Profilbild
Eine Frage aus Interesse: Sind Kapitalmarktgewinne aus Aktienhandel eigentlich grundsätzlich Scharia-konform?
Irgendwie ist doch jeder Kauf einer Aktie bzw. eines Unternehmensanteils wie ein Kredit für den man fremde Arbeitsleistung haben will, damit der Anteil am Ende mehr wert ist. Den prinzipiellen Unterschied zu Zinseinnahmen sehe ich da nicht. Aber offensichtlich habe ich etwas noch nicht verstanden. ✌️
Profilbild
@Epi Da gibt es schon einen deutlichen Unterschied: An Zinsen wird die „Fest“verzinsung bemängelt. Es wird lediglich Kapital vergeben und die Erlöse sind quasi festgeschrieben. Bei Aktien handelt es sich dagegen um eine Art der Partnerschaft. Die Erlöse sind erfolgsabhängig, man wird auch an Verlusten beteiligt, zumindest mit den eingesetzen Kapital. Es handelt sich ja un eine standardisierte Form von „wir kommen als Gruppe zusammen und machen ein Geschäft“. 😁
Profilbild
@halal_investieren Danke für die Erklärung. Ich muss aber nochmals nachhaken. Finde das Ganze sehr interessant! 😁

Vergleichen wir einmal einen HighDiv-AktienETF mit einem HighYield-CorpETF. Erster wäre halal, zweiter haram. Richtig?

Aber was genau ist da jetzt der theologisch begründete Unterschied? Die Risiken, die Kursschwankungen und die Ausschüttungen sind bei beiden ungefähr gleich. Wenn die Unternehmen erfolglos sind, sprich wenn die Gewinn wegfallen, gibt es keine Ausschüttung und wenn sie Insolvenz anmelden, geht in beiden Fällen der Einsatz verloren.

Noch ein Schritt weiter: Ist ein (fairer) Kredit nicht auch eine Art Partnerschaft? Der Gläubiger gibt sein Kapital und wird für das eingegangene Risiko mit einem Anteil am Erfolg des Unternehmens entschädigt. Auf diese Weise haben beide Seiten etwas davon. Warum sollte das haram sein?
Profilbild
@Epi Ich habe bisher nichts mit Unternehmensanleihen zu tun gehabt, ich nehme aber an, dass dort Zinsen unabhängig vom Erfolg gezahlt werden müssen. Eine Sondersituation gibt es bei Insolvenz, da bleibt man dann vermutlich auch drauf sitzen.
-
Zinsen wurden grundsätzlich verboten, weil dadurch Wucher betrieben und arme Menschen unterdrückt worden sind.
Um es an einem einfacheren Beispiel zu erläutern: Wenn ich einem Freund einfach die Kohle gebe und sage du zahlst mir das zurück in Raten mit einem Aufschlag von 5%, mir ist egal was du damit machst, ist das schon was anderes als, wenn ich sage „Wir machen gemeinsam ein Geschäft, ich stelle Kapital zur Verfügung und die Gewinne teilen wir uns (An der Börse entspricht das der Dividende und Kursgewinn). Wenn wir Verluste machen dann stehen wir gemeinsam dahinter.
-
Bei Aktien herrscht eine Miteigentümerschaft, eine Partnerschaft. Bei Anleihen ist man einfach Kapitalgeber.
Profilbild
@halal_investieren Nochmals: wo ist der Unterschied zwischen einer Kapitalgemeinschaft via Kredit vs. via Anteil? Der Kreditgeber sitzt doch wegen der Ausfallwahrscheinlichkeit genauso mit im Boot wie der Aktienbesitzer. Im Grunde ist der Zins ja nichts weiter als die Ausfallwahrscheinlichkeit. Wenn Zinsen haram sind, wie wird dann das Risiko des Kreditgebers abgegolten? Und wenn es nicht abgegolten werden darf, weil irgendwo mal jemand jemanden abgezogen hat, wie finanzieren sich dann kapitalintensive Unternehmen, ohne ihre Eigentümerstruktur zu zerstören?
Ich finde das Ganze echt interessant, danke für deine Antworten!