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Schutz im Ernstfall: Warum Vorsorgevollmacht und Bankvollmacht nicht dasselbe sind


Ich möchte etwas mit euch teilen, was ich gerade hautnah erlebe. Ich unterstütze momentan einen engen Angehörigen, dessen Frau schwer erkrankt ist. Sie kann keine Entscheidungen mehr treffen oder wichtige Dinge regeln. Das hat uns als Familie völlig unvorbereitet getroffen – und ich habe gelernt, wie wichtig es ist, frühzeitig die richtigen Dokumente in Ordnung zu bringen.


Ein großer Punkt, den viele nicht wissen: Selbst mit einer Vorsorgevollmacht ist längst nicht alles geregelt. Diese Vollmacht ermöglicht zwar, Entscheidungen für jemanden zu treffen und Behördengänge zu erledigen, aber sie reicht in den meisten Fällen nicht aus, um Zugriff auf Bankkonten zu bekommen. Banken verlangen oft ihre eigenen Vollmachten, die vorher unterschrieben worden sein müssen. Fehlt diese spezifische Vollmacht, bleibt einem im schlimmsten Fall nur der Gang zum Notar, um eine beglaubigte Vollmacht erstellen zu lassen. Das ist nicht nur aufwendig, sondern kostet in einer ohnehin belastenden Situation wertvolle Zeit und Geld.


Deshalb mein Rat: Neben einer Vorsorgevollmacht solltet ihr auch unbedingt separate Bankvollmachten direkt bei den Banken eures Vertrauens einrichten. Das ist die einzige Möglichkeit, im Ernstfall problemlos Zugriff auf Konten zu haben.


Die Vorlage für eine Vorsorgevollmacht findet ihr übrigens beim Bundesministerium der Justiz. Sie regelt viele andere wichtige Dinge und ist ein absoluter Grundbaustein für eine gute Absicherung:


👉 Vorsorgevollmacht vom Bundesministerium der Justiz.


Darüber hinaus rate ich auch zu einer Patientenverfügung, um eure Wünsche zu medizinischen Maßnahmen klar festzuhalten. Das nimmt euren Angehörigen in schwierigen Momenten Entscheidungen ab und sorgt dafür, dass alles nach euren Vorstellungen abläuft.


Noch etwas Wichtiges: Ich habe in dieser Zeit auch vom Schonvermögen erfahren. Für Ehepaare sind das 20.000 Euro, die bei Pflegekosten nicht angetastet werden dürfen.


Zusätzlich könnt ihr mit einer Bestattungsvorsorge bis zu 8.500 Euro pro Person absichern. Dieses Geld ist ebenfalls geschützt und bleibt unangetastet.


Ich sehe bei meinem Angehörigen, wie herausfordernd solche Situationen sind – emotional und organisatorisch. Ich kann euch deshalb nur raten: Kümmert euch frühzeitig um solche Vollmachten und Regelungen. Es nimmt euch und euren Liebsten in schwierigen Zeiten eine große Last ab.


[Bitte beachtet, dass dies meine laienhaften Erkenntnisse aus den letzten Wochen und Tagen sind. Wenn euch wichtige Ergänzungen einfallen oder ich etwas falsch dargestellt haben sollte, schreibt es gerne in die Kommentare. Ich bin dankbar für jeden Hinweis und werde den Beitrag entsprechend ergänzen oder korrigieren.]

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8 Kommentare

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Wichtiges Thema, das von vielen total unterschätzt und vernachlässigt wird…
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Mit einer notariellen Generalvollmacht kannst du diese Probleme alle umgehen. Das schließt nicht nur Banken, sondern auch Behördengänge, Krankenkassen etc. mit ein.
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Wichtiges Thema, sollte man so früh wie möglich angehen. Vorsorgeordner mit Kopien der Vollmachten erspart Angehörigen in ohnehin schwierigen Zeiten eine Menge Arbeit.
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Wirklich wichtiges Thema - mich hat Anfang des Jahres im primären Umfeld das gleiche ereilt, wir hatten alles über die notarielle Generalvollmacht regeln lassen, die einzigen die sich zickig erklärt hatten war die PKV, welche dann über Anwaltsschreiben, Dienstaufsichtsbeschwerden und Vorstellung beim Ombudsmann eingenordet worden sind. - Hier war binnen weniger Wochen Bürokratiewahnsinn alles im Lot.

Ein Freund hatte dies nicht, dieser kämpft seit nunmehr 8 Monaten mit den Behörden ... mit Mühe und Not konnten die Dokumente nach dem Vorfall noch unterschrieben werden, die Mutter erlitt einen schweren Schlaganfall. Nach so einem Vorfall möchte man natürlich, dass die betroffene Person wirklich alles so gut es geht versteht und glaubhaft abnickt (Patientenverfügung hat teils wirklich harte Formulierungen und Anfragen in so einer Zeit).

Die Meldung beim Finanzamt, die Meldung bei Unterstützung beim Amt für Soziales, die Meldung beim Betreuungsgericht (hier kann man sich bei Überforderung über den Sozialdienst vom Krankenhaus / Rehazentrum für einzelne Bereiche direkt gerichtliche Hilfe holen, keine falsche Scheu, die haben durch die Fachkenntnis diverse Dinge deutlich kräftiger antreiben können, als eine Privatperson).

Die Geschichte wirkt endlos - man möchte sich um seine Angehörigen kümmern, nimmt aber, wenn man alles macht, quasi einen zweiten Job an, der Phasenweise alles abverlangt, ich sehe es bei meinem langjährigen Freund, sich im Vorfeld zu kümmern ist unfassbar viel wert.


Vielen Dank für Deine Aufmerksamkeit auf dieses wichtige Thema!
Und natürlich viel Kraft in dieser Zeit!
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Ich hatte mit meinen Eltern und meiner Schwester und mit Schwiegervater grundsätzlich eine notarielle Generalvollmacht mit Vorsorgevollmacht gemacht. Da war auch gleichzeitig die Patientenverfügung mit drin. Gilt grundsätzlich über den Tod hinaus. Bei allem Verlust konnte ich so jegliche Geschäfte und Erledigungen ohne auch nur ansatzweise auf Schwierigkeiten zu stoßen vornehmen. Immer mit der Ausfertigung zu den entsprechenden Stellen und es gab keine weiteren Fragen. Kostet sicher ein bisschen beim Notar, aber dann hat man das Rundumpaket, das man am liebsten nie nutzen möchte aber leider irgendwann muss. Die Vordrucke vom Bundesministerium sind nur bedingt tauglich. Die notarielle Vollmacht wird bei der Bundesnotarkammer registriert und selbst wenn durch einen Unfall irgendwo niemand ad hoc ermittelt werden kann, der Ausweis von der Notarkammer führt dann direkt zum Bevollmächtigten. Wie Du so schön sagtest, das wird gerne verdrängt und geschoben und das Thema ist vielen sicherlich auch unangenehm, muss aber angegangen werden. Sage nur Immobilienbesitz und Demenz und erforderliche Heimunterbringung mit immensen Kosten. Hieer ist zwingend eine notarielle Vollmacht von nöten, mit dem Vordruck kommt man kein Stück weit wenn die Immobilie verkauft werden muss. Und Dir @Ash viel Kraft bei Deinem tollen Einsatz.
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