Heißt das grenzüberschreitend dann nicht stets fingierte Ergebnisrealisation und Neuanschaffung, spricht Versteuerung der Buchgewinne? Da kann man aber Cash auf der Kante benötigen, so spät im Jahr…
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2Mon.
@amanaplanacanalpanama Genau, bisher erzielte Gewinne werden versteuert. Bucht die Bank das dann vom Cash-Konto ab und der Wert der Anteile bleibt gleich?
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2Mon.
@amanaplanacanalpanama Von der Amundi Seite:
Steuerliche Aspekte einer grenzüberschreitenden Verschmelzung für deutsche Investoren:
Gemäß §23 Abs. 4 InvStG können grenzüberschreitende Verschmelzungen, wie diese, für
Anleger, die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht
steuerneutral gestaltet werden. Dementsprechend wird die Verschmelzung steuerlich so gewertet,
wie wenn die Anteile des untergehenden Teilfonds zum Übertragungsstichtag veräußert und die
infolge der Verschmelzung erhaltenen Anteile des aufnehmenden Teilfonds neu erworben wurden.
Dieser Ablauf wird durch die depotführende Stelle berücksichtigt. Der Anleger muss hier nichts
Weiteres veranlassen.
Steuerliche Aspekte einer grenzüberschreitenden Verschmelzung für deutsche Investoren:
Gemäß §23 Abs. 4 InvStG können grenzüberschreitende Verschmelzungen, wie diese, für
Anleger, die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht
steuerneutral gestaltet werden. Dementsprechend wird die Verschmelzung steuerlich so gewertet,
wie wenn die Anteile des untergehenden Teilfonds zum Übertragungsstichtag veräußert und die
infolge der Verschmelzung erhaltenen Anteile des aufnehmenden Teilfonds neu erworben wurden.
Dieser Ablauf wird durch die depotführende Stelle berücksichtigt. Der Anleger muss hier nichts
Weiteres veranlassen.
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