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Ich dachte die shorties müssen nach wie vor rückkaufen , es sind nur 188,8 days rückcover? rofl oder es bahnt sich bullen wie beim $GME .....haha... (ironie off)
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@trader_6666 ?? Das Ding fällt auf Null. Shorties haben die Kasse ihres Lebens gemacht …
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@Charmin hallo Charmin, ich zitiere mal aus ChatGPT:
"Wenn ein Unternehmen wie Porsche beschließt, ein anderes Unternehmen wie Varta zu übernehmen, und dies in Zusammenarbeit mit Großinvestoren und Banken geschieht, kann dies verschiedene rechtliche Implikationen haben, insbesondere für Kleinaktionäre. Hier sind die wichtigsten Punkte, die in einem solchen Szenario berücksichtigt werden müssen:
Übernahmeangebot (Public Offer): Bei einer Übernahme müssen die Käufer (in diesem Fall Porsche und die beteiligten Investoren) den Aktionären des Zielunternehmens (Varta) ein Übernahmeangebot unterbreiten. Dieses Angebot muss in der Regel allen Aktionären, einschließlich der Kleinaktionäre, zu den gleichen Bedingungen gemacht werden. Der Preis, der angeboten wird, muss angemessen sein und orientiert sich häufig am Durchschnittskurs der Aktie über einen bestimmten Zeitraum.
Pflichtangebot (Mandatory Offer): In vielen Ländern gibt es gesetzliche Vorschriften, die verlangen, dass ein Pflichtangebot abgegeben wird, wenn ein Käufer eine bestimmte Schwelle der Beteiligung an einem Unternehmen überschreitet (z.B. 30% der Stimmrechte). Dieses Angebot muss ebenfalls an alle Aktionäre gerichtet werden.
Squeeze-Out (Ausschluss von Minderheitsaktionären): Wenn der Käufer eine bestimmte Schwelle an Aktien hält (in Deutschland z.B. 95%), kann er einen sogenannten Squeeze-Out durchführen. Dabei werden die verbleibenden Minderheitsaktionäre gezwungen, ihre Aktien zu verkaufen, oft zu einem festgelegten Preis, der in der Regel dem vorherigen Übernahmeangebot entspricht. Rechtlich gesehen ist dies keine Enteignung im klassischen Sinne, da die Minderheitsaktionäre eine Abfindung erhalten, die den Wert ihrer Aktien widerspiegelt. Allerdings verlieren sie das Eigentum an den Aktien.
Delisting und Rückzug von der Börse: Nach einer erfolgreichen Übernahme kann das neue Mutterunternehmen beschließen, die Aktie von der Börse zu nehmen (Delisting). Dies geschieht oft nach einem Squeeze-Out. Kleinaktionäre, die ihre Aktien noch nicht verkauft haben, werden dann üblicherweise ebenfalls abgefunden. Nach dem Delisting kann es für Aktionäre jedoch schwieriger werden, ihre Anteile zu verkaufen, da die Aktie nicht mehr an einer regulären Börse gehandelt wird.
Rechte der Kleinaktionäre: Kleinaktionäre haben in diesen Prozessen rechtliche Schutzmechanismen. Zum Beispiel können sie gegen den angebotenen Preis gerichtlich vorgehen, wenn sie der Meinung sind, dass er nicht fair ist. In vielen Ländern gibt es auch spezielle Verfahren, um sicherzustellen, dass Minderheitsaktionäre einen angemessenen Ausgleich erhalten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Kleinaktionäre bei einer Übernahme durch ein großes Unternehmen wie Porsche nicht enteignet werden, aber sie könnten gezwungen werden, ihre Anteile zu verkaufen, wenn bestimmte Schwellen überschritten werden. Sie haben jedoch Anspruch auf eine faire Entschädigung für ihre Aktien."
"Wenn ein Unternehmen wie Porsche beschließt, ein anderes Unternehmen wie Varta zu übernehmen, und dies in Zusammenarbeit mit Großinvestoren und Banken geschieht, kann dies verschiedene rechtliche Implikationen haben, insbesondere für Kleinaktionäre. Hier sind die wichtigsten Punkte, die in einem solchen Szenario berücksichtigt werden müssen:
Übernahmeangebot (Public Offer): Bei einer Übernahme müssen die Käufer (in diesem Fall Porsche und die beteiligten Investoren) den Aktionären des Zielunternehmens (Varta) ein Übernahmeangebot unterbreiten. Dieses Angebot muss in der Regel allen Aktionären, einschließlich der Kleinaktionäre, zu den gleichen Bedingungen gemacht werden. Der Preis, der angeboten wird, muss angemessen sein und orientiert sich häufig am Durchschnittskurs der Aktie über einen bestimmten Zeitraum.
Pflichtangebot (Mandatory Offer): In vielen Ländern gibt es gesetzliche Vorschriften, die verlangen, dass ein Pflichtangebot abgegeben wird, wenn ein Käufer eine bestimmte Schwelle der Beteiligung an einem Unternehmen überschreitet (z.B. 30% der Stimmrechte). Dieses Angebot muss ebenfalls an alle Aktionäre gerichtet werden.
Squeeze-Out (Ausschluss von Minderheitsaktionären): Wenn der Käufer eine bestimmte Schwelle an Aktien hält (in Deutschland z.B. 95%), kann er einen sogenannten Squeeze-Out durchführen. Dabei werden die verbleibenden Minderheitsaktionäre gezwungen, ihre Aktien zu verkaufen, oft zu einem festgelegten Preis, der in der Regel dem vorherigen Übernahmeangebot entspricht. Rechtlich gesehen ist dies keine Enteignung im klassischen Sinne, da die Minderheitsaktionäre eine Abfindung erhalten, die den Wert ihrer Aktien widerspiegelt. Allerdings verlieren sie das Eigentum an den Aktien.
Delisting und Rückzug von der Börse: Nach einer erfolgreichen Übernahme kann das neue Mutterunternehmen beschließen, die Aktie von der Börse zu nehmen (Delisting). Dies geschieht oft nach einem Squeeze-Out. Kleinaktionäre, die ihre Aktien noch nicht verkauft haben, werden dann üblicherweise ebenfalls abgefunden. Nach dem Delisting kann es für Aktionäre jedoch schwieriger werden, ihre Anteile zu verkaufen, da die Aktie nicht mehr an einer regulären Börse gehandelt wird.
Rechte der Kleinaktionäre: Kleinaktionäre haben in diesen Prozessen rechtliche Schutzmechanismen. Zum Beispiel können sie gegen den angebotenen Preis gerichtlich vorgehen, wenn sie der Meinung sind, dass er nicht fair ist. In vielen Ländern gibt es auch spezielle Verfahren, um sicherzustellen, dass Minderheitsaktionäre einen angemessenen Ausgleich erhalten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Kleinaktionäre bei einer Übernahme durch ein großes Unternehmen wie Porsche nicht enteignet werden, aber sie könnten gezwungen werden, ihre Anteile zu verkaufen, wenn bestimmte Schwellen überschritten werden. Sie haben jedoch Anspruch auf eine faire Entschädigung für ihre Aktien."
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@Der_Dividenden_Monteur
".....Der angeschlagene Batteriekonzern Varta hat sich mit Finanzgläubigern und INVESTOREN? auf ein Sanierungskonzept geeinigt. Kernaspekte sind unter anderem ein Schuldenschnitt und frisches Geld unter anderem vom Großkunden Porsche. All das müsse nun dokumentiert und beim Gericht eingereicht werden, sagte ein Sprecher am Sonntag. Zuvor müssen die Gremien der beteiligten Parteien zustimmen und das Bundeskartellamt grünes Licht geben......".
Quelle: https://www.autohaus.de/nachrichten/autohersteller/varta-schuldenschnitt-und-porsche-einstieg-sollen-das-unternehmen-retten-3544729
Ich denke klein Anleger wurden hier noch nicht einbezogen bzw. abgestimmt. Da die meisten durch den Abstürz (short) panisch Verkauf.
".....Der angeschlagene Batteriekonzern Varta hat sich mit Finanzgläubigern und INVESTOREN? auf ein Sanierungskonzept geeinigt. Kernaspekte sind unter anderem ein Schuldenschnitt und frisches Geld unter anderem vom Großkunden Porsche. All das müsse nun dokumentiert und beim Gericht eingereicht werden, sagte ein Sprecher am Sonntag. Zuvor müssen die Gremien der beteiligten Parteien zustimmen und das Bundeskartellamt grünes Licht geben......".
Quelle: https://www.autohaus.de/nachrichten/autohersteller/varta-schuldenschnitt-und-porsche-einstieg-sollen-das-unternehmen-retten-3544729
Ich denke klein Anleger wurden hier noch nicht einbezogen bzw. abgestimmt. Da die meisten durch den Abstürz (short) panisch Verkauf.
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@trader_6666 keins davon trifft halt zu. Hier ging es per StaRug und da werden kleinaktionäre nicht entschädigt.
Die Aktien sind wertlos, da Varta ab heute kein Kapital mehr hat.
Die Aktien sind wertlos, da Varta ab heute kein Kapital mehr hat.
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•@trader_6666 ähm, genau das was ixh geschrieben habe, steht in deinem Bericht.
"Dann soll das Grundkapital der Varta AG auf null Euro herabgesetzt werden. Der Effekt: Die derzeitigen Aktionäre scheiden aus und der Konzern verliert seine Börsennotierung."
Und hier das Statement vom Ostermann.
"Wir haben alles versucht, die Kleinaktionäre noch an Bord zu holen – aber das ist in dieser Situation rechtlich nicht möglich", zitiert die Agentur Reuters Varta-Chef Michael Ostermann. Varta könne mangels eines geprüften Jahresabschlusses keinen Prospekt erstellen, der für eine breite Kapitalerhöhung nötig wäre.
"Dann soll das Grundkapital der Varta AG auf null Euro herabgesetzt werden. Der Effekt: Die derzeitigen Aktionäre scheiden aus und der Konzern verliert seine Börsennotierung."
Und hier das Statement vom Ostermann.
"Wir haben alles versucht, die Kleinaktionäre noch an Bord zu holen – aber das ist in dieser Situation rechtlich nicht möglich", zitiert die Agentur Reuters Varta-Chef Michael Ostermann. Varta könne mangels eines geprüften Jahresabschlusses keinen Prospekt erstellen, der für eine breite Kapitalerhöhung nötig wäre.
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@Der_Dividenden_Monteur reicht dies? ich weiß es nicht. Wir leben in eine Digitale Zeitalter. siehe: bsp.: $SBUX
aktuelle Preisspanne $VAR1 : 0,84 - 2,70 €
aktuelle Preisspanne $VAR1 : 0,84 - 2,70 €
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@trader_6666 Da sieht man mal, dass man nicht alles glauben darf, was die AI so vorkaut.
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3Mon.
Hey @Charmin was heiß eigentlich trauen? Fakt ist, dass der Grundkapital draufgegangen ist. ich habe nur gefragt warum wir eine Aktie überhaupt besitzen. Technisch rein nur aus Geld gründen.
"....da kein geprüfter Jahresabschluss vorliege. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) und andere Aktionärsvertreter hatten das Vorgehen bereits im Vorfeld scharf kritisiert: Anteilseigner würden „vollständig und entschädigungslos“ enteignet..."
"..Das StaRUG-Verfahren hatte Varta vor vier Wochen angekündigt...,...Anfangs lagen zwei Konzepte auf dem Tisch...(vom Tisch) "
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/rettungspaket-bringt-varta-aktie-zum-absturz/ar-AA1p2ThW?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=2a979499a9e34bb08ae9d9c7c5e3cc36&ei=12
"....da kein geprüfter Jahresabschluss vorliege. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) und andere Aktionärsvertreter hatten das Vorgehen bereits im Vorfeld scharf kritisiert: Anteilseigner würden „vollständig und entschädigungslos“ enteignet..."
"..Das StaRUG-Verfahren hatte Varta vor vier Wochen angekündigt...,...Anfangs lagen zwei Konzepte auf dem Tisch...(vom Tisch) "
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/rettungspaket-bringt-varta-aktie-zum-absturz/ar-AA1p2ThW?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=2a979499a9e34bb08ae9d9c7c5e3cc36&ei=12
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@trader_6666 Da kennt ChatGPT wohl das StaRUG noch nicht.
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@CaYaRo
Das StaRUG-Verfahren bezieht sich auf das “Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen” (StaRUG), das in Deutschland am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz zielt darauf ab, Unternehmen, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, frühzeitig eine außergerichtliche Restrukturierung zu ermöglichen, um eine Insolvenz abzuwenden.
Hier sind die wichtigsten Aspekte des StaRUG-Verfahrens:
1. Ziel des StaRUG: Das Gesetz schafft einen rechtlichen Rahmen, der es Unternehmen ermöglicht, in einer finanziellen Krise frühzeitig Maßnahmen zur Restrukturierung zu ergreifen, ohne sofort ein Insolvenzverfahren einleiten zu müssen.
2. Restrukturierungsplan: Der Kern des StaRUG-Verfahrens ist der Restrukturierungsplan, der zwischen dem Unternehmen und seinen Gläubigern ausgehandelt wird. Dieser Plan kann verschiedene Maßnahmen umfassen, wie z.B. Forderungsverzichte, Stundungen oder Umwandlung von Forderungen in Eigenkapital.
3. Gerichtliche Unterstützung: Obwohl das Verfahren primär außergerichtlich abläuft, kann das Unternehmen das Gericht um Unterstützung bitten, insbesondere wenn es um die Abstimmung über den Restrukturierungsplan geht oder wenn bestimmte Gläubiger nicht kooperieren. Das Gericht kann z.B. einen Restrukturierungsbeauftragten bestellen.
4. Schutzmaßnahmen: Während der Verhandlungen über den Restrukturierungsplan kann das Unternehmen vom Gericht Schutzmaßnahmen beantragen, wie z.B. einen Vollstreckungsschutz, der es vor Zwangsvollstreckungen schützt.
5. Pflichten des Unternehmens: Das Unternehmen ist verpflichtet, den Restrukturierungsprozess transparent zu gestalten und seine Gläubiger umfassend zu informieren. Es muss außerdem eine positive Fortführungsprognose nachweisen können.
6. Kreditgeberrechte: Das StaRUG stärkt die Rechte der Kreditgeber, indem es ihnen mehr Einflussmöglichkeiten in der Restrukturierung gibt, aber auch den Schutz der Gesamtheit der Gläubiger sicherstellt.
Das StaRUG-Verfahren bietet damit eine Möglichkeit, frühzeitig auf wirtschaftliche Probleme zu reagieren und so die Insolvenz zu vermeiden, was sowohl für das Unternehmen als auch für seine Gläubiger vorteilhaft sein kann. Details sind im vorherigen msn quelle.
Das StaRUG-Verfahren bezieht sich auf das “Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen” (StaRUG), das in Deutschland am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz zielt darauf ab, Unternehmen, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, frühzeitig eine außergerichtliche Restrukturierung zu ermöglichen, um eine Insolvenz abzuwenden.
Hier sind die wichtigsten Aspekte des StaRUG-Verfahrens:
1. Ziel des StaRUG: Das Gesetz schafft einen rechtlichen Rahmen, der es Unternehmen ermöglicht, in einer finanziellen Krise frühzeitig Maßnahmen zur Restrukturierung zu ergreifen, ohne sofort ein Insolvenzverfahren einleiten zu müssen.
2. Restrukturierungsplan: Der Kern des StaRUG-Verfahrens ist der Restrukturierungsplan, der zwischen dem Unternehmen und seinen Gläubigern ausgehandelt wird. Dieser Plan kann verschiedene Maßnahmen umfassen, wie z.B. Forderungsverzichte, Stundungen oder Umwandlung von Forderungen in Eigenkapital.
3. Gerichtliche Unterstützung: Obwohl das Verfahren primär außergerichtlich abläuft, kann das Unternehmen das Gericht um Unterstützung bitten, insbesondere wenn es um die Abstimmung über den Restrukturierungsplan geht oder wenn bestimmte Gläubiger nicht kooperieren. Das Gericht kann z.B. einen Restrukturierungsbeauftragten bestellen.
4. Schutzmaßnahmen: Während der Verhandlungen über den Restrukturierungsplan kann das Unternehmen vom Gericht Schutzmaßnahmen beantragen, wie z.B. einen Vollstreckungsschutz, der es vor Zwangsvollstreckungen schützt.
5. Pflichten des Unternehmens: Das Unternehmen ist verpflichtet, den Restrukturierungsprozess transparent zu gestalten und seine Gläubiger umfassend zu informieren. Es muss außerdem eine positive Fortführungsprognose nachweisen können.
6. Kreditgeberrechte: Das StaRUG stärkt die Rechte der Kreditgeber, indem es ihnen mehr Einflussmöglichkeiten in der Restrukturierung gibt, aber auch den Schutz der Gesamtheit der Gläubiger sicherstellt.
Das StaRUG-Verfahren bietet damit eine Möglichkeit, frühzeitig auf wirtschaftliche Probleme zu reagieren und so die Insolvenz zu vermeiden, was sowohl für das Unternehmen als auch für seine Gläubiger vorteilhaft sein kann. Details sind im vorherigen msn quelle.
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