In vielen Punkten teile ich deine Meinung, aber dein letzter Absatz stimmt nicht (zumindest nach österreichischem Recht):
Das MRG beinhaltet die Kündigung nach Eigenbedarf (wenn auch schwierig) und nach ABGB (auch ohne Eigenbedarf) sowieso, sofern das Bestandsrecht nicht grundbücherlich besichert ist.
Das MRG beinhaltet die Kündigung nach Eigenbedarf (wenn auch schwierig) und nach ABGB (auch ohne Eigenbedarf) sowieso, sofern das Bestandsrecht nicht grundbücherlich besichert ist.
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@7Trader ich beziehe mich ausschließlich auf Deutschland. Wusste nicht das Österreicher hier zugelassen sind 😅✌️.
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@stock_market_bear na siehst, dann hast du gleich mal was gelernt 😉
Auch in Deutschland gibt's die Möglichkeit auf Eigenbedarf zu kündigen.
Und es würde mich nicht wundern, wenn ihr auch die Regelung bezüglich Einfamilienhäuser von unserem ABGB kopiert habt 😝
Auch in Deutschland gibt's die Möglichkeit auf Eigenbedarf zu kündigen.
Und es würde mich nicht wundern, wenn ihr auch die Regelung bezüglich Einfamilienhäuser von unserem ABGB kopiert habt 😝
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