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Wollte darüber schon lange selbst einen Artikel schreiben, hab aber festgestellt, dass ich dazu keine Ahnung habe. Gut, dass du ihn geschrieben hast 😘.

Gerade das mit der Steuer, die vom Verrechnungskonto eingezogen wird, dürfte viele bei Neobrokern überraschen. Verwundert mich aber. Ich besitze seit mehr als 10 Jahren Fonds und kann mich nicht erinnern, dass irgendwann so etwas von einem meiner Konten eingezogen wurde 🤔🧐.

Wenn der tatsächliche Gewinn höher als der über die Vorabpauschale angenommene Gewinn ist, wird die verbleibende Steuerlast erst beim Verkauf beglichen, korrekt? Dazu wird die bereits gezahlte Vorabpauschale berücksichtigt!?

Gibt es gesetzliche Vorgaben, so dass mich mein Broker über die zu entrichtende Steuer informieren muss?

Insgesamt wirkt das wie ein unfassbar und anlegerfeindliches Bürokratiemonster, das jegliche Logik verweigert.

@ccf
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@DonkeyInvestor Die Vorabpauschale wird erst seit 2019 (also zu 2018) berechnet.
Habe das in meinen Text leider nicht mit reingeschrieben: Die Steuer wird erst eingezogen, wenn der Freibetrag durch Ausschüttungen oder Wertsteigerung (bisher 801, jetzt 1000€ oder Anteilig beim Broker) ausgeschöpft ist! 😇 Sorry! Vielleicht ist das deswegen bei dir noch kein Thema gewesen…
2021 und 2022 war Basiszins negativ weswegen die Vorabpauschale nicht anfiel.

Richtig, der tatsächliche Gewinn wird erst am Ende der Anlage bei Veräußerung der Kapitalanlage unter Einbeziehung der bereits gezahlten Vorabpauschale versteuert. Stichwort: Steuerstundung.

Ja, die Steuerliche Abführung muss durch den Broker mitgeteilt werden, da du ja möglicherweise steuerliche Sonderfälle in deiner Steuererkläung gelten machen kannst.
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@InvestmentPapa also halb so schlimm, wenn ich vorher rechtzeitig informiert werde. Wobei rechtzeitig ja auch schwierig ist. Wenn die Pauschale über der tatsächlichen Wertsteigerung liegt, kann sich die Steuerlast ja theoretisch noch bis zum 30.12. ändern und müsste dann schon am 2.1. eingezogen werden. Das bekommen unsere Top automatisierten und digitalisierten Behörden doch nie im Leben hin 🤔🧐
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@DonkeyInvestor Deswegen rechnet ja auch dein Broker diese ganze Angelegenheit und führt sie automatisiert ab. Sollte dabei ein Fehler auflaufen, so wird das über die Steuererklärung offenbar. Habe von so einem Fall mal gelesen, kann aber nicht mehr sagen wie genau da ein Fehler auflief.
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@InvestmentPapa , was ist, wenn der Kurs im Folgejahr darunter liegt? Also kleiner als der Prozentsatz oder gar negativ? Bekomme ich das dann wieder oder kann das dann generell in der Steuererklärung geltend machen?
@ccf
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@fcsp Nein, keine Erstattung! Wie beim Verkauf fallen dann keine Steuern an. Das gilt zumindest für die einfache Handhabung, wie sie wohl für die meisten gelten. Eine Verlustrechnung ohne Veräußerung ist für Private Personen nicht möglich! (Achtung: Ich begebe mich hier auf gefährlichen Terrain. Die Frage kann sicher nur ein Steuerberater abschließend klären. Mir ist jedoch solch eine Möglichkeit bisher nicht untergekommen).
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