindustrie, muss kleiner als 5 % des Gesamtumsatzes sein. Auch Zinseinnahmen werden zu den nicht-konformen Umsätzen gezählt.

In Financial Screening geht es un folgendes: Hierbei kommt es auf zwei Kennzahlen an, von welchen keine eine bestimmte Schwelle überschreiten darf. Zuerst wird die Einlagen-Grenze betrachtet. Diese Kennzahl beschreibt das Verhältnis aus zinsbehafteten Anlagen, wie Wertpapiere und Anleihen des Unternehmens zur Marktkapitalisierung. Der Anteil an zinsbehafteten Einlagen darf 30 % nicht übersteigen. Auch das Verhältnis aus zinsbehafteten Schulden und Marktkapitalisierung, die sogenannte Schulden-Grenze, darf 30 % nicht übersteigen.
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@Oguzhan38 das habe ich natürlich auch auf dem Schirm 😬 Ich erhoffe mir nämlich genauso, dass weitere bzw. andere ETF‘s in der Form erscheinen sollten. Btw bin ich auch Kayserili 🤝🏻
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@theclown adaamsin be 😅💪🏼 aber ja, das erhoffe ich mir ebenso
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