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In vielen Punkten teile ich deine Meinung, aber dein letzter Absatz stimmt nicht (zumindest nach österreichischem Recht):
Das MRG beinhaltet die Kündigung nach Eigenbedarf (wenn auch schwierig) und nach ABGB (auch ohne Eigenbedarf) sowieso, sofern das Bestandsrecht nicht grundbücherlich besichert ist.
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@7Trader ich beziehe mich ausschließlich auf Deutschland. Wusste nicht das Österreicher hier zugelassen sind 😅✌️.
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@stock_market_bear na siehst, dann hast du gleich mal was gelernt 😉

Auch in Deutschland gibt's die Möglichkeit auf Eigenbedarf zu kündigen.
Und es würde mich nicht wundern, wenn ihr auch die Regelung bezüglich Einfamilienhäuser von unserem ABGB kopiert habt 😝
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