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Soweit ich weiß gilt die NV-Bescheinigung auch für Kryptogewinne unter 1 Jahr, heißt wenn du jetzt schon verkaufst, sprengst du den Rahmen und kannst die NV-Bescheigung nicht nutzen, hoffe ich hab das richtig rausgelesen
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@lowiqinvesting Danke für die Antwort. Die NV- Bescheinigung gilt aber leider nicht für Krypto. Es gibt aber einen Freibetrag von 1000€, der mir aber herzlich wenig bringt 😆