Eine Frage, einfache Antwort: Es liegt daran das für den iShares keine Auslieferungsansprüche in Deutschland geltend gemacht werden können. Dadurch fällt für ETCs immer die allgemeinen Regeln der Kapitalbesteuerung an, wie für alle anderen Finanzprodukte.
Das ist genau das, wovor ich immer wieder warne. Auslieferungsansprüche gibt es in Deutschland nur beim XETRA Gold und den EUWAX Varianten.
Die Antwort ist natürlich so, das ich davon ausgehe, das der Kauf wirklich zu letzt vor einem Jahr stattfand und dazwischen keine Nachkäufe erfolgten. Wenn das sichergestellt ist, ist meine Antwort gültig. Mal ganz davon abgesehen, dass es bei TR nicht möglich ist, den Auslieferungsanspruch für EUWAX etc. umzusetzen. Auch das erwähnte ich bereits an anderer Stelle.